Willkürlicher Betrag für Schadensersatz nach vorzeitiger Vertragsbeendigung

2 years ago

Guten Tag,

 

leider kann der Kundenservice nicht weiterhelfen. 

Ich habe meine Eigentumswohnung zum 01.11.2022 veräußert und den Telekom Festnetz- und Internetanschluss zum 31.10.2022 vorzeitig beenden wollen, da ich zu meinem Lebensgefährten gezogen bin und aufgrund von Haushaltszusammenführung bereits ein Vertrag besteht. Mir wurde mitgeteilt, dass dies nicht möglich und ich die Leistung bis zum offiziellen Vertragsende (15.02.2023) zu zahlen habe. Ich akzeptierte diesen Umstand. 

Am 08.12.2022 kontaktierten mich die neuen Eigentümer der Wohnung und teilten mir mit, dass sie mit der Telekom gesprochen haben. Mein Vertrag würde nun vorzeitig beendet werden, weil sie einen Festnetz- und Internetanschluss bei der Telekom abschließen möchten. Ich habe sodann am 09.12.2022 Kontakt zur Telekom aufgenommen, die mir dies bestätigte. Dies bedeutet, ohne die Info seitens der neuen Eigentümer hätte ich davon nicht erfahren. Von der Telekom wurde mir mitgeteilt, dass ich für die Dezember Rechnung nur noch eine Gutschrift erhalten und der Vertrag somit beendet werden würde. 

Am 28.12.2022 erhielt ich die genannte Gutschrift jedoch mit einer zusätzlicher Kostenposition „Einmalbetrag bei einvernehmlicher Vertragsauflösung“ in Höhe von 58,91€. 
1. Wurde diese Vertragsauflösung ohne mein Wissen durchgeführt, also keinesfalls einvernehmlich. 
2. Steht in den AGBs der Telekom, dass sie bei vorzeitiger Vertragsauflösung einen Schadensbetrag berechnen können. Dieser jedoch geringer ausfällt, wenn man nachweisen kann, dass der Telekom ein geringerer Schaden entstanden ist oder gänzlich entfällt, wenn der Telekom kein Schaden entstanden ist. Berechnet die Telekom einen höheren Betrag, hat sie nachzuweisen, dass der Schaden höher auffällt. Andernfalls beträgt dieser Schadensbetrag die Hälfte des Betrages, den man bis zum Vertragsende hätte leisten müssen. Bis zum Vertragsende hätte ich laut Telekom 98€ zu zahlen gehabt. Wie setzt sich dann bitte der Betrag in Höhe von 58€ zusammen? Meines Erachtens ist durch den Umstand, dass die neuen Eigentümer ebenfalls einen Vertrag über die Telekom geschlossen haben, der Schaden viel geringer anzusetzen oder entfällt sogar gänzlich. Der Kundenservice kann mir auf diese Frage keine Antwort geben und besteht einfach nur auf die Begleichung der Rechnung. Die Telekom kann doch nicht einfach willkürlich einen Betrag festlegen und sich selbst nicht an die eigenen AGBs halten!

 

Ich bitte um Info. 

Freundliche Grüße,

F. S. 

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  • 2 years ago


    @f.saki25  schrieb:
    2. Steht in den AGBs der Telekom, dass sie bei vorzeitiger Vertragsauflösung einen Schadensbetrag berechnen können.  

    Wo steht das? Bitte Quelle angeben. Die Telekom hat hunderte von AGBs.

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  • 2 years ago

    @f.saki25 : was versprichst du dir von einer Anfrage in einem öffentlichen, überwiegend von Kunden genutzten Forum? Ein früherer Chef hat mir mal den schönen Satz gesagt: "wer schreibt, der bleibt!" Er meinte damit nicht, dass man fruchtlose Gespräche am Telefon über ein Forum fortsetzt, sondern sich per Brief, ggf. Einschreiben, an den Partner wendet. 

    Auch wenn mir die Details des Anschlußübergangs naturgemäß nicht im Detail bekannt sind, finde ich die Überlegung, dass ein Schadenersatz einen Schaden voraussetzt, folgerichtig. So steht der Telekom sicher nicht der volle Betrag für das Q1 2023 zu, da durch den neuen Vertrag dieser mindestens verringert wird. Dennoch ist denkbar, dass die Käufer deiner damaligen Wohnung einen geringwertigeren Vertrag geschlossen haben, als du ihn gehabt hast. In dem Fall entstünde immer noch ein Schaden, der von dir ausgeglichen werden müsste.

