WLAN-Störung durch NVR
vor 5 Monaten
Sehr geehrtes Telekom-hilft-Team,
ich benötige fachliche Unterstützung bei einer Funkstörung an meinem Anschluss.
Mein 2,4-GHz-WLAN ist phasenweise unnutzbar. Ursache ist wohl ein NVR-System (Funk-Kameras) in der Nachbarschaft,
dass den Kanal dauerhaft stark belegt. Zur Problemlösung hatte ich die Bundesnetzagentur zwecks Klärung beauftragt.
Der Prüf- und Messdienst der BNetzA war bereits vor Ort, konnte mir abschließend jedoch nicht helfen.
Kanalwechsel wurden bereits ausgiebig getestet. Ich bin aufgrund mehrerer 2,4GHz-Geräte auf diese Frequenz systembedingt angewiesen.
Bei einer experimentellen Messung (mein Router war komplett mit Alufolie abgeschirmt) empfange ich in meinen Räumen noch immer ein Fremdsignal von -74 dBm.
Dies demonstrierte ich den Technikern der BNetzA . Leider konnten sie mir diese Beobachtung nicht erklären.
Ich vermute zusätzlich eine Einstrahlung des NVR-Funksystems über die Zuleitungen des Routers (kabelgebundene Störung).
Die anwesenden Techniker äußerten anfangs aufgrund einiger auffälliger Messwerte (breite 0,5s Pulse, stärker als das eigene WLAN Netz) einen starken Verdacht auf eine Grenzwertüberschreitung. Später wurde aber gesagt, es gäbe eine „10 dB Toleranz“ auf die Sendeleistung und es fehle die Handhabe. Das zweifle ich stark an.
Nun möchte ich die Telekom bitten sich den Fall einmal anzuschauen.
Mir geht es um die fachliche Richtigstellung: Nach meinem Kenntnisstand ist die Leistung bei 2,4 GHz streng auf 100 mW (20 dBm) EIRP begrenzt (Vfg. 10/2013). Eine 10 dB Toleranz würde eine Verzehnfachung der Leistung bedeuten – das kann nicht im Sinne der Telekom als Frequenznutzer sein.
Durch die Dauerbelegung des Nachbarn ist mein Telekom-Anschluss (WLAN) in den eigenen vier Wänden immer wieder blockiert, das behindert die vertragsgemäße Nutzung.
Im Anhang befinden sich Bilder des Versuchsaufbaus.
Können Sie den Fall technisch prüfen oder mir eine Stellungnahme zukommen lassen, damit ich mich damit im Falle eines Widerspruchs nochmals an die BNetzA wenden kann?
Mit freundlichen Grüßen
Alexander
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vor 5 Monaten
Sehr geehrtes Telekom-hilft-Team,
ich benötige fachliche Unterstützung bei einer Funkstörung an meinem Anschluss.
Mein 2,4-GHz-WLAN ist phasenweise unnutzbar. Ursache ist wohl ein NVR-System (Funk-Kameras) in der Nachbarschaft,
dass den Kanal dauerhaft stark belegt. Zur Problemlösung hatte ich die Bundesnetzagentur zwecks Klärung beauftragt.
Der Prüf- und Messdienst der BNetzA war bereits vor Ort, konnte mir abschließend jedoch nicht helfen.
Kanalwechsel wurden bereits ausgiebig getestet. Ich bin aufgrund mehrerer 2,4GHz-Geräte auf diese Frequenz systembedingt angewiesen.
Bei einer experimentellen Messung (mein Router war komplett mit Alufolie abgeschirmt) empfange ich in meinen Räumen noch immer ein Fremdsignal von -74 dBm.
Dies demonstrierte ich den Technikern der BNetzA . Leider konnten sie mir diese Beobachtung nicht erklären.
Ich vermute zusätzlich eine Einstrahlung des NVR-Funksystems über die Zuleitungen des Routers (kabelgebundene Störung).
Die anwesenden Techniker äußerten anfangs aufgrund einiger auffälliger Messwerte (breite 0,5s Pulse, stärker als das eigene WLAN Netz) einen starken Verdacht auf eine Grenzwertüberschreitung. Später wurde aber gesagt, es gäbe eine „10 dB Toleranz“ auf die Sendeleistung und es fehle die Handhabe. Das zweifle ich stark an.
