Solved

Widerruf bei neuem Anbieter fehlgeschlagen, da der Vertrag über der gesetzlichen Kündigungsfrist von 14 Tagen bereits abgeschlossen war

3 years ago

Hallo,

 

ich habe ein Problem mit einem Internetanbieter, der mir am 19.01.2022 ein gutes Angebot unterbreitet hat. Also habe ich diesen Vertrag unterschrieben. Mir wurde vom entsprechenden Vertreter versichert, sollte ich 'nichts weiter unternehmen' bleibe alles wie gehabt und ich werde weiterhin bei der Telekom bleiben.

 

Am 25.01.2022 kam (lediglich) eine Auftragsbestätigung ein mit der Bitte einen Anbieterwechselauftrag /Portierungsauftrag auszufüllen. Ich dachte, der Vertrag wird also erst mit eben diesem wirksam. Dieser Bitte kam ich allerdings erst am 21.03.2022 nach. Prompt rief mich (am 25.03.2022) ein Telekomvertreter an um mir ein besseres Angebot zu machen und dieses habe ich dann auch angenommen. Dementsprechend habe ich meinen Portierungsauftrag und meinen Vertrag zum 25.03.2022 widerrufen.

 

Der Anbieter beruft sich jedoch nun auf den am 19.1. geschlossenen Vertrag und das ich diesen auch einzuhalten habe und ich um Doppelbelastungen zu vermeiden doch bei der Telekom zu kündigen habe. Dies habe ich natürlich nicht vor, da ich der Meinung war es handelte sich lediglich um einen Vorvertrag um einen Anbieterwechsel zu beantragen. Mir war nicht bewusst dass ich zu diesem Zeitpunkt bereits einen bindenden Vertrag abgeschlossen hatte.

 

Die Portierung ist jedenfalls in beiderseitigem Einverständnis zwischen mir und der Telekom natürlich fehlgeschlagen.

 

Des Weiteren habe ich einen Rechtsanwalt zur Sichtung meiner bisher eingegangenen Unterlagen sowie E-Mail Verkehr konsultiert. Dieser meinte ebenfalls, dass in meinen Unterlagen definitiv eine Widerrufsbelehrung fehlt. Ich meine zwar eine Unterschrieben zu haben (am 19.01.2022), aber da ich nie eine Kopie oder Ausfertigung des Vertrages erhalten habe konnte ich die Unterlagen nie validieren und habe demnach nie eine offizielle Widerrufsbelehrung erhalten. Dadurch tritt scheinbar §356 III BGB in Kraft und mein Widerrufsrecht verlängert sich indes um 12 Monate. Auf dieser Grundlage habe ich jetzt versucht den entsprechenden Vertrag zu kündigen.

 

Ich hätte gerne noch einen Ratschlag seitens der Telekom wie ich hier weiter verfahren soll. In der Kundenhotline bestätigte man mir jedenfalls, dass der andere Anbieter hier keine Rechtsgrundlage hätte.

 

Vielen Dank schonmal vorab für eure Hilfe.

 

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