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    2 years ago

    Dies steht in den AGBs „Festnetz- und Mobilfunk-Anschlüsse“, Punkt 11.4. Die AGBs wurden mir im Telekom-Shop ausgehändigt. 

    @mboettcher  Da ich hier schon öfter gelesen habe, dass der Kundenservice sich Problemen annimmt, hoffe ich, dass dies mit meinem Anliegen ebenfalls geschieht, weil der Kundenservice von dem ich bisher kontaktiert wurde, schlicht weg, keine Antworten liefert. 

    Answer

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    2 years ago


    @f.saki25  schrieb:

    Dies steht in den AGBs „Festnetz- und Mobilfunk-Anschlüsse“, Punkt 11.4. Die AGBs wurden mir im Telekom-Shop ausgehändigt. 


    Da steht "Kündigen wir den Vertrag ...",

    Answer

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    2 years ago


    @f.saki25  schrieb:

    @mboettcher  Da ich hier schon öfter gelesen habe, dass der Kundenservice sich Problemen annimmt, hoffe ich, dass dies mit meinem Anliegen ebenfalls geschieht,


    Das @Telekom-hilft-Team  liest hier jeden Beitrag und wird sich melden, etwas Geduld bitte.

    Dennoch wären Antworten auf die Fragen hilfreich, danke.

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  • 2 years ago

    f.saki25

    Bis zum Vertragsende hätte ich laut Telekom 98€ zu zahlen gehabt. Wie setzt sich dann bitte der Betrag in Höhe von 58€ zusammen?

    Bis zum Vertragsende hätte ich laut Telekom 98€ zu zahlen gehabt. Wie setzt sich dann bitte der Betrag in Höhe von 58€ zusammen?
    f.saki25
    Bis zum Vertragsende hätte ich laut Telekom 98€ zu zahlen gehabt. Wie setzt sich dann bitte der Betrag in Höhe von 58€ zusammen?

    Genau. Und jetzt sparst Du 40,--.

    Ist doch nicht so schlecht.

     

    Aber das ist in der Tat sehr eigenartig gelaufen.

    Ist der Anschluss am neuen Wohnort von der Telekom?

    Wie wurde denn die versuchte Kündigung ausgesprochen?

     

     

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  • 2 years ago

    Halten wir fest:

    Du hättest noch bis Februar 2023 bezahlen müssen. (98€)

    Jetzt wurde dein Vertrag bereits am 9.12.

    Vorzeitig beendet und du muss dafür 58,91€ bezahlen.

     

    Wo ist da jetzt das Problem? Du sparst dir ja jetzt dadurch ca 40€

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  • 2 years ago

    Punkt 11.4 (AGB)

     

    Kündigen wir den Vertrag oder eine Zubuchoption vorzeitig aus einem von Ihnen zu vertretenden wichtigen Grund, sind Sie verpflichtet, uns einen pauschalierten Schadensersatz zu zahlen. Der in einer Summe zu zahlende Betrag beläuft sich auf die Hälfte der bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit zu zahlenden monatlichen Preise. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen wesentlich höheren Schaden nachweisen oder Sie nachweisen, dass ein wesentlich geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

     

    AGB im Anhang

     