Nun möchte ich die Telekom bitten sich den Fall einmal anzuschauen.
Mir geht es um die fachliche Richtigstellung: Nach meinem Kenntnisstand ist die Leistung bei 2,4 GHz streng auf 100 mW (20 dBm) EIRP begrenzt (Vfg. 10/2013). Eine 10 dB Toleranz würde eine Verzehnfachung der Leistung bedeuten – das kann nicht im Sinne der Telekom als Frequenznutzer sein.
Durch die Dauerbelegung des Nachbarn ist mein Telekom-Anschluss (WLAN) in den eigenen vier Wänden immer wieder blockiert, das behindert die vertragsgemäße Nutzung.
Im Anhang befinden sich Bilder des Versuchsaufbaus.
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Mit freundlichen Grüßen
Alexander
Was Du oder der Nachbar in den eigenen vier Wänden mit dem WLAN Netz treibt, geht die Telekom mal gar nichts an. Ansprechpartner bleibt die Bundesnetzagentur.
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vor 5 Monaten
Ohne befülltes Profil wirds schwierig.man muss dich zur identifikation abrufen.
Setze kundennr Telefonnr und Telzeiten ein und kenne deine iban am Telefon
@signalsucher_21
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vor 5 Monaten
Der Prüf- und Messdienst der BNetzA war bereits vor Ort, konnte mir abschließend jedoch nicht helfen.
Sehr geehrtes Telekom-hilft-Team,
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dass den Kanal dauerhaft stark belegt. Zur Problemlösung hatte ich die Bundesnetzagentur zwecks Klärung beauftragt.
Der Prüf- und Messdienst der BNetzA war bereits vor Ort, konnte mir abschließend jedoch nicht helfen.
Kanalwechsel wurden bereits ausgiebig getestet. Ich bin aufgrund mehrerer 2,4GHz-Geräte auf diese Frequenz systembedingt angewiesen.
Bei einer experimentellen Messung (mein Router war komplett mit Alufolie abgeschirmt) empfange ich in meinen Räumen noch immer ein Fremdsignal von -74 dBm.
Dies demonstrierte ich den Technikern der BNetzA . Leider konnten sie mir diese Beobachtung nicht erklären.
Ich vermute zusätzlich eine Einstrahlung des NVR-Funksystems über die Zuleitungen des Routers (kabelgebundene Störung).
Die anwesenden Techniker äußerten anfangs aufgrund einiger auffälliger Messwerte (breite 0,5s Pulse, stärker als das eigene WLAN Netz) einen starken Verdacht auf eine Grenzwertüberschreitung. Später wurde aber gesagt, es gäbe eine „10 dB Toleranz“ auf die Sendeleistung und es fehle die Handhabe. Das zweifle ich stark an.
Nun möchte ich die Telekom bitten sich den Fall einmal anzuschauen.
Mir geht es um die fachliche Richtigstellung: Nach meinem Kenntnisstand ist die Leistung bei 2,4 GHz streng auf 100 mW (20 dBm) EIRP begrenzt (Vfg. 10/2013). Eine 10 dB Toleranz würde eine Verzehnfachung der Leistung bedeuten – das kann nicht im Sinne der Telekom als Frequenznutzer sein.
Durch die Dauerbelegung des Nachbarn ist mein Telekom-Anschluss (WLAN) in den eigenen vier Wänden immer wieder blockiert, das behindert die vertragsgemäße Nutzung.
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Mit freundlichen Grüßen
Alexander
wenn die Dir bei einem Störer nicht helfen können, hilft dir nur ein stärkeres Mesh aufzubauen und mit dem Nachbarn die Kanäle abzusprechen.
Wenn der Nachbar nicht bekannt ist, Telekom Techniker finden bzw. suche den auch nicht.
0
vor 5 Monaten
das behindert die vertragsgemäße Nutzung.
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Der Prüf- und Messdienst der BNetzA war bereits vor Ort, konnte mir abschließend jedoch nicht helfen.
Kanalwechsel wurden bereits ausgiebig getestet. Ich bin aufgrund mehrerer 2,4GHz-Geräte auf diese Frequenz systembedingt angewiesen.
