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Wechsel von DSL auf Glasfaser - Weiternutzung des gemieteten Routers?

4 hours ago

Hallo,

ich nutze momentan noch einen 100 MBit/s - DSL-Tarif mit gemietetem Router Speedport W 724V - Typ B.

Demnächst (geplant ist "bis Ende des Jahres") soll auf Glasfaser 300 umgestellt werden. 

Ich habe die kommende Umstellung zum Anlass genommen, um durch eine Fachfirma unser komplettes Haus (Keller+3 Wohnetagen + ausgebautem Dach) mit CAT 7 - Kabel ordendlich zu verkabeln und zudem ein MESH-WLAN-Netzwerk für alle Etage installieren zu lassen. Die zusätzlichen Netzwerkkomponenten werden momentan über einen LAN-Port des o.g. Routers "versorgt", was auch einwandfrei klappt (habe in allen Etagen fast die volle Geschwindigkeit sowohl im WLAN als auch in den LAN-Buchsen in der Wand).

Der Techniker der Netzwerkfirma sagte mir, dass - obwohl das Modell schon 8-9 Jahre alt ist - ich den Router eigentlich ohne Nachteile auch für den kommenden Glasfaser-Tarif weiter verwenden könnte. Im Keller würde durch die Telekom ein preiswertes Glasfaser-Modem ( ONT ) installiert, von dort aus ginge es per LAN-Kabel zum Router in die blaue "Link"-Buchse (Kabel aus dem Keller ist verlegt). Der bestehende Router würde schon bis 1000 MBit/s unterstützen. Ein neueres Router-Modell (zB Speedport Smart xxx) würde technisch keine Vorteile bringen (keine höhere Geschwindigkeit, WLAN-Funktion des Routers wird sowieso nicht genutzt, ein LAN-Port weniger als beim alten Modell).   

 

Offiziell muss ich den Router wohl zurücksenden. Aufgrund des Alters würde der wahrscheinlich im Müll oder für ein paar Euro bei Ebay landen. Und ich benötige einen neuen, der dann unnötig Resourcen vergeudet. Ökologisch ist das alles eine sehr schlechte Lösung  ...  :-( 

Und nun die eigentliche Frage:

Gibt es eine Möglichkeit, den gemieteten Router bei Tarifumstellung zu behalten und weiter nutzen? GGf gegen Zahlung eines Restwertes? 

 

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      4 hours ago

      wosidu

      Gibt es eine Möglichkeit, den gemieteten Router bei Tarifumstellung zu behalten und weiter nutzen? GGf gegen Zahlung eines Restwertes? 

      Hallo,

      ich nutze momentan noch einen 100 MBit/s - DSL-Tarif mit gemietetem Router Speedport W 724V - Typ B.

      Demnächst (geplant ist "bis Ende des Jahres") soll auf Glasfaser 300 umgestellt werden. 

      Ich habe die kommende Umstellung zum Anlass genommen, um durch eine Fachfirma unser komplettes Haus (Keller+3 Wohnetagen + ausgebautem Dach) mit CAT 7 - Kabel ordendlich zu verkabeln und zudem ein MESH-WLAN-Netzwerk für alle Etage installieren zu lassen. Die zusätzlichen Netzwerkkomponenten werden momentan über einen LAN-Port des o.g. Routers "versorgt", was auch einwandfrei klappt (habe in allen Etagen fast die volle Geschwindigkeit sowohl im WLAN als auch in den LAN-Buchsen in der Wand).

      Der Techniker der Netzwerkfirma sagte mir, dass - obwohl das Modell schon 8-9 Jahre alt ist - ich den Router eigentlich ohne Nachteile auch für den kommenden Glasfaser-Tarif weiter verwenden könnte. Im Keller würde durch die Telekom ein preiswertes Glasfaser-Modem ( ONT ) installiert, von dort aus ginge es per LAN-Kabel zum Router in die blaue "Link"-Buchse (Kabel aus dem Keller ist verlegt). Der bestehende Router würde schon bis 1000 MBit/s unterstützen. Ein neueres Router-Modell (zB Speedport Smart xxx) würde technisch keine Vorteile bringen (keine höhere Geschwindigkeit, WLAN-Funktion des Routers wird sowieso nicht genutzt, ein LAN-Port weniger als beim alten Modell).   

       

      Offiziell muss ich den Router wohl zurücksenden. Aufgrund des Alters würde der wahrscheinlich im Müll oder für ein paar Euro bei Ebay landen. Und ich benötige einen neuen, der dann unnötig Resourcen vergeudet. Ökologisch ist das alles eine sehr schlechte Lösung  ...  :-( 

      Und nun die eigentliche Frage:

      Gibt es eine Möglichkeit, den gemieteten Router bei Tarifumstellung zu behalten und weiter nutzen? GGf gegen Zahlung eines Restwertes? 

       

      wosidu

      Gibt es eine Möglichkeit, den gemieteten Router bei Tarifumstellung zu behalten und weiter nutzen? GGf gegen Zahlung eines Restwertes? 

      nein, Du musst den weiter mieten, eine neuen mieten oder kaufen.

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