    49963.pdf

    0

  • 2 years ago

    f.saki25

    Guten Tag, leider kann der Kundenservice nicht weiterhelfen. Ich habe meine Eigentumswohnung zum 01.11.2022 veräußert und den Telekom Festnetz- und Internetanschluss zum 31.10.2022 vorzeitig beenden wollen, da ich zu meinem Lebensgefährten gezogen bin und aufgrund von Haushaltszusammenführung bereits ein Vertrag besteht. Mir wurde mitgeteilt, dass dies nicht möglich und ich die Leistung bis zum offiziellen Vertragsende (15.02.2023) zu zahlen habe. Ich akzeptierte diesen Umstand. Am 08.12.2022 kontaktierten mich die neuen Eigentümer der Wohnung und teilten mir mit, dass sie mit der Telekom gesprochen haben. Mein Vertrag würde nun vorzeitig beendet werden, weil sie einen Festnetz- und Internetanschluss bei der Telekom abschließen möchten. Ich habe sodann am 09.12.2022 Kontakt zur Telekom aufgenommen, die mir dies bestätigte. Dies bedeutet, ohne die Info seitens der neuen Eigentümer hätte ich davon nicht erfahren. Von der Telekom wurde mir mitgeteilt, dass ich für die Dezember Rechnung nur noch eine Gutschrift erhalten und der Vertrag somit beendet werden würde. Am 28.12.2022 erhielt ich die genannte Gutschrift jedoch mit einer zusätzlicher Kostenposition „Einmalbetrag bei einvernehmlicher Vertragsauflösung“ in Höhe von 58,91€. 1. Wurde diese Vertragsauflösung ohne mein Wissen durchgeführt, also keinesfalls einvernehmlich. 2. Steht in den AGBs der Telekom, dass sie bei vorzeitiger Vertragsauflösung einen Schadensbetrag berechnen können. Dieser jedoch geringer ausfällt, wenn man nachweisen kann, dass der Telekom ein geringerer Schaden entstanden ist oder gänzlich entfällt, wenn der Telekom kein Schaden entstanden ist. Berechnet die Telekom einen höheren Betrag, hat sie nachzuweisen, dass der Schaden höher auffällt. Andernfalls beträgt dieser Schadensbetrag die Hälfte des Betrages, den man bis zum Vertragsende hätte leisten müssen. Bis zum Vertragsende hätte ich laut Telekom 98€ zu zahlen gehabt. Wie setzt sich dann bitte der Betrag in Höhe von 58€ zusammen? Meines Erachtens ist durch den Umstand, dass die neuen Eigentümer ebenfalls einen Vertrag über die Telekom geschlossen haben, der Schaden viel geringer anzusetzen oder entfällt sogar gänzlich. Der Kundenservice kann mir auf diese Frage keine Antwort geben und besteht einfach nur auf die Begleichung der Rechnung. Die Telekom kann doch nicht einfach willkürlich einen Betrag festlegen und sich selbst nicht an die eigenen AGBs halten! Ich bitte um Info. Freundliche Grüße, F. S.

    Guten Tag,

     

    leider kann der Kundenservice nicht weiterhelfen. 

    Ich habe meine Eigentumswohnung zum 01.11.2022 veräußert und den Telekom Festnetz- und Internetanschluss zum 31.10.2022 vorzeitig beenden wollen, da ich zu meinem Lebensgefährten gezogen bin und aufgrund von Haushaltszusammenführung bereits ein Vertrag besteht. Mir wurde mitgeteilt, dass dies nicht möglich und ich die Leistung bis zum offiziellen Vertragsende (15.02.2023) zu zahlen habe. Ich akzeptierte diesen Umstand. 

    Am 08.12.2022 kontaktierten mich die neuen Eigentümer der Wohnung und teilten mir mit, dass sie mit der Telekom gesprochen haben. Mein Vertrag würde nun vorzeitig beendet werden, weil sie einen Festnetz- und Internetanschluss bei der Telekom abschließen möchten. Ich habe sodann am 09.12.2022 Kontakt zur Telekom aufgenommen, die mir dies bestätigte. Dies bedeutet, ohne die Info seitens der neuen Eigentümer hätte ich davon nicht erfahren. Von der Telekom wurde mir mitgeteilt, dass ich für die Dezember Rechnung nur noch eine Gutschrift erhalten und der Vertrag somit beendet werden würde. 

    Am 28.12.2022 erhielt ich die genannte Gutschrift jedoch mit einer zusätzlicher Kostenposition „Einmalbetrag bei einvernehmlicher Vertragsauflösung“ in Höhe von 58,91€. 
    1. Wurde diese Vertragsauflösung ohne mein Wissen durchgeführt, also keinesfalls einvernehmlich. 
    2. Steht in den AGBs der Telekom, dass sie bei vorzeitiger Vertragsauflösung einen Schadensbetrag berechnen können. Dieser jedoch geringer ausfällt, wenn man nachweisen kann, dass der Telekom ein geringerer Schaden entstanden ist oder gänzlich entfällt, wenn der Telekom kein Schaden entstanden ist. Berechnet die Telekom einen höheren Betrag, hat sie nachzuweisen, dass der Schaden höher auffällt. Andernfalls beträgt dieser Schadensbetrag die Hälfte des Betrages, den man bis zum Vertragsende hätte leisten müssen. Bis zum Vertragsende hätte ich laut Telekom 98€ zu zahlen gehabt. Wie setzt sich dann bitte der Betrag in Höhe von 58€ zusammen? Meines Erachtens ist durch den Umstand, dass die neuen Eigentümer ebenfalls einen Vertrag über die Telekom geschlossen haben, der Schaden viel geringer anzusetzen oder entfällt sogar gänzlich. Der Kundenservice kann mir auf diese Frage keine Antwort geben und besteht einfach nur auf die Begleichung der Rechnung. Die Telekom kann doch nicht einfach willkürlich einen Betrag festlegen und sich selbst nicht an die eigenen AGBs halten!

