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Gelöst
Was darf der Techniker am Schaltkasten?
vor 3 Jahren
Eine Person aus meiner Verwandtschaft ist kürzlich in eine neue Wohnung umgezogen. Diese befindet sich in einer ganz neu gebauten Wohnanlage mit ca. 15 Eigentumswohnungen.
In jeder Wohnung wurde vom Elektriker des Bauträgers im Abstellraum ein Schaltschrank montiert, in dem die Amtsleitung vom APL im Keller ankommt und auf eine handelsübliche TAE NFN Dose, wie man sie im Baumarkt bekommt, auf den Pins 1 und 2 aufgelegt ist. Neben anderen Dingen gibt es in dem Schrank auch ein Leitungspaar, das zu einer weiteren TAE Dose führt, die im Wohnzimmer Unterputz gelegt ist. Dieses ist ebenfalls auf PIN 1/2 aufgelegt, also quasi eine Parallelschaltung der beiden Dosen. Abgesehen von diesem Schönheitsfehler (ich hätte das eher an den Pins 5/6 erwartet, also als Reihenschaltung) ist der Schaltschrank sehr sauber gearbeitet; Technik, die man gerne sieht.
Letzte Woche kam der Techniker von der Telekom, um die Telefon/DSL Leitung zu schalten. Er werkelte zunächst am APL im Keller, ging danach an den Schaltschrank in der Wohnung, präsentierte schließlich ein angeschlossenes Messgerät, das in grüner Schrift "OK" anzeigte und verließ die Wohnung.
Das wahre Ausmaß wurde mir leider erst danach klar. Die nagelneue TAE Dose aus dem nagelneuen Schaltschrank lag im Mülleimer, der Techniker hatte sie ungefragt durch eine andere mit Telekom-Schriftzug ersetzt. An der Dose im Müll hing noch ein kurzer Rest der beiden Adern der Amtsleiung -- und ein langer Rest der Patchleitung zu der zweiten TAE Dose.
Der Mann hatte sich offenbar an der Parallelschaltung gestört, aber anstatt die Kabel korrekt abzuschrauben oder auf die Pins 5/6 zu versetzen, hatte er sie großzugüg abgeknipst. So großzügig, dass der Rest nicht mehr direkt anschließbar ist, jede weitere Beschaltung erfordert zunächst eine Verlängerung mit irgendeiner Crimptechnik und vermutlich zusätzlichem Qualitätsverlust. Der eben noch so saubere Schaltschrank ist jetzt, gerade mal eine Woche nach Einzug, schon verbastelt. Wie ich inzwischen erfahren habe, hat der selbe Techniker das auch in anderen Wohnungen dieser Wohnanlage so gemacht, also einen ziemlichen Flurschaden hinterlassen.
Meine Fragen sind nun:
1. Darf ein Telekom-Techniker, wenn er eine Parallelschaltung vorfindet, diese ungefragt entfernen? Von mir aus ok, solange es nicht destruktiv ist.
2. Ist es üblich, dass ein Telekom-Techniker bei einem Erstbezug der Wohnung die vorhandene nagelneue TAE Dose durch eine mit Telekom-Aufdruck ersetzt? (Beides sind NFN Dosen, ich kann abgesehen von dem Telekom-Aufdruck und der etwas flacheren Bauform keinen Unterschied erkennen.) Wenn ja, welchen Sinn hat es dann, dass der Elektriker des Bauträgers überhaupt eine TAE Dose verbaut?
3. Wenn der Techniker unbedingt eine TAE Dose mit Telekom Aufdruck haben möchte, darf er die vorhandene Dose überhaupt abmontieren? Es wäre genug Platz gewesen, um die neue Dose einfach daneben zu setzen und die Amtsleitung umzuhängen.
4. Ist es zulässig und üblich, dass der Telekom-Techniker die vorhandene Parallelschaltung zur zweiten TAE Dose durch Abknipsen der Patchkabel nicht nur entfernt, sondern dabei die Leitung so stark kürzt, dass anschließend kein direktes Wiederanschließen mehr möglich ist? Nach meinem Verständnis gehören die Patchkabel zur Wohnung und gehören damit dem Wohnungsbesitzer und dürfen, selbst wenn sie "falsch" angeschlossen waren, nicht zerstört werden.
5. Was würde passieren, wenn ich die Kabel selber verlängere und z.B. an die Pins 5/6 anschließe, und aus irgendwelchen Gründen der Telekom nochmal Zutritt zum Schaltschrank gewährt wird, ohne dass ich dabei bin? Muss ich damit rechnen, dass die Leitungen dann noch weiter abgeknipst werden und dadurch vielleicht komplett unbrauchbar werden? Was ist überhaupt das legale Vorgehen, um die zweite TAE Dose mit dem Ziel der ausschließlichen Nutzung zu beschalten?
Und schließlich 6. Da dieser Techniker auch abgesehen von dem oben genannten unmöglich verhalten und u.A. sämtliche Corona-bedingten Hygiene-Regeln ignoriert hat: Angenommen, wir würden uns dem Druck beugen und einen kostenpflichtigen Serviceauftrag stellen, um die Verkabelung wenigstens wieder halbwegs brauchbar machen zu lassen: gibt es die Möglichkeit, darauf zu bestehen, dass dieser dann von einem anderen Techniker durchgeführt wird? Oder hat man keinen Einfluss auf die ausführende Person?
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