Bei einer experimentellen Messung (mein Router war komplett mit Alufolie abgeschirmt) empfange ich in meinen Räumen noch immer ein Fremdsignal von -74 dBm.
Dies demonstrierte ich den Technikern der BNetzA . Leider konnten sie mir diese Beobachtung nicht erklären.
Ich vermute zusätzlich eine Einstrahlung des NVR-Funksystems über die Zuleitungen des Routers (kabelgebundene Störung).
Die anwesenden Techniker äußerten anfangs aufgrund einiger auffälliger Messwerte (breite 0,5s Pulse, stärker als das eigene WLAN Netz) einen starken Verdacht auf eine Grenzwertüberschreitung. Später wurde aber gesagt, es gäbe eine „10 dB Toleranz“ auf die Sendeleistung und es fehle die Handhabe. Das zweifle ich stark an.
Nun möchte ich die Telekom bitten sich den Fall einmal anzuschauen.
Mir geht es um die fachliche Richtigstellung: Nach meinem Kenntnisstand ist die Leistung bei 2,4 GHz streng auf 100 mW (20 dBm) EIRP begrenzt (Vfg. 10/2013). Eine 10 dB Toleranz würde eine Verzehnfachung der Leistung bedeuten – das kann nicht im Sinne der Telekom als Frequenznutzer sein.
Durch die Dauerbelegung des Nachbarn ist mein Telekom-Anschluss (WLAN) in den eigenen vier Wänden immer wieder blockiert, das behindert die vertragsgemäße Nutzung.
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Mit freundlichen Grüßen
Alexander
Das gerade nicht, denn die Leistungen der Telekom beziehen sich nicht auf dein heimisches Netz. Details hier in der Leistungsbeschreibung: https://www.telekom.de/agb/downloads/55504.pdf
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vor 5 Monaten
Die anwesenden Techniker äußerten anfangs aufgrund einiger auffälliger Messwerte (breite 0,5s Pulse, stärker als das eigene WLAN Netz) einen starken Verdacht auf eine Grenzwertüberschreitung. Später wurde aber gesagt, es gäbe eine „10 dB Toleranz“ auf die Sendeleistung und es fehle die Handhabe. Das zweifle ich stark an.
Nun möchte ich die Telekom bitten sich den Fall einmal anzuschauen.
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ich benötige fachliche Unterstützung bei einer Funkstörung an meinem Anschluss.
Mein 2,4-GHz-WLAN ist phasenweise unnutzbar. Ursache ist wohl ein NVR-System (Funk-Kameras) in der Nachbarschaft,
dass den Kanal dauerhaft stark belegt. Zur Problemlösung hatte ich die Bundesnetzagentur zwecks Klärung beauftragt.
Der Prüf- und Messdienst der BNetzA war bereits vor Ort, konnte mir abschließend jedoch nicht helfen.
Kanalwechsel wurden bereits ausgiebig getestet. Ich bin aufgrund mehrerer 2,4GHz-Geräte auf diese Frequenz systembedingt angewiesen.
Bei einer experimentellen Messung (mein Router war komplett mit Alufolie abgeschirmt) empfange ich in meinen Räumen noch immer ein Fremdsignal von -74 dBm.
Dies demonstrierte ich den Technikern der BNetzA . Leider konnten sie mir diese Beobachtung nicht erklären.
Ich vermute zusätzlich eine Einstrahlung des NVR-Funksystems über die Zuleitungen des Routers (kabelgebundene Störung).
Die anwesenden Techniker äußerten anfangs aufgrund einiger auffälliger Messwerte (breite 0,5s Pulse, stärker als das eigene WLAN Netz) einen starken Verdacht auf eine Grenzwertüberschreitung. Später wurde aber gesagt, es gäbe eine „10 dB Toleranz“ auf die Sendeleistung und es fehle die Handhabe. Das zweifle ich stark an.
Nun möchte ich die Telekom bitten sich den Fall einmal anzuschauen.
Mir geht es um die fachliche Richtigstellung: Nach meinem Kenntnisstand ist die Leistung bei 2,4 GHz streng auf 100 mW (20 dBm) EIRP begrenzt (Vfg. 10/2013). Eine 10 dB Toleranz würde eine Verzehnfachung der Leistung bedeuten – das kann nicht im Sinne der Telekom als Frequenznutzer sein.
