WLAN-Störung durch NVR
vor 10 Stunden
Sehr geehrtes Telekom-hilft-Team,
ich benötige fachliche Unterstützung bei einer Funkstörung an meinem Anschluss.
Mein 2,4-GHz-WLAN ist phasenweise unnutzbar. Ursache ist wohl ein NVR-System (Funk-Kameras) in der Nachbarschaft,
dass den Kanal dauerhaft stark belegt. Zur Problemlösung hatte ich die Bundesnetzagentur zwecks Klärung beauftragt.
Der Prüf- und Messdienst der BNetzA war bereits vor Ort, konnte mir abschließend jedoch nicht helfen.
Kanalwechsel wurden bereits ausgiebig getestet. Ich bin aufgrund mehrerer 2,4GHz-Geräte auf diese Frequenz systembedingt angewiesen.
Bei einer experimentellen Messung (mein Router war komplett mit Alufolie abgeschirmt) empfange ich in meinen Räumen noch immer ein Fremdsignal von -74 dBm.
Dies demonstrierte ich den Technikern der BNetzA . Leider konnten sie mir diese Beobachtung nicht erklären.
Ich vermute zusätzlich eine Einstrahlung des NVR-Funksystems über die Zuleitungen des Routers (kabelgebundene Störung).
Die anwesenden Techniker äußerten anfangs aufgrund einiger auffälliger Messwerte (breite 0,5s Pulse, stärker als das eigene WLAN Netz) einen starken Verdacht auf eine Grenzwertüberschreitung. Später wurde aber gesagt, es gäbe eine „10 dB Toleranz“ auf die Sendeleistung und es fehle die Handhabe. Das zweifle ich stark an.
Nun möchte ich die Telekom bitten sich den Fall einmal anzuschauen.
Mir geht es um die fachliche Richtigstellung: Nach meinem Kenntnisstand ist die Leistung bei 2,4 GHz streng auf 100 mW (20 dBm) EIRP begrenzt (Vfg. 10/2013). Eine 10 dB Toleranz würde eine Verzehnfachung der Leistung bedeuten – das kann nicht im Sinne der Telekom als Frequenznutzer sein.
Durch die Dauerbelegung des Nachbarn ist mein Telekom-Anschluss (WLAN) in den eigenen vier Wänden immer wieder blockiert, das behindert die vertragsgemäße Nutzung.
Im Anhang befinden sich Bilder des Versuchsaufbaus.
Können Sie den Fall technisch prüfen oder mir eine Stellungnahme zukommen lassen, damit ich mich damit im Falle eines Widerspruchs nochmals an die BNetzA wenden kann?
Mit freundlichen Grüßen
Alexander
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vor 10 Stunden
Sehr geehrtes Telekom-hilft-Team,
ich benötige fachliche Unterstützung bei einer Funkstörung an meinem Anschluss.
Mein 2,4-GHz-WLAN ist phasenweise unnutzbar. Ursache ist wohl ein NVR-System (Funk-Kameras) in der Nachbarschaft,
dass den Kanal dauerhaft stark belegt. Zur Problemlösung hatte ich die Bundesnetzagentur zwecks Klärung beauftragt.
Der Prüf- und Messdienst der BNetzA war bereits vor Ort, konnte mir abschließend jedoch nicht helfen.
Kanalwechsel wurden bereits ausgiebig getestet. Ich bin aufgrund mehrerer 2,4GHz-Geräte auf diese Frequenz systembedingt angewiesen.
Bei einer experimentellen Messung (mein Router war komplett mit Alufolie abgeschirmt) empfange ich in meinen Räumen noch immer ein Fremdsignal von -74 dBm.
Dies demonstrierte ich den Technikern der BNetzA . Leider konnten sie mir diese Beobachtung nicht erklären.
Ich vermute zusätzlich eine Einstrahlung des NVR-Funksystems über die Zuleitungen des Routers (kabelgebundene Störung).
Die anwesenden Techniker äußerten anfangs aufgrund einiger auffälliger Messwerte (breite 0,5s Pulse, stärker als das eigene WLAN Netz) einen starken Verdacht auf eine Grenzwertüberschreitung. Später wurde aber gesagt, es gäbe eine „10 dB Toleranz“ auf die Sendeleistung und es fehle die Handhabe. Das zweifle ich stark an.
Nun möchte ich die Telekom bitten sich den Fall einmal anzuschauen.
