Gelöst
Widerspruch
vor 5 Jahren
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine grundsätzliche Frage zur Widerspruchsfrist eines Vertrages. Gelten die 14 Tage ab Bestellung oder ab der ersten Auftragsbestätigung oder erst dann, wenn der neue Vertrag aktiv ist.
Im konkreten Fall ist die Konstellation wie folgt: Bestellung eines neuen Vertrages: 10.03.; Auftragsbestätigung 14.3. zum Vertrag.
Die Bereitstellung soll mit einem Technikerbesuch am 08.04.2020 stattfinden.
500
0
5
Akzeptierte Lösungen
Alle Antworten
Sortieren
Älteste zuerst
Neueste zuerst
Älteste zuerst
Autor
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 6 Jahren
517
0
8
Gelöst
784
0
5
vor 4 Jahren
684
0
4
Akzeptierte Lösung
jojo1
akzeptiert von
der_Lutz
vor 5 Jahren
@matthomeck4,
es gilt der Erhalt der Auftragsbestätigung. Also der 14.03.
12
1
olliMD
Antwort
von
jojo1
vor 5 Jahren
@matthomeck4, es gilt der Erhalt der Auftragsbestätigung. Also der 14.03.
@matthomeck4,
es gilt der Erhalt der Auftragsbestätigung. Also der 14.03.
Aber nur für Vertragsabschlüsse, für die ein Widerspruchsrecht gilt. Ist ja nicht für alle so
1
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
jojo1