Durch die Dauerbelegung des Nachbarn ist mein Telekom-Anschluss (WLAN) in den eigenen vier Wänden immer wieder blockiert, das behindert die vertragsgemäße Nutzung.
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Mit freundlichen Grüßen
Alexander
Ich denke das liegt daran, dass vom Messfahrzeug aus der EIRP der gemessenen Anlage nur abgeschätzt werden kann, aus der Entfernung zum Messobjekt, gemessenem Empfangspegel, eigenen Antennengewinn und den Kabelverlusten. Spätestens wenn eine Wand zwischen Messobjekt und dem Messwagen liegt wird das ganze komplett zum Rätselraten.
Um den EIRP des Messobjekts genau zu bestimmen müsste man die Antenne in einer Messhalle aufwändig vermessen lassen und die Senderausgangsleistung des Messobjets messen. EIRP ist dann Senderausgangsleitung * Antennengewinn über Isotropstrahler. Das wird auch die Bundesnetzagentur nicht so einfach veranlassen können.
Mir geht es um die fachliche Richtigstellung: Nach meinem Kenntnisstand ist die Leistung bei 2,4 GHz streng auf 100 mW (20 dBm) EIRP begrenzt (Vfg. 10/2013). Eine 10 dB Toleranz würde eine Verzehnfachung der Leistung bedeuten – das kann nicht im Sinne der Telekom als Frequenznutzer sein.
Sehr geehrtes Telekom-hilft-Team,
ich benötige fachliche Unterstützung bei einer Funkstörung an meinem Anschluss.
Mein 2,4-GHz-WLAN ist phasenweise unnutzbar. Ursache ist wohl ein NVR-System (Funk-Kameras) in der Nachbarschaft,
dass den Kanal dauerhaft stark belegt. Zur Problemlösung hatte ich die Bundesnetzagentur zwecks Klärung beauftragt.
Der Prüf- und Messdienst der BNetzA war bereits vor Ort, konnte mir abschließend jedoch nicht helfen.
Kanalwechsel wurden bereits ausgiebig getestet. Ich bin aufgrund mehrerer 2,4GHz-Geräte auf diese Frequenz systembedingt angewiesen.
Bei einer experimentellen Messung (mein Router war komplett mit Alufolie abgeschirmt) empfange ich in meinen Räumen noch immer ein Fremdsignal von -74 dBm.
Dies demonstrierte ich den Technikern der BNetzA . Leider konnten sie mir diese Beobachtung nicht erklären.
Ich vermute zusätzlich eine Einstrahlung des NVR-Funksystems über die Zuleitungen des Routers (kabelgebundene Störung).
Die anwesenden Techniker äußerten anfangs aufgrund einiger auffälliger Messwerte (breite 0,5s Pulse, stärker als das eigene WLAN Netz) einen starken Verdacht auf eine Grenzwertüberschreitung. Später wurde aber gesagt, es gäbe eine „10 dB Toleranz“ auf die Sendeleistung und es fehle die Handhabe. Das zweifle ich stark an.
Nun möchte ich die Telekom bitten sich den Fall einmal anzuschauen.
Mir geht es um die fachliche Richtigstellung: Nach meinem Kenntnisstand ist die Leistung bei 2,4 GHz streng auf 100 mW (20 dBm) EIRP begrenzt (Vfg. 10/2013). Eine 10 dB Toleranz würde eine Verzehnfachung der Leistung bedeuten – das kann nicht im Sinne der Telekom als Frequenznutzer sein.
Durch die Dauerbelegung des Nachbarn ist mein Telekom-Anschluss (WLAN) in den eigenen vier Wänden immer wieder blockiert, das behindert die vertragsgemäße Nutzung.
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Mit freundlichen Grüßen
Alexander
Die Telekom ist hier nicht der Frequenznutzer und die Telekom betreibt auch nicht Dein WLAN. Du und Dein Nachbar seid die Frequenznutzer.
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vor 5 Monaten
Ich bin aufgrund mehrerer 2,4GHz-Geräte auf diese Frequenz systembedingt angewiesen.
Sehr geehrtes Telekom-hilft-Team,
ich benötige fachliche Unterstützung bei einer Funkstörung an meinem Anschluss.
