Willkürlicher Betrag für Schadensersatz nach vorzeitiger Vertragsbeendigung
2 years ago
Guten Tag,
leider kann der Kundenservice nicht weiterhelfen.
Ich habe meine Eigentumswohnung zum 01.11.2022 veräußert und den Telekom Festnetz- und Internetanschluss zum 31.10.2022 vorzeitig beenden wollen, da ich zu meinem Lebensgefährten gezogen bin und aufgrund von Haushaltszusammenführung bereits ein Vertrag besteht. Mir wurde mitgeteilt, dass dies nicht möglich und ich die Leistung bis zum offiziellen Vertragsende (15.02.2023) zu zahlen habe. Ich akzeptierte diesen Umstand.
Am 08.12.2022 kontaktierten mich die neuen Eigentümer der Wohnung und teilten mir mit, dass sie mit der Telekom gesprochen haben. Mein Vertrag würde nun vorzeitig beendet werden, weil sie einen Festnetz- und Internetanschluss bei der Telekom abschließen möchten. Ich habe sodann am 09.12.2022 Kontakt zur Telekom aufgenommen, die mir dies bestätigte. Dies bedeutet, ohne die Info seitens der neuen Eigentümer hätte ich davon nicht erfahren. Von der Telekom wurde mir mitgeteilt, dass ich für die Dezember Rechnung nur noch eine Gutschrift erhalten und der Vertrag somit beendet werden würde.
Am 28.12.2022 erhielt ich die genannte Gutschrift jedoch mit einer zusätzlicher Kostenposition „Einmalbetrag bei einvernehmlicher Vertragsauflösung“ in Höhe von 58,91€.
1. Wurde diese Vertragsauflösung ohne mein Wissen durchgeführt, also keinesfalls einvernehmlich.
2. Steht in den AGBs der Telekom, dass sie bei vorzeitiger Vertragsauflösung einen Schadensbetrag berechnen können. Dieser jedoch geringer ausfällt, wenn man nachweisen kann, dass der Telekom ein geringerer Schaden entstanden ist oder gänzlich entfällt, wenn der Telekom kein Schaden entstanden ist. Berechnet die Telekom einen höheren Betrag, hat sie nachzuweisen, dass der Schaden höher auffällt. Andernfalls beträgt dieser Schadensbetrag die Hälfte des Betrages, den man bis zum Vertragsende hätte leisten müssen. Bis zum Vertragsende hätte ich laut Telekom 98€ zu zahlen gehabt. Wie setzt sich dann bitte der Betrag in Höhe von 58€ zusammen? Meines Erachtens ist durch den Umstand, dass die neuen Eigentümer ebenfalls einen Vertrag über die Telekom geschlossen haben, der Schaden viel geringer anzusetzen oder entfällt sogar gänzlich. Der Kundenservice kann mir auf diese Frage keine Antwort geben und besteht einfach nur auf die Begleichung der Rechnung. Die Telekom kann doch nicht einfach willkürlich einen Betrag festlegen und sich selbst nicht an die eigenen AGBs halten!
Ich bitte um Info.
Freundliche Grüße,
F. S.
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