     

    Ich bitte um Info. 

    Freundliche Grüße,

    F. S. 

    f.saki25

    Guten Tag,

     

    leider kann der Kundenservice nicht weiterhelfen. 

    Ich habe meine Eigentumswohnung zum 01.11.2022 veräußert und den Telekom Festnetz- und Internetanschluss zum 31.10.2022 vorzeitig beenden wollen, da ich zu meinem Lebensgefährten gezogen bin und aufgrund von Haushaltszusammenführung bereits ein Vertrag besteht. Mir wurde mitgeteilt, dass dies nicht möglich und ich die Leistung bis zum offiziellen Vertragsende (15.02.2023) zu zahlen habe. Ich akzeptierte diesen Umstand. 

    Am 08.12.2022 kontaktierten mich die neuen Eigentümer der Wohnung und teilten mir mit, dass sie mit der Telekom gesprochen haben. Mein Vertrag würde nun vorzeitig beendet werden, weil sie einen Festnetz- und Internetanschluss bei der Telekom abschließen möchten. Ich habe sodann am 09.12.2022 Kontakt zur Telekom aufgenommen, die mir dies bestätigte. Dies bedeutet, ohne die Info seitens der neuen Eigentümer hätte ich davon nicht erfahren. Von der Telekom wurde mir mitgeteilt, dass ich für die Dezember Rechnung nur noch eine Gutschrift erhalten und der Vertrag somit beendet werden würde. 

    Am 28.12.2022 erhielt ich die genannte Gutschrift jedoch mit einer zusätzlicher Kostenposition „Einmalbetrag bei einvernehmlicher Vertragsauflösung“ in Höhe von 58,91€. 
    1. Wurde diese Vertragsauflösung ohne mein Wissen durchgeführt, also keinesfalls einvernehmlich. 
    2. Steht in den AGBs der Telekom, dass sie bei vorzeitiger Vertragsauflösung einen Schadensbetrag berechnen können. Dieser jedoch geringer ausfällt, wenn man nachweisen kann, dass der Telekom ein geringerer Schaden entstanden ist oder gänzlich entfällt, wenn der Telekom kein Schaden entstanden ist. Berechnet die Telekom einen höheren Betrag, hat sie nachzuweisen, dass der Schaden höher auffällt. Andernfalls beträgt dieser Schadensbetrag die Hälfte des Betrages, den man bis zum Vertragsende hätte leisten müssen. Bis zum Vertragsende hätte ich laut Telekom 98€ zu zahlen gehabt. Wie setzt sich dann bitte der Betrag in Höhe von 58€ zusammen? Meines Erachtens ist durch den Umstand, dass die neuen Eigentümer ebenfalls einen Vertrag über die Telekom geschlossen haben, der Schaden viel geringer anzusetzen oder entfällt sogar gänzlich. Der Kundenservice kann mir auf diese Frage keine Antwort geben und besteht einfach nur auf die Begleichung der Rechnung. Die Telekom kann doch nicht einfach willkürlich einen Betrag festlegen und sich selbst nicht an die eigenen AGBs halten!

     

    Ich bitte um Info. 

    Freundliche Grüße,

    F. S. 


    Also eine Vertragspflicht besteht für beide Seiten. Du bist doch noch super dabei weggekommen. Die Telekom kann doch nichts für deinen Umzug

     

    7

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    2 years ago

    Hallo Heike B.,

     

    ich habe die gewünschten Informationen hinterlegt. 

    Vielen Dank und Grüße

    Answer

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    2 years ago

    @Heike B.   ☎️

    Answer

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    2 years ago

    f.saki25

    ich habe die gewünschten Informationen hinterlegt.

    ich habe die gewünschten Informationen hinterlegt. 

    f.saki25

    ich habe die gewünschten Informationen hinterlegt. 


    @Heike B. zur info

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  • 2 years ago

    f.saki25

    Telekom Festnetz- und Internetanschluss zum 31.10.2022 vorzeitig beenden wollen, da ich zu meinem Lebensgefährten gezogen bin und aufgrund von Haushaltszusammenführung bereits ein Vertrag besteht.