Mein 2,4-GHz-WLAN ist phasenweise unnutzbar. Ursache ist wohl ein NVR-System (Funk-Kameras) in der Nachbarschaft,
dass den Kanal dauerhaft stark belegt. Zur Problemlösung hatte ich die Bundesnetzagentur zwecks Klärung beauftragt.
Der Prüf- und Messdienst der BNetzA war bereits vor Ort, konnte mir abschließend jedoch nicht helfen.
Kanalwechsel wurden bereits ausgiebig getestet. Ich bin aufgrund mehrerer 2,4GHz-Geräte auf diese Frequenz systembedingt angewiesen.
Bei einer experimentellen Messung (mein Router war komplett mit Alufolie abgeschirmt) empfange ich in meinen Räumen noch immer ein Fremdsignal von -74 dBm.
Dies demonstrierte ich den Technikern der BNetzA . Leider konnten sie mir diese Beobachtung nicht erklären.
Ich vermute zusätzlich eine Einstrahlung des NVR-Funksystems über die Zuleitungen des Routers (kabelgebundene Störung).
Die anwesenden Techniker äußerten anfangs aufgrund einiger auffälliger Messwerte (breite 0,5s Pulse, stärker als das eigene WLAN Netz) einen starken Verdacht auf eine Grenzwertüberschreitung. Später wurde aber gesagt, es gäbe eine „10 dB Toleranz“ auf die Sendeleistung und es fehle die Handhabe. Das zweifle ich stark an.
Nun möchte ich die Telekom bitten sich den Fall einmal anzuschauen.
Mir geht es um die fachliche Richtigstellung: Nach meinem Kenntnisstand ist die Leistung bei 2,4 GHz streng auf 100 mW (20 dBm) EIRP begrenzt (Vfg. 10/2013). Eine 10 dB Toleranz würde eine Verzehnfachung der Leistung bedeuten – das kann nicht im Sinne der Telekom als Frequenznutzer sein.
Durch die Dauerbelegung des Nachbarn ist mein Telekom-Anschluss (WLAN) in den eigenen vier Wänden immer wieder blockiert, das behindert die vertragsgemäße Nutzung.
Im Anhang befinden sich Bilder des Versuchsaufbaus.
Können Sie den Fall technisch prüfen oder mir eine Stellungnahme zukommen lassen, damit ich mich damit im Falle eines Widerspruchs nochmals an die BNetzA wenden kann?
Mit freundlichen Grüßen
Alexander
Du hast aber keinen Anspruch darauf, eine gewisse Frequenz/ einen bestimmten Kanal exklusiv zu nutzen. Entweder sprichst du dich mit dem Nachbarn ab oder änderst deine eigenen Gegebenheiten. Die Telekom ist nicht für dein Heimnetz oder das deines Nachbarn zuständig.
Mich wundert auch, dass die BNetzA sich für den Schmarrn hat vor den Karren spannen lassen.
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vor 5 Monaten
Hallo und willkommenn @signalsucher_21,
danke für deine ausführliche Beschreibung.
Ich verstehe deine Situation sehr gut. Allerdings können wir als Telekom nur Störungen am Anschluss selbst prüfen. Funkstörungen im 2,4‑GHz‑WLAN, die durch fremde Geräte verursacht werden, liegen außerhalb unseres Zuständigkeitsbereichs. Dieses Frequenzband ist frei nutzbar, weshalb wir keine Maßnahmen gegen externe Störquellen ergreifen können. Vielleicht hilft ein erneuter Austausch mit der BNetzA oder ein Gespräch mit den Nachbarn weiter.
Viele Grüße
Florian
5
von
vor 2 Monaten
siehe Youtube Kanal "Telekom Netz".
https://www.youtube.com/watch?v=7UEnHkYYJgk
Sehr geehrter Herr Sa.,
Das kann ich nicht nachvollziehen. Die Telekom betreibt sogar eigene Abteilungen für genau diese Störungssuche vor Ort, siehe Youtube Kanal "Telekom Netz".
https://www.youtube.com/watch?v=7UEnHkYYJgk
Zum Beispiel werden LED Lampen aufgespürt (Minute 12:25 im Video), die starke Störungen verursachen.
Außerdem gibt es ganz klare Frequenzzuteilungen, die die Nutzung von Kanal 14 regeln.
