Gelöst
Widerspruch
vor 5 Jahren
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine grundsätzliche Frage zur Widerspruchsfrist eines Vertrages. Gelten die 14 Tage ab Bestellung oder ab der ersten Auftragsbestätigung oder erst dann, wenn der neue Vertrag aktiv ist.
Im konkreten Fall ist die Konstellation wie folgt: Bestellung eines neuen Vertrages: 10.03.; Auftragsbestätigung 14.3. zum Vertrag.
Die Bereitstellung soll mit einem Technikerbesuch am 08.04.2020 stattfinden.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 5 Jahren
@matthomeck4,
es gilt der Erhalt der Auftragsbestätigung. Also der 14.03.
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Antwort
von
vor 5 Jahren
@matthomeck4, es gilt der Erhalt der Auftragsbestätigung. Also der 14.03.
@matthomeck4,
es gilt der Erhalt der Auftragsbestätigung. Also der 14.03.
Aber nur für Vertragsabschlüsse, für die ein Widerspruchsrecht gilt. Ist ja nicht für alle so
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 5 Jahren
@matthomeck4,
der Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung zustande (nicht mit der Bestellung). Du hast dann eine Widerufsfrist von 14 Tagen nach ordentlichem Zugang der Widerspruchsbelehrung. Gilt aber nur für widerspruchsfähige Verträge!
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vor 5 Jahren
@matthomeck4 Die Widerrufszeit bei der Bereitstellung läuft ab der Auftragsbestätigung
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vor 5 Jahren
Auch dir ein freundliches Hallo @matthomeck4
Darf ich denn mal nach dem Grund dieser Frage fragen?
schöne Grüße
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von