    Telekom Festnetz- und Internetanschluss zum 31.10.2022 vorzeitig beenden wollen, da ich zu meinem Lebensgefährten gezogen bin und aufgrund von Haushaltszusammenführung bereits ein Vertrag besteht.
    f.saki25
    Telekom Festnetz- und Internetanschluss zum 31.10.2022 vorzeitig beenden wollen, da ich zu meinem Lebensgefährten gezogen bin und aufgrund von Haushaltszusammenführung bereits ein Vertrag besteht.

    Verstehe ich nicht, besonders den letzten Teil.

    Ist das nur Deine Vorstellung von Haushaltszusammenführung, indem Du da hinziehst und sonst aber nichts machst?

    Du hättest doch versuchen können, auch vertraglich bei der Telekom eine Haushaltszusammenführung zu beantragen.

    Ist Dein LG eigentlich auch bei der Telekom?

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    2 years ago

    Kugic

    Es kann und darf nicht sein, dass der Vertrag einfach geändert wird.

    Es kann und darf nicht sein, dass der Vertrag einfach geändert wird.
    Kugic
    Es kann und darf nicht sein, dass der Vertrag einfach geändert wird.

    Wir waren beim Telefonat nicht mit dabei... es wurde aber offenbar definitiv darüber gesprochen wie @f.saki25 schreibt über den Telekom Kontaktaufnahme

     

    f.saki25

    Von der Telekom wurde mir mitgeteilt, dass ich für die Dezember Rechnung nur noch eine Gutschrift erhalten und der Vertrag somit beendet werden würde.

    Von der Telekom wurde mir mitgeteilt, dass ich für die Dezember Rechnung nur noch eine Gutschrift erhalten und der Vertrag somit beendet werden würde. 
    f.saki25
    Von der Telekom wurde mir mitgeteilt, dass ich für die Dezember Rechnung nur noch eine Gutschrift erhalten und der Vertrag somit beendet werden würde. 

    Ich bin gespannt, was @Heike B. rausfinden wird.

    Answer

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    2 years ago

    Kugic

    Es kann und darf nicht sein, dass der Vertrag einfach geändert wird. Kann ja jeder anrufen. Wäre ein meldepflichtiger Datenschutzvorfall, wenn hier einseitig am Vertrag gearbeitet wurde.

    Es kann und darf nicht sein, dass der Vertrag einfach geändert wird. Kann ja jeder anrufen. 
    Wäre ein meldepflichtiger Datenschutzvorfall, wenn hier einseitig am Vertrag gearbeitet wurde. 

    Kugic

    Es kann und darf nicht sein, dass der Vertrag einfach geändert wird. Kann ja jeder anrufen. 
    Wäre ein meldepflichtiger Datenschutzvorfall, wenn hier einseitig am Vertrag gearbeitet wurde. 


    Die Willenserklärung lag doch vor:
    und den Telekom Festnetz- und Internetanschluss zum 31.10.2022 vorzeitig beenden wollen,

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    2 years ago

    olliMD

    Kugic Es kann und darf nicht sein, dass der Vertrag einfach geändert wird. Kann ja jeder anrufen. Wäre ein meldepflichtiger Datenschutzvorfall, wenn hier einseitig am Vertrag gearbeitet wurde. Es kann und darf nicht sein, dass der Vertrag einfach geändert wird. Kann ja jeder anrufen. Wäre ein meldepflichtiger Datenschutzvorfall, wenn hier einseitig am Vertrag gearbeitet wurde. Kugic Es kann und darf nicht sein, dass der Vertrag einfach geändert wird. Kann ja jeder anrufen. Wäre ein meldepflichtiger Datenschutzvorfall, wenn hier einseitig am Vertrag gearbeitet wurde. Die Willenserklärung lag doch vor: und den Telekom Festnetz- und Internetanschluss zum 31.10.2022 vorzeitig beenden wollen,

    Kugic

    Es kann und darf nicht sein, dass der Vertrag einfach geändert wird. Kann ja jeder anrufen. Wäre ein meldepflichtiger Datenschutzvorfall, wenn hier einseitig am Vertrag gearbeitet wurde.

    Es kann und darf nicht sein, dass der Vertrag einfach geändert wird. Kann ja jeder anrufen. 
    Wäre ein meldepflichtiger Datenschutzvorfall, wenn hier einseitig am Vertrag gearbeitet wurde. 