Die Benutzung von Kanal 14 ist untersagt und die entsprechenden Geräte hätten hier niemals auf den Markt kommen dürfen.
Die Hotline der BNetzA hat mir das mehrfach bestätigt und versteht selbst nicht, was beim Einsatz schief gelaufen ist.
Ein Dauersender auf diesem illegalen Kanal (Schutzband!) führt zur permanenten WLAN Abbrüchen und extrem schlechtem Mobilfunkempfang/Gesprächsabbrüchen.
Diese Probleme traten vor der Inbetriebnahme des NVRs nicht auf.
Ich wünsche mir eine Stellungnahme der entsprechenden Abteilungen der Telekom (Netzbeeinflussung),
warum man bisher nicht zur weiteren Aufklärung bereit ist.
Es kann nicht sein, dass eine solche Abteilung existiert, aber nicht hilft, obwohl sie seit Monaten davon Kenntnis hat.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander
In dem Video werden Störer gesucht, die auf das Telekomnetz einwirken. Das ist nicht ganz vergleichbar.
Ist denn der Betreiber des NVR bekannt und weiß, welche Probleme damit verursacht werden? Kann man nicht "nachbarschaftlich" auf den zugehen?
0
von
vor 2 Monaten
@signalsucher_21
Mobilfunk sendet/empfängt nicht auf 2,4 GHz. Erst auf 2,6 GHz findet wieder Mobilfunk statt. Der Störer auf Kanal 14 kann diesen gar nicht beeinflussen.
Ansonsten würde ich mich@DMSE anschließen. Sprich mit dem Nachbarn.
Die Telekom ist jedenfalls nach eigener Aussage hier raus.
von
vor einem Monat
@signalsucher_21 Meine Idee wäre, da noch mal eine Wiederholungsstörung aufzunehmen, sprich den Außendienst noch rauszuschicken. Dazu müssen wir dann natürlich u.a. zum Datenabgelich 1x telefonieren. Bitte befülle 1x dein Profil und gib mir anschließend hier eine Rückmeldung.
Es grüßt Wiebke
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 5 Monaten
Mein 2,4-GHz-WLAN ist phasenweise unnutzbar.
Sehr geehrtes Telekom-hilft-Team,
ich benötige fachliche Unterstützung bei einer Funkstörung an meinem Anschluss.
Mein 2,4-GHz-WLAN ist phasenweise unnutzbar. Ursache ist wohl ein NVR-System (Funk-Kameras) in der Nachbarschaft,
dass den Kanal dauerhaft stark belegt. Zur Problemlösung hatte ich die Bundesnetzagentur zwecks Klärung beauftragt.
Der Prüf- und Messdienst der BNetzA war bereits vor Ort, konnte mir abschließend jedoch nicht helfen.
Kanalwechsel wurden bereits ausgiebig getestet. Ich bin aufgrund mehrerer 2,4GHz-Geräte auf diese Frequenz systembedingt angewiesen.
Bei einer experimentellen Messung (mein Router war komplett mit Alufolie abgeschirmt) empfange ich in meinen Räumen noch immer ein Fremdsignal von -74 dBm.
Dies demonstrierte ich den Technikern der BNetzA . Leider konnten sie mir diese Beobachtung nicht erklären.
Ich vermute zusätzlich eine Einstrahlung des NVR-Funksystems über die Zuleitungen des Routers (kabelgebundene Störung).
Die anwesenden Techniker äußerten anfangs aufgrund einiger auffälliger Messwerte (breite 0,5s Pulse, stärker als das eigene WLAN Netz) einen starken Verdacht auf eine Grenzwertüberschreitung. Später wurde aber gesagt, es gäbe eine „10 dB Toleranz“ auf die Sendeleistung und es fehle die Handhabe. Das zweifle ich stark an.
Nun möchte ich die Telekom bitten sich den Fall einmal anzuschauen.
Mir geht es um die fachliche Richtigstellung: Nach meinem Kenntnisstand ist die Leistung bei 2,4 GHz streng auf 100 mW (20 dBm) EIRP begrenzt (Vfg. 10/2013). Eine 10 dB Toleranz würde eine Verzehnfachung der Leistung bedeuten – das kann nicht im Sinne der Telekom als Frequenznutzer sein.
