Wideruf

vor 4 Jahren

Guten Tag, wurde heute im Supermarkt angesprochen. Der Telekommensch hatte mir für eine Tarifverlängerung 60 Euro Gutschrift angeboten als Dankeschön. Erst Zuhause stellte ich fest, dass er meinen Tarif auf Magenta Zuhause XL geändert hat. Möchte dies nun widerrufen aber hab keine Auftragsnummer oder ähnliches.

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    • vor 4 Jahren

      Hallo @sven.h10 

       

      in einem Shop, oder vor Ort ist kein Widerruf möglich...

       

      Fernabsatz gibt es nur bei Telefon, Fax oder übers Internet sowie Haustür abgeschlossenen Verträgen.

       

      6

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      (2) 1Geschäftsräume im Sinne des Absatzes 1 sind unbewegliche Gewerberäume, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit dauerhaft ausübt, und bewegliche Gewerberäume, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit für gewöhnlich ausübt. 2Gewerberäume, in denen die Person, die im Namen oder Auftrag des Unternehmers handelt, ihre Tätigkeit dauerhaft oder für gewöhnlich ausübt, stehen Räumen des Unternehmers gleich.

      (2) 1Geschäftsräume im Sinne des Absatzes 1 sind unbewegliche Gewerberäume, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit dauerhaft ausübt, und bewegliche Gewerberäume, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit für gewöhnlich ausübt. 2Gewerberäume, in denen die Person, die im Namen oder Auftrag des Unternehmers handelt, ihre Tätigkeit dauerhaft oder für gewöhnlich ausübt, stehen Räumen des Unternehmers gleich.
      (2) 1Geschäftsräume im Sinne des Absatzes 1 sind unbewegliche Gewerberäume, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit dauerhaft ausübt, und bewegliche Gewerberäume, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit für gewöhnlich ausübt. 2Gewerberäume, in denen die Person, die im Namen oder Auftrag des Unternehmers handelt, ihre Tätigkeit dauerhaft oder für gewöhnlich ausübt, stehen Räumen des Unternehmers gleich.

      Entscheidend wird tatsächlich sein, ob "außerhalb von Geschäftsräumen" zutrifft. Es ist wohl hier ein "beweglicher Gewerberaum", die Frage ist, ob der Vertriebler dort seine "Tätigkeit für gewöhnlich ausübt". Umgangssprachlich wird die Regelung mit dem "beweglichen Gewerberaum" auch als "Wochenmarktparagraph" bezeichnet – auf einem solchen gilt auch kein Widerrufsrecht.

       

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Besten Dank

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Danke

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      Hallo @sven.h10 ,

       

      zunächst muss mal geklärt werden, ob ein Widerrufsrecht besteht.

      Wie @Marcel2605  schon schrieb, ist Widerruf im Shop nicht möglich.

       

      So wie ich das verstehe, war es kein Shop, sondern ein Stand vor einem Supermarkt.

      Die Frage die daraus resultiert: Ist dieser Stand eine ständige oder zumindest in regelmäßigen Abständen installierte Einrichtung?

       

      Wenn der Stand eine einmalige oder unregelmäßig seltene Einrichtung ist, hat er nicht den Status eines Shops und ein Widerruf kann dann erfolgen, da dieser mit einem Haustürgeschäft gleichzusetzen ist.

       

      Da wartet wohl einige Recherche auf dich (und das innerhalb der Widerrufsfrist).

      Ich glaube, ohne rechtlichen Beistand wird es schwierig.

       

      Prüfe die von mir aufgeführten Szenarien und stelle zunächst fest, ob demnach eine rechtliche Widerrufs Möglichkeit besteht.

      3

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Das war ein mobiler Stand somit keine feste Einrichtung! Direkt an der Kasse positioniert.

       

       

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      sven.h10

      Das war ein mobiler Stand somit keine feste Einrichtung! Direkt an der Kasse positioniert.

      Das war ein mobiler Stand somit keine feste Einrichtung! Direkt an der Kasse positioniert.

       

       

      sven.h10

      Das war ein mobiler Stand somit keine feste Einrichtung! Direkt an der Kasse positioniert.

       

       


      Sind die Stände in der Form öfter oder in regelmäßigen Abständen ("regelmäßige Abstände" hat @ak123 gut beschrieben) an der Kasse anzutreffen?

      Wenn ja könnte man die Stände mit Geschäftsräumen gleich setzen, wenn nein, hast du gute Karten.

      Versuche zu widerrufen (und zwar innerhalb der 14 Tage), mit der Begründung, dass es sich nach § 312g BGB   um kein Geschäftsraum oder Ladenlokal vor Ort handelt.

       

      Ich denke trotzdem, dass du Rechtsbeistand brauchst um dein Widerruf durchzusetzen, aber Versuch macht klug.

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Auch dir ein freundliches Hallo @sven.h10 

       

      Das weitere Vorgehen ist eigentlich ganz einfach:

      Du wartest die schriftliche (evtl. per eMail) Bestätigung und wenn da eine Widerrufsbelehrung bei ist, kannst du diese nutzen!

       

      Was ich immer nicht verstehe, sind die Abläufe.

      Da wird in einem Supermarkt ein Mensch freundlich angesprochen, er läßt sich auf das Gespräch ein. Er bekommt alles erklärt, sieht alles schriftlich vor Augen, bekommt zum Dank noch einen Goodie! Alles Friede, Feuer, "Fannekuchen"!

      Dann schaut er sich den Vertrag zuhause noch einmal an und findet eine Ungereimtheit, die er wohl übersehen hat.

      Ab jetzt heißt es "agressive" Werbung, "es wurde ... absichtlich mit falschen Behauptungen versucht ein Tarifupgrade durchzudrücken"!

      Niemand hat irgendwas behauptet, niemand war agressiv!

       

      Nachtrag: Eine gesetzliche Widerrufsfrist hast du nur bei Beratung am Telefon oder im Selfservice im Internet.

      Nicht in Shops!

      Darum hieß es seinerzeit ja auch Fernabsatzgesetz!

       

      schöne Grüsse

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      Hallo und willkommen @sven.h10,

      gerne bringe ich in Erfahrung, ob auch in diesem Fall das Widerrufsrecht gilt. Dafür ist allerdings vorab zwecks Legitimation ein kurzes Telefonat nötig. Bitte tragen Sie in Ihrem Profil eine Rückrufnummer ein und nennen Sie einen Zeitraum, in dem Sie erreichbar sind. Im Anschluss daran wäre es toll, wenn Sie hier im Thread Bescheid sagen könnten, wenn das Eintragen erfolgt ist, da wir darüber nicht automatisch benachrichtigt werden. Herzlichen Dank!

      Liebe Grüße
      Nicole G.

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      Uneingeloggter Nutzer

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