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Gelöst
Weiterversorgung nach Kündigung
vor 4 Jahren
Guten Tag,
ich wechsel mit meinem DSL Vertrag zur einem anderen Anbieter. Mein Kündigungstermin ist der 13.11.20 und mein Schaltungstermin beim neuen Anbieter der 19.11.20. Ich hatte dazu einen Brief von der Telekom bekommen, in dem Stand :
"Daher führen wir unter Umständen das gekündigte Vertagsverhältnis übergangsweise mit Ihnen fort. Dadurch können Sie Ihren Telefonanschluss weiter nutzen –auch dann noch, wenn die Versorgung durch Ihren neuen Anbieter nicht sofort im Anschluss an den Kündigungstermin erfolgen kann."
Wie kann ich das jetzt verstehen, ist mit dem Telefonanschluss auch das DSL gemeint? (Ich weiß, das DSL durch die Telefondose kommt).
Ich wollte nur nochmal sicher gehen, da es nicht eindeutig geschrieben ist und ich nicht am 13.11 dann ohne Internet bin.
Vielen Dank.
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Akzeptierte Lösung
Lorenz S.
Telekom hilft Team
akzeptiert von
der_Lutz
vor 4 Jahren
Hallo @sinan.bacaksiz1991,
ein Internetanschluss ist auch ein Telefonanschluss. Aus rein historischen Gründen sprechen wir immer noch von einem Telefonanschluss, weil der zuerst existierte.
Erst kündigten Sie und dann erteilten Sie einen Auftrag zum Anbieterwechsel. Letzterer ist auch eine Kündigung. Aufgrund der erforderlichen Vorlaufzeit von 20 Arbeitstagen, musste der angefragte Wechseltermin dem Anbieter zugestimmt werden, obwohl der Wechseltermin nach dem bereits bestätigten Kündigungsdatum liegt. Sie erhielten von uns eine Stornobestätigung, die sich auf das ursprüngliche Kündigungsdatum bezieht. Das ist das Schreiben, das Sie zitierten. Dann bestätigten wir Ihnen das neue Kündigungsdatum, welches das Resultat Ihres Auftrags zum Anbieterwechsel ist.
Bei einem Auftrag zum Anbieterwechsel geht es grundsätzlich um die "nahtlose" Anschluss- und Rufnummernübergabe. Das heißt, es wird nur ein Ausfall von einigen Stunden am Schalttag eintreten.
Ein Kündigungsauftrag gefolgt von einem Schaltauftrag beim Anbieter wird immer zu einem Ausfall von circa zwei Wochen führen. Das ist es, was man mit einem Auftrag zum Anbieterwechsel zu vermeiden sucht.
Wenn Sie also in Zukunft wieder den Anbieter wechseln, dann kündigen Sie nicht vorher selber, sondern erteilen rechtzeitig einen Auftrag zum Anbieterwechsel. Damit ersparen Sie sich und uns das Hin und Her. Dann ist der Wechseltermin von vorne herein der Kündigungstermin.
Freundliche Grüße, Lorenz S.
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