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WG Vertraqsübernahme Magenta TV

5 years ago

Wie kann ich den bestehenden Vertrag meiner WG, der auf meinen Namen läuft von mir an einen anderen Mitbewohner übertragen? Ich kann den Vertrag selbst nicht in meine neue Wohnung mitnehmen. Ich finde keinerlei Formulare dazu. 

635

13

    • 5 years ago

      @Anna-Sophie.Brauner 

       

      Eine Vertragsübernahme ist nicht möglich.

       

      Hast du bereits einen Auftrag für einen Umzug veranlasst?

      Wenn der Vertrag aus technischen Gründen am neuen Wohnort nicht bereitgestellt werden kann, kannst du mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen.

      4

      Answer

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      5 years ago

      Mächschen

      @Anna-Sophie.Brauner Eine Vertragsübernahme ist nicht möglich.

      @Anna-Sophie.Brauner 

       

      Eine Vertragsübernahme ist nicht möglich.

       

      Mächschen

      @Anna-Sophie.Brauner 

       

      Eine Vertragsübernahme ist nicht möglich.

       


      Wo steht das?

       

      Warum dann vom Team eine andere Antwort

      "innerhalb einer WG ist die Vertragsübernahme unkompliziert"

      https://telekomhilft.telekom.de/t5/Vertrag-Rechnung/WG-gt-Vertrag-auf-anderen-Mitbewohner-uebertragen/m-p/2851720#M199166

       

      Oder

      https://telekomhilft.telekom.de/t5/Vertrag-Rechnung/Kosten-Vertragsuebernahme-Vertragspartner-zieht-aus-WG-aus/td-p/3149558

       

      Etwas genauer: @Patrik K. schreibt "Wie ich die Informationen auf der Seite verstehe, wird der aktuelle Vertrag vorzeitig gekündigt und ein neuer abgeschlossen (als Übernahme)"

      Antwort vom Team "Richtig"

      Answer

      from

      5 years ago

      @HAMAPA 

       

      Verstehst du unter Kündigung + Neuvertrag eine Vertragsübernahme? 

       

       

      Und weil der Prozess sehr komplex ist und auch mal Fehler auftreten (z.B. Nimbus Ticket), ist es besser, den Vertrag als Umzug gem. TKG (sofern nicht möglich) oder Haushaltszusammenführung vorzeitig zu beenden.

      Answer

      from

      5 years ago

      Mächschen

      ist es besser, den Vertrag als Umzug gem. TKG (sofern nicht möglich) oder Haushaltszusammenführung vorzeitig zu beenden.

      ist es besser, den Vertrag als Umzug gem. TKG (sofern nicht möglich) oder Haushaltszusammenführung vorzeitig zu beenden.
      Mächschen
      ist es besser, den Vertrag als Umzug gem. TKG (sofern nicht möglich) oder Haushaltszusammenführung vorzeitig zu beenden.

      Die Erwartung dürfte vermutlich sein, dass es um eine rein administrative Übernahme des Vertrages handelt ohne Serviceunterbrechung.

      Eine vorzeitige Beendigung und ein folgender Neuanschluss dürfte in der Regel meiner Befürchtung nach einen Ausfall von 14 Tagen bedeuten, bis der Anschluss dann wieder läuft.

      Aber wenn das die Variante mit Umzug gem. TKG sein sollte und die ist mit dem Sonderkündigungsrecht erfolgreich, dann - rein rechtlich betrachtet - greift die Kündigung sowieso frühestens auf Ende März 2020 und erst im Anschluss kommt noch die 14-Tagesperiode hinzu.

       

      Im Grunde genommen ist jede WG, die nicht auf lange Dauer jedes einzelnen Bewohners angelegt ist (also typischerweise eine WG von Studenten), schlecht beraten, einen Telekom DSL-Anschluss zu nehmen. Dann lieber z.B. Congstar mit monatlicher Kündigungsmöglichkeit. Und das bisschen TV bekommt man auch als Streaming.