Mir geht es um die fachliche Richtigstellung: Nach meinem Kenntnisstand ist die Leistung bei 2,4 GHz streng auf 100 mW (20 dBm) EIRP begrenzt (Vfg. 10/2013). Eine 10 dB Toleranz würde eine Verzehnfachung der Leistung bedeuten – das kann nicht im Sinne der Telekom als Frequenznutzer sein.
Durch die Dauerbelegung des Nachbarn ist mein Telekom-Anschluss (WLAN) in den eigenen vier Wänden immer wieder blockiert, das behindert die vertragsgemäße Nutzung.
Im Anhang befinden sich Bilder des Versuchsaufbaus.
Können Sie den Fall technisch prüfen oder mir eine Stellungnahme zukommen lassen, damit ich mich damit im Falle eines Widerspruchs nochmals an die BNetzA wenden kann?
Mit freundlichen Grüßen
Alexander
Was Du oder der Nachbar in den eigenen vier Wänden mit dem WLAN Netz treibt, geht die Telekom mal gar nichts an. Ansprechpartner bleibt die Bundesnetzagentur.
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vor 10 Stunden
Ohne befülltes Profil wirds schwierig.man muss dich zur identifikation abrufen.
Setze kundennr Telefonnr und Telzeiten ein und kenne deine iban am Telefon
@signalsucher_21
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vor 10 Stunden
Der Prüf- und Messdienst der BNetzA war bereits vor Ort, konnte mir abschließend jedoch nicht helfen.
Sehr geehrtes Telekom-hilft-Team,
ich benötige fachliche Unterstützung bei einer Funkstörung an meinem Anschluss.
Mein 2,4-GHz-WLAN ist phasenweise unnutzbar. Ursache ist wohl ein NVR-System (Funk-Kameras) in der Nachbarschaft,
dass den Kanal dauerhaft stark belegt. Zur Problemlösung hatte ich die Bundesnetzagentur zwecks Klärung beauftragt.
Der Prüf- und Messdienst der BNetzA war bereits vor Ort, konnte mir abschließend jedoch nicht helfen.
Kanalwechsel wurden bereits ausgiebig getestet. Ich bin aufgrund mehrerer 2,4GHz-Geräte auf diese Frequenz systembedingt angewiesen.
Bei einer experimentellen Messung (mein Router war komplett mit Alufolie abgeschirmt) empfange ich in meinen Räumen noch immer ein Fremdsignal von -74 dBm.
Dies demonstrierte ich den Technikern der BNetzA . Leider konnten sie mir diese Beobachtung nicht erklären.
Ich vermute zusätzlich eine Einstrahlung des NVR-Funksystems über die Zuleitungen des Routers (kabelgebundene Störung).
Die anwesenden Techniker äußerten anfangs aufgrund einiger auffälliger Messwerte (breite 0,5s Pulse, stärker als das eigene WLAN Netz) einen starken Verdacht auf eine Grenzwertüberschreitung. Später wurde aber gesagt, es gäbe eine „10 dB Toleranz“ auf die Sendeleistung und es fehle die Handhabe. Das zweifle ich stark an.
Nun möchte ich die Telekom bitten sich den Fall einmal anzuschauen.
Mir geht es um die fachliche Richtigstellung: Nach meinem Kenntnisstand ist die Leistung bei 2,4 GHz streng auf 100 mW (20 dBm) EIRP begrenzt (Vfg. 10/2013). Eine 10 dB Toleranz würde eine Verzehnfachung der Leistung bedeuten – das kann nicht im Sinne der Telekom als Frequenznutzer sein.
Durch die Dauerbelegung des Nachbarn ist mein Telekom-Anschluss (WLAN) in den eigenen vier Wänden immer wieder blockiert, das behindert die vertragsgemäße Nutzung.
Im Anhang befinden sich Bilder des Versuchsaufbaus.
Können Sie den Fall technisch prüfen oder mir eine Stellungnahme zukommen lassen, damit ich mich damit im Falle eines Widerspruchs nochmals an die BNetzA wenden kann?
Mit freundlichen Grüßen
Alexander
wenn die Dir bei einem Störer nicht helfen können, hilft dir nur ein stärkeres Mesh aufzubauen und mit dem Nachbarn die Kanäle abzusprechen.
Wenn der Nachbar nicht bekannt ist, Telekom Techniker finden bzw. suche den auch nicht.
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vor 9 Stunden
das behindert die vertragsgemäße Nutzung.
Sehr geehrtes Telekom-hilft-Team,
ich benötige fachliche Unterstützung bei einer Funkstörung an meinem Anschluss.