    Kugic

    Es kann und darf nicht sein, dass der Vertrag einfach geändert wird. Kann ja jeder anrufen. 
    Wäre ein meldepflichtiger Datenschutzvorfall, wenn hier einseitig am Vertrag gearbeitet wurde. 


    Die Willenserklärung lag doch vor:
    und den Telekom Festnetz- und Internetanschluss zum 31.10.2022 vorzeitig beenden wollen,

    olliMD
    Kugic

    Es kann und darf nicht sein, dass der Vertrag einfach geändert wird. Kann ja jeder anrufen. Wäre ein meldepflichtiger Datenschutzvorfall, wenn hier einseitig am Vertrag gearbeitet wurde.

    Es kann und darf nicht sein, dass der Vertrag einfach geändert wird. Kann ja jeder anrufen. 
    Wäre ein meldepflichtiger Datenschutzvorfall, wenn hier einseitig am Vertrag gearbeitet wurde. 

    Kugic

    Es kann und darf nicht sein, dass der Vertrag einfach geändert wird. Kann ja jeder anrufen. 
    Wäre ein meldepflichtiger Datenschutzvorfall, wenn hier einseitig am Vertrag gearbeitet wurde. 


    Die Willenserklärung lag doch vor:
    und den Telekom Festnetz- und Internetanschluss zum 31.10.2022 vorzeitig beenden wollen,


    Genau, und auch dann gab es eine Abschlussrechnung mit der Bemessungsgrundlage. 

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  • 2 years ago

    f.saki25

    Ich habe sodann am 09.12.2022 Kontakt zur Telekom aufgenommen, die mir dies bestätigte. Dies bedeutet, ohne die Info seitens der neuen Eigentümer hätte ich davon nicht erfahren. Von der Telekom wurde mir mitgeteilt, dass ich für die Dezember Rechnung nur noch eine Gutschrift erhalten und der Vertrag somit beendet werden würde.

    Ich habe sodann am 09.12.2022 Kontakt zur Telekom aufgenommen, die mir dies bestätigte. Dies bedeutet, ohne die Info seitens der neuen Eigentümer hätte ich davon nicht erfahren. Von der Telekom wurde mir mitgeteilt, dass ich für die Dezember Rechnung nur noch eine Gutschrift erhalten und der Vertrag somit beendet werden würde. 
    f.saki25
    Ich habe sodann am 09.12.2022 Kontakt zur Telekom aufgenommen, die mir dies bestätigte. Dies bedeutet, ohne die Info seitens der neuen Eigentümer hätte ich davon nicht erfahren. Von der Telekom wurde mir mitgeteilt, dass ich für die Dezember Rechnung nur noch eine Gutschrift erhalten und der Vertrag somit beendet werden würde. 

    Ohne dass sich die neuen Eigentümer dahinter geklemmt hätten hätte niemand mit Dir Kontakt aufgenommen - warum auch.

    Ansonsten ist das ein gewisser Widerspruch zu dem was Du anschließend schreibst:

     

    f.saki25

    Wurde diese Vertragsauflösung ohne mein Wissen durchgeführt, also keinesfalls einvernehmlich.

    Wurde diese Vertragsauflösung ohne mein Wissen durchgeführt, also keinesfalls einvernehmlich. 
    f.saki25
    Wurde diese Vertragsauflösung ohne mein Wissen durchgeführt, also keinesfalls einvernehmlich. 

    Warst Du so unklar in Deinen Äußerungen im Telefonat? Oder bist Du nur so unklar in den Äußerungen hier im Forum?

     

     

    f.saki25

    Ich habe meine Eigentumswohnung zum 01.11.2022 veräußert

    Ich habe meine Eigentumswohnung zum 01.11.2022 veräußert
    f.saki25
    Ich habe meine Eigentumswohnung zum 01.11.2022 veräußert

    Warum hast Du nicht wie 99% aller anderen das machen einfach einen Umzugsauftrag für Deinen Telekomanschluss an die neue Adresse gegeben - und zwar telefonisch, sodass die Regeln des Telekommunikationsgesetzes greifen?

    Wäre der Umzug nicht unverändert machbar gewesen, dann wärst Du vermutlich noch im Rahmen des Telefonats binnen einem Monat aus dem Vertrag raus gewesen. Also wenn Du Ende September 2022 angerufen hättest, dann wäre Vertragsende Ende Oktober 2022 gewesen.

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