      Unlogged in user

      Answer

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    • 5 years ago

      @Anna-Sophie.Brauner 

      Das mit den WGs ist ein Sonderthema... Generell mag die Telekom das im Festnetz nicht mit der Übernahme eines Vertrages. Im Mobilfunk tickt die Telekom da anders, da ist das kein sonderliches Problem.

       

      Diese Seite https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/meine-daten/daten-aendern-leicht-gemacht/vertragsuebernahme-festnetz

      deutet unter "Änderung der Vertragspartnerdaten" zumindest an, dass es auch bei WGs gehen könnte. Mann muss unterscheiden zwischen Übernahme das Anschlusses/Vertrages und Übernahme der Rufnummer - für letztere zumindest gilt die Regel, dass man 12 Monate an derselben Adresse zusammen gewohnt hat.

       

       

      4

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      5 years ago

      @Anna-Sophie.Brauner 

       

      Wichtig wäre, zunächst prüfen zu lassen, ob dein Anschluss an der neuen Adresse bereitgestellt werden kann.

      Answer

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      5 years ago

      ist das nicht hinfällig, da dort bereits ein Vertrag existiert? Meine Eltern haben bereits einen. 

      Answer

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      5 years ago

      Nein.

       

      Nur, wenn der Anschluss an der neuen Adresse nicht 1 zu 1 mitnhembar ist, entsteht ein Sonderkündigungsrecht gem. TKG .

      Unlogged in user

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    • Accepted Solution

      accepted by

      5 years ago

      Hallo @Anna-Sophie.Brauner,

      ob du den Vertrag mitnehmen kannst, wurde bislang noch nicht geklärt.
      Du kannst deiner Vertrag aber auch einen deiner Mitbewohner/-inen umschreiben lassen.

      So ein Vertragspartnerwechsel ist möglich, wenn der neue Vertragspartner bereits länger als 12 Monate an der Adresse wohnhaft ist.
      Für den Wechsel musst du das Online-Formular zur Rufnummernübernahme (Aufgabe des Nutzungsrechts) ausgefüllt mit samt der benötigten Unterlagen zu uns schicken.

      Der Vertrag wird dann gekündigt und mit gleicher Rufnummer neu gebucht, auf den neuen Vertragspartner/in, heißt also auch, dass die Bereitstellungskosten wieder anfallen.

      Viele Grüße
      Dorothea T.

      2

      Answer

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      5 years ago

      Dorothea T.

      So ein Vertragspartnerwechsel ist möglich, wenn der neue Vertragspartner bereits länger als 12 Monate an der Adresse wohnhaft ist. Für den Wechsel musst du das Online-Formular zur Rufnummernübernahme (Aufgabe des Nutzungsrechts) ausgefüllt mit samt der benötigten Unterlagen zu uns schicken.

      So ein Vertragspartnerwechsel ist möglich, wenn der neue Vertragspartner bereits länger als 12 Monate an der Adresse wohnhaft ist.
      Für den Wechsel musst du das Online-Formular zur Rufnummernübernahme (Aufgabe des Nutzungsrechts) ausgefüllt mit samt der benötigten Unterlagen zu uns schicken.
      Dorothea T.
      So ein Vertragspartnerwechsel ist möglich, wenn der neue Vertragspartner bereits länger als 12 Monate an der Adresse wohnhaft ist.
      Für den Wechsel musst du das Online-Formular zur Rufnummernübernahme (Aufgabe des Nutzungsrechts) ausgefüllt mit samt der benötigten Unterlagen zu uns schicken.

      Falls die 12 Monate nicht erreicht werden: Ist es auch mögilch, den Vertrag zu übernehmen aber andere Rufnummern zugeteilt zu bekommen (u.U. kostenpflichtig)?

      Answer

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      5 years ago

      @muc80337_2,

      in diesem Fall kann der Vertrag nicht übernommen werden.
      Es kann aber ein neuer Vertrag mit neuer Rufnummer gebucht werden.
      Dafür muss die Leitung allerdings frei sein, sprich der bestehende Vertrag muss gekündigt werden oder aber mit umziehen an die neue Adresse des Vertragspartners.
      Hier gilt es die Vertragslaufzeiten zu beachten.

      Viele Grüße
      Dorothea T.

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