Mein 2,4-GHz-WLAN ist phasenweise unnutzbar. Ursache ist wohl ein NVR-System (Funk-Kameras) in der Nachbarschaft,
dass den Kanal dauerhaft stark belegt. Zur Problemlösung hatte ich die Bundesnetzagentur zwecks Klärung beauftragt.
Der Prüf- und Messdienst der BNetzA war bereits vor Ort, konnte mir abschließend jedoch nicht helfen.
Kanalwechsel wurden bereits ausgiebig getestet. Ich bin aufgrund mehrerer 2,4GHz-Geräte auf diese Frequenz systembedingt angewiesen.
Bei einer experimentellen Messung (mein Router war komplett mit Alufolie abgeschirmt) empfange ich in meinen Räumen noch immer ein Fremdsignal von -74 dBm.
Dies demonstrierte ich den Technikern der BNetzA . Leider konnten sie mir diese Beobachtung nicht erklären.
Ich vermute zusätzlich eine Einstrahlung des NVR-Funksystems über die Zuleitungen des Routers (kabelgebundene Störung).
Die anwesenden Techniker äußerten anfangs aufgrund einiger auffälliger Messwerte (breite 0,5s Pulse, stärker als das eigene WLAN Netz) einen starken Verdacht auf eine Grenzwertüberschreitung. Später wurde aber gesagt, es gäbe eine „10 dB Toleranz“ auf die Sendeleistung und es fehle die Handhabe. Das zweifle ich stark an.
Nun möchte ich die Telekom bitten sich den Fall einmal anzuschauen.
Mir geht es um die fachliche Richtigstellung: Nach meinem Kenntnisstand ist die Leistung bei 2,4 GHz streng auf 100 mW (20 dBm) EIRP begrenzt (Vfg. 10/2013). Eine 10 dB Toleranz würde eine Verzehnfachung der Leistung bedeuten – das kann nicht im Sinne der Telekom als Frequenznutzer sein.
Durch die Dauerbelegung des Nachbarn ist mein Telekom-Anschluss (WLAN) in den eigenen vier Wänden immer wieder blockiert, das behindert die vertragsgemäße Nutzung.
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Mit freundlichen Grüßen
Alexander
Das gerade nicht, denn die Leistungen der Telekom beziehen sich nicht auf dein heimisches Netz. Details hier in der Leistungsbeschreibung: https://www.telekom.de/agb/downloads/55504.pdf
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vor 9 Stunden
Die anwesenden Techniker äußerten anfangs aufgrund einiger auffälliger Messwerte (breite 0,5s Pulse, stärker als das eigene WLAN Netz) einen starken Verdacht auf eine Grenzwertüberschreitung. Später wurde aber gesagt, es gäbe eine „10 dB Toleranz“ auf die Sendeleistung und es fehle die Handhabe. Das zweifle ich stark an.
Nun möchte ich die Telekom bitten sich den Fall einmal anzuschauen.
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ich benötige fachliche Unterstützung bei einer Funkstörung an meinem Anschluss.
Mein 2,4-GHz-WLAN ist phasenweise unnutzbar. Ursache ist wohl ein NVR-System (Funk-Kameras) in der Nachbarschaft,
dass den Kanal dauerhaft stark belegt. Zur Problemlösung hatte ich die Bundesnetzagentur zwecks Klärung beauftragt.
Der Prüf- und Messdienst der BNetzA war bereits vor Ort, konnte mir abschließend jedoch nicht helfen.
Kanalwechsel wurden bereits ausgiebig getestet. Ich bin aufgrund mehrerer 2,4GHz-Geräte auf diese Frequenz systembedingt angewiesen.
Bei einer experimentellen Messung (mein Router war komplett mit Alufolie abgeschirmt) empfange ich in meinen Räumen noch immer ein Fremdsignal von -74 dBm.
Dies demonstrierte ich den Technikern der BNetzA . Leider konnten sie mir diese Beobachtung nicht erklären.
Ich vermute zusätzlich eine Einstrahlung des NVR-Funksystems über die Zuleitungen des Routers (kabelgebundene Störung).
Die anwesenden Techniker äußerten anfangs aufgrund einiger auffälliger Messwerte (breite 0,5s Pulse, stärker als das eigene WLAN Netz) einen starken Verdacht auf eine Grenzwertüberschreitung. Später wurde aber gesagt, es gäbe eine „10 dB Toleranz“ auf die Sendeleistung und es fehle die Handhabe. Das zweifle ich stark an.
Nun möchte ich die Telekom bitten sich den Fall einmal anzuschauen.
