Gelöst

Widerruf ohne Kundennummer

vor 5 Jahren

Hallo, heute hatte ich Besuch eines Vertriebspartners. Geschickt eingefädelt von denen, naja jedenfalls möchte ich das ganze jetzt widerrufen. Habe allerdings keine Kundennummer habe besagte Kopie des Auftragschteibens per Mail erhalten und auch eine Auftragsnummer. Habe jetzt eine Email geschickt zwecks widerruf. Trau dem ganzen net so ganz.

Ne antwort kam natürlich keine. Was kann ich sonst noch tun oder erstmal abwarten ob Post kommt? 

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 5 Jahren

      Hallo Verena,

       

      du kannst aktuell auf die Auftragsbestätigung warten, die per E-Mail oder mit der Post kommt. 
      Darin wirst du über das Widerrufsrecht aufgeklärt und kannst dann den Widerruf starten. 

      Ich hoffe nur, dass der Vertriebspartner auch offiziell ein Haustürverkäufer war und kein stationärer Händler. 
      Bei letzterem kannst du den Vertrag nicht widerrufen. 

      Grüße

      Piwi

      0

    • vor 5 Jahren

      wie haben sie es eingefädelt?

       

      Wenn du zuvor einen Termin mit ihnen ausgemacht hast, hast du vermutlich kein Widerrufsrecht mehr

      2

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Nein ich hatte keinen Termin, habe per Email eine Kopie der Auftragsbestätigung bekommen wo aber auch nicht alles ersichtlich ist an meinen Daten, die quasi geixt wurden. Ich soll das ganze auch nochmal per Post bekommen. So hab ich jetzt grade nur die Auftragsnummer aber keine Kundennummer. 

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      nun wissen wir immer. noch nicht was daran geschickt eingefädelt war?

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 5 Jahren

      Hallo @VerenaKramer,

       

      solange es keinen Auftrag im Buchungssystem gibt, kannst Du auch noch nichts widerrufen. 

       

      @Piwi 

       

      Ich hoffe nur, dass der Vertriebspartner auch offiziell ein Haustürverkäufer war und kein stationärer Händler.

      Ich hoffe nur, dass der Vertriebspartner auch offiziell ein Haustürverkäufer war und kein stationärer Händler. 
      Ich hoffe nur, dass der Vertriebspartner auch offiziell ein Haustürverkäufer war und kein stationärer Händler. 

      Das spielt für den Widerruf erstmal keine Rolle, wenn es nicht in den Verkaufsräumen des Vertriebspartners stattgefunden hat, denn dann ist es rechtlich immer noch ein Haustürgeschäft. 

       

      Anders sieht es aus, wenn extra ein Termin zu Beratung vor Ort vereinbart wurde. Dann gilbt es kein Recht auf Widerruf.

      1

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      @Hubert Eder 

      Wenn es ein stationärer Händler war, der keinen Zusatz für Haustürgeschäft hat, dann hat sie seitens der Telekom kein Widerrufsrecht, weil die Telekom vom Haustürgeschäft nichts weiß. 
      In dem Fall muss der Kunde dann den Vertriebspartner ausfindig machen und nachweisen, dass es ein Haustürgeschäft war. 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 5 Jahren

      Hallo und guten Abend, @VerenaKramer.

      Wie ist der aktuelle Stand der Dinge?
      Haben Sie noch eine Auftragsbestätigung per Post erhalten?

      Freundliche Grüße
      Carolin K.

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      Uneingeloggter Nutzer

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