Widerruf Festnetz Vertrag

vor einem Jahr

Sehr geehrte Community,

 

ich habe im November einen Festnetz Vertrag gemacht (Vertragsbeginn 17.11.2023). Am 29.11.2023 habe ich dann über das Telekom Internetportal meinen Vertrag widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt ja 14 Tage, das wurde hier eingehalten. Ich habe auch das Formular "Widerruf eines Telekom Auftrags" ausgefüllt und folgend die Mail erhalten, dass die Nachricht angekommen ist. Leider habe ich bisher aber noch keine Rückmeldung zur Bestätigung oder sonstiges erhalten. Am 05.12.2023 habe ich dann nochmal eine Mail an den Telekom Kundenservice geschrieben, wann ich denn ungefähr eine Rückmeldung bekommen könnte. Gestern hatte ich dann telefonisch mit einem Mitarbeiter gesprochen, dieser meinte aber nur, dass er mir nicht weiterhelfen kann und ich mich über das Beschwerde-Formular beschweren soll. Könnte mir hier bitte jemand weiterhelfen? Das WLAN wird ja auch nicht mehr benutzt, deshalb möchte ich auch keine Rechnungen mehr bezahlen. 

 

Vielen Dank schon mal im Voraus.

Widerruf eines Telekom Auftrags Telekom Hilfe.pdf

386

18

  • vor einem Jahr

    1. Widerruf kann 2-3 Wochen dauern.  Kosten werden im Nachgang korrigiert. 

    Wobei ich noch stutze beim Vertragsbeginn. Die Widerrufsfrist beginnt mit Zustellung der Auftragsbestätigung. Nicht mit Schaltung des Anschlusses. Wann hast du denn beauftragt? War das der 17.11 oder ist der Anschluss dann geschaltet worden. 

    2

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    Die Auftragsbestätigung habe ich am 16.11. bekommen.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor einem Jahr

    Grüße @Sina Ankermüller 

    @Sina Ankermüller  schrieb:
    ich habe im November einen Festnetz Vertrag gemacht (Vertragsbeginn 17.11.2023). Am 29.11.2023 habe ich dann über das Telekom Internetportal meinen Vertrag widerrufen.

    Wenn der Vertragsbeginn der 17.11.23 war, hast du doch garantiert einige Tage vorher die Auftragsbestätigung bekommen.

    Wenn die Auftragsbestätigung ab dem 15.11.23 eingegangen war, dann ging auch der Widerruf noch.

     

     

    Damit dir hier ein Teamie helfen kann, hinterlege bitte deine Daten in deinem Profil hier.

    Dies geht unter: 

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor einem Jahr

    @Sina Ankermüller 

     

    @Sina Ankermüller  schrieb:
    Das WLAN wird ja auch nicht mehr benutzt, deshalb möchte ich auch keine Rechnungen mehr bezahlen. 

    Also hat man es genutzt. 

    Was mich aber wundert, warum wartet man genau die 14 Tage ab und widerruft einen aktiven Vertrag?

     

    Was auch wichtig ist, wo wurde dieser abgeschlossen?

    Im stationären Handel gibt es keinen Widerruf.

    Und sollte man es über einen Vermittler abgeschlossen haben, dann gibt es da auch keine Prämien.

    Falls diese bereits ausgezahlt wurden, müssen diese zurück erstattet werden.

    4

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    Du kannst auch auf Antwort eines/einer Teamie hoffen, aber dafür bitte Kundendaten vervollständigen für den Kundenservice: 

     

    https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile:telekom-custom-user-profile-userdata

     

    Im 1. Textfeld Zeiten angeben, zu denen du erreichbar bist. Dazu Kundennummer und die letzen 6 Ziffern der IBAN bereit halten. @Sina Ankermüller 

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor einem Jahr

    Wundert mich alles ein wenig. AB kommt am 16.11.23 und am nächsten Tag gleich Bereitstellung? Kommt mir spanisch vor. 

     

    8

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    Hallo @Sina Ankermüller,

     

    Danke für das Gespräch. Die Widerrufsfrist gilt ab dem Bestelldatum, bzw. dem Eingang der Auftragsbestätigung, dies war am 07.11.2023 der Fall, daher ging der Widerruf auch zu spät bei uns ein. 

     

    Sollte die Leitung nicht den vereinbarten Bedingungen entsprechen, müssen wir dafür Sorge tragen, dass der Anschluss richtig funktioniert. Dafür ist es notwendig ein paar Messungen durchzuführen, für die der Router auch angeschlossen sein muss. 

     

    Gebt mir Bescheid, wann es so weit ist, dann kümmern wir uns um die weiteren Schritte.

     

    Viele Grüße

    Dorothea T.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

Uneingeloggter Nutzer

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von

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