Gelöst

Wer übernimmt Kosten bei Telefonstörung?

vor 9 Jahren

Hallo, nach der Umstellung auf VoIP kann man ja im Kundencenter eine Weiterleitung auf Handy bei Nichtregistrierung einrichten. Falls diese Weiterleitung zum Einsatz kommt, wenn es sich um eine Störung seitens Telekomseite handelt, wie werden dann die durch die Weiterleitung verursachten Zusatzkosten verrechnet? Bleibt der Kunde darauf sitzen, möglicherweise gar nicht wissend, dass sein Anruf auf dem Handy auf einer Weiterleitung basiert und ein stundenlanges Gespräch führt, da der Anrufer ja eine Flatrate hat bzw. die Kosten normalerweise tragen würde?

Gruß Helavi

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 9 Jahren

      Wenn Du nichts anderes vertraglich vereinbarst, hast Du die Kosten zu tragen.

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    • vor 9 Jahren

      Auch dir ein freundliches Hallo @Helavi,

      du kannst die Anrufweiterschaltung auch auf deine Sprachbox leiten, die ist dann kostenfrei. Die Weiterleitung auf dein Handy ist eine Möglichkeit der IP-Technik, weniger ein Angebot der Telekom. Wenn du diese nutzen möchtest, zahlst du auch dafür.

       

      schöne Grüße

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    • vor 9 Jahren

       

       

      Festnetz und Mobil bei der Telekom?

      Wenn ja und die Tarife Magenta eins berechtigt und entsprechend geschaltet sind, so entstehen keine weitere Kosten für eine Rufumleitung vom Festnetz auf´s deutsche Mobilnetz.

      Magenta eins beinhaltet eine Festnetz zu Mobilflat.(Das nur mal so zur Info).

       

      Deshalb sollte das auch ohne weitere zusätzliche Kosten machbar sein, auch wenn die Option noch nicht gebucht sein sollte, aber auf Grund der abgeschlossenen Verträge eine Berechtigung für diese Option besteht.

      Hier kann die TK durchaus auch mal Kulanz zeigen, weil ja kein tatsächlicher Schaden entsteht.

       

      Wie und ob eine Rufumleitung überhaupt technisch machbar ist, bei nicht reistrierten Anschluss, bleibt allerdings abzuwarten.

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    • vor 9 Jahren

      @Helavi

      Falls diese Weiterleitung zum Einsatz kommt, wenn es sich um eine Störung seitens Telekomseite handelt, wie werden dann die durch die Weiterleitung verursachten Zusatzkosten verrechnet?

      Falls diese Weiterleitung zum Einsatz kommt, wenn es sich um eine Störung seitens Telekomseite handelt, wie werden dann die durch die Weiterleitung verursachten Zusatzkosten verrechnet?
      Falls diese Weiterleitung zum Einsatz kommt, wenn es sich um eine Störung seitens Telekomseite handelt, wie werden dann die durch die Weiterleitung verursachten Zusatzkosten verrechnet?

      Woher soll die Technik wissen, dass es sich um eine Störung auf Telekomseite handelt und nicht der Kunde über das Stromkabel seines Routers gefallen ist?

       

       

      Bleibt der Kunde darauf sitzen, möglicherweise gar nicht wissend, dass sein Anruf auf dem Handy auf einer Weiterleitung basiert und ein stundenlanges Gespräch führt, da der Anrufer ja eine Flatrate hat bzw. die Kosten normalerweise tragen würde?

      Bleibt der Kunde darauf sitzen, möglicherweise gar nicht wissend, dass sein Anruf auf dem Handy auf einer Weiterleitung basiert und ein stundenlanges Gespräch führt, da der Anrufer ja eine Flatrate hat bzw. die Kosten normalerweise tragen würde?
      Bleibt der Kunde darauf sitzen, möglicherweise gar nicht wissend, dass sein Anruf auf dem Handy auf einer Weiterleitung basiert und ein stundenlanges Gespräch führt, da der Anrufer ja eine Flatrate hat bzw. die Kosten normalerweise tragen würde?

      Selbstverständlich hat der Kunde diese Kosten zu tragen. Wenn ich eine Rufumleitung einrichte, dann sollte ich mir auch vorher Gedanken über die zu entstehenden Kosten machen.

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      von

      vor 9 Jahren

      Zunächst einmal muß die TK über Ihr Problem (Störung) informiert sein.

      Deshalb den Kundendienst anrufen.

       

      Vielleicht kann Ihnen dort geholfen werden, Wege und Mittel zu finden, die anfallenden Kosten so gering wie möglich zu halten oder vielleicht sogar gänzlich zu eliminieren.

       

      Werden Sie dagegen allein aktiv und handeln eigenständig kommen Sie natürlich für alle anfallende Kosten selber auf.

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