Durch die Dauerbelegung des Nachbarn ist mein Telekom-Anschluss (WLAN) in den eigenen vier Wänden immer wieder blockiert, das behindert die vertragsgemäße Nutzung.
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Mit freundlichen Grüßen
Alexander
Wie äußert sich das?
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vor 5 Monaten
Bei mir ist 2.4 GHz mit Ausnahme von ein wenig IoT Traffic ebenfalls unbenutzbar. Das ist in Ballungsgebieten zu erwarten, es konkurriert dort ja nicht nur WLAN, sondern auch Bluetooth, Zigbee, Thread, Mikrowellen-Geräte, RC-Autos, alle möglichen Wireless-Bridges, uvm.
Insofern freue ich mich schon seit einiger Zeit über das aktuell freie 6 GHz Spektrum, 5 GHz ist ebenfalls recht OK - daher meine Empfehlung, weiche einfach auf andere Funk-Bänder aus.
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vor 2 Monaten
Sehr geehrtes Telekom-hilft-Team,
es gibt Neuigkeiten. Leider besteht die Störung nach wie vor 24/7.
Nach einer aktuellen Messung mittels Spektrum-Analyzer haben wir vor Ort einen starken Störer auf dem illegalen Kanal 14 (2490-2495MHz).
Der NVR beim Nachbarn sendet Videostreams über Kanal 1 und 14. Deshalb stört er sowohl das WLAN, als auch den Mobilfunk erheblich.
Ich hatte mich früher bereits gewundert, dass Gespräche abbrechen, das Handy ewig nach Netz sucht und mein Akku nicht hält.
Ein Check des Iphone Field Tests (*3001#12345#*) ergab extrem schlechte Signal-Rausch-Abstände (SNR 0 -20dBm, SNR 1 -20dBm).
Das komplette Wasserfalldiagramm der Störung und des gesamten WLAN-Bereichs mit dem Dauersender auf Kanal 14 habe ich bereits mehrfach an die Telekom
weitergegeben. Nach etlichen Telefonaten und mittlerweile zwei Monaten tut sich hier absolut nichts.
Die Störungshotline der BNetzA hat mir mitgeteilt, dass bisher seitens der Telekom kein Auftrag zu einer Störung eingegangen sei.
Laut BNetzA ist die Telekom als Netzbetreiber in der Pflicht ( TKG ), die Störung ordnungsgemäß zu melden bzw. bei der Störungssuche mit ihrer Abteilung (Netzbeeinflussung) vor Ort zu helfen, ggf. eigene Messungen zu machen.
Was ist denn intern bereits passiert?
Ich bitte um um eine kurze, zeitnahe Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander
0
7
von
vor 2 Monaten
Dafür bietet so ziemlich jeder Router an, den Kanal 13 nicht zu nutzen. Die Option gibts ja nicht umsonst….
@staengfoenster
Dafür bietet so ziemlich jeder Router an, den Kanal 13 nicht zu nutzen. Die Option gibts ja nicht umsonst….
Ich hab 4 APs und nutze 1,5,9,13 - wäre also mit einem Störer auf Kanal 14 nicht einverstanden.
0
von
vor 2 Monaten
Das bleibt dir unbenommen damit nicht zufrieden zu sein. Ne Handhabe dagegen hast du dennoch nicht. Da du dir das Spektrum mit so ziemlich jedem teilst, wird da keine Behörde was dagegen unternehmen. So wie in dem Fall des TE auch. Die BnetzA hat ja schon gemessen um am Ende mit den Schultern zu Zucken und wieder zu gehen.
0
von
vor 2 Monaten
Die BnetzA hat ja schon gemessen um am Ende mit den Schultern zu Zucken und wieder zu gehen.
Das bleibt dir unbenommen damit nicht zufrieden zu sein. Ne Handhabe dagegen hast du dennoch nicht. Da du dir das Spektrum mit so ziemlich jedem teilst, wird da keine Behörde was dagegen unternehmen. So wie in dem Fall des TE auch. Die BnetzA hat ja schon gemessen um am Ende mit den Schultern zu Zucken und wieder zu gehen.
Dann war’s nicht Kanal 14, den hätten sie gesucht & ausser Betrieb gesetzt.
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