Mir geht es um die fachliche Richtigstellung: Nach meinem Kenntnisstand ist die Leistung bei 2,4 GHz streng auf 100 mW (20 dBm) EIRP begrenzt (Vfg. 10/2013). Eine 10 dB Toleranz würde eine Verzehnfachung der Leistung bedeuten – das kann nicht im Sinne der Telekom als Frequenznutzer sein.
Durch die Dauerbelegung des Nachbarn ist mein Telekom-Anschluss (WLAN) in den eigenen vier Wänden immer wieder blockiert, das behindert die vertragsgemäße Nutzung.
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Mit freundlichen Grüßen
Alexander
Ich denke das liegt daran, dass vom Messfahrzeug aus der EIRP der gemessenen Anlage nur abgeschätzt werden kann, aus der Entfernung zum Messobjekt, gemessenem Empfangspegel, eigenen Antennengewinn und den Kabelverlusten. Spätestens wenn eine Wand zwischen Messobjekt und dem Messwagen liegt wird das ganze komplett zum Rätselraten.
Um den EIRP des Messobjekts genau zu bestimmen müsste man die Antenne in einer Messhalle aufwändig vermessen lassen und die Senderausgangsleistung des Messobjets messen. EIRP ist dann Senderausgangsleitung * Antennengewinn über Isotropstrahler. Das wird auch die Bundesnetzagentur nicht so einfach veranlassen können.
Mir geht es um die fachliche Richtigstellung: Nach meinem Kenntnisstand ist die Leistung bei 2,4 GHz streng auf 100 mW (20 dBm) EIRP begrenzt (Vfg. 10/2013). Eine 10 dB Toleranz würde eine Verzehnfachung der Leistung bedeuten – das kann nicht im Sinne der Telekom als Frequenznutzer sein.
Sehr geehrtes Telekom-hilft-Team,
ich benötige fachliche Unterstützung bei einer Funkstörung an meinem Anschluss.
Mein 2,4-GHz-WLAN ist phasenweise unnutzbar. Ursache ist wohl ein NVR-System (Funk-Kameras) in der Nachbarschaft,
dass den Kanal dauerhaft stark belegt. Zur Problemlösung hatte ich die Bundesnetzagentur zwecks Klärung beauftragt.
Der Prüf- und Messdienst der BNetzA war bereits vor Ort, konnte mir abschließend jedoch nicht helfen.
Kanalwechsel wurden bereits ausgiebig getestet. Ich bin aufgrund mehrerer 2,4GHz-Geräte auf diese Frequenz systembedingt angewiesen.
Bei einer experimentellen Messung (mein Router war komplett mit Alufolie abgeschirmt) empfange ich in meinen Räumen noch immer ein Fremdsignal von -74 dBm.
Dies demonstrierte ich den Technikern der BNetzA . Leider konnten sie mir diese Beobachtung nicht erklären.
Ich vermute zusätzlich eine Einstrahlung des NVR-Funksystems über die Zuleitungen des Routers (kabelgebundene Störung).
Die anwesenden Techniker äußerten anfangs aufgrund einiger auffälliger Messwerte (breite 0,5s Pulse, stärker als das eigene WLAN Netz) einen starken Verdacht auf eine Grenzwertüberschreitung. Später wurde aber gesagt, es gäbe eine „10 dB Toleranz“ auf die Sendeleistung und es fehle die Handhabe. Das zweifle ich stark an.
Nun möchte ich die Telekom bitten sich den Fall einmal anzuschauen.
Mir geht es um die fachliche Richtigstellung: Nach meinem Kenntnisstand ist die Leistung bei 2,4 GHz streng auf 100 mW (20 dBm) EIRP begrenzt (Vfg. 10/2013). Eine 10 dB Toleranz würde eine Verzehnfachung der Leistung bedeuten – das kann nicht im Sinne der Telekom als Frequenznutzer sein.
Durch die Dauerbelegung des Nachbarn ist mein Telekom-Anschluss (WLAN) in den eigenen vier Wänden immer wieder blockiert, das behindert die vertragsgemäße Nutzung.
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Können Sie den Fall technisch prüfen oder mir eine Stellungnahme zukommen lassen, damit ich mich damit im Falle eines Widerspruchs nochmals an die BNetzA wenden kann?
Mit freundlichen Grüßen
Alexander
Die Telekom ist hier nicht der Frequenznutzer und die Telekom betreibt auch nicht Dein WLAN. Du und Dein Nachbar seid die Frequenznutzer.
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vor 9 Stunden
Ich bin aufgrund mehrerer 2,4GHz-Geräte auf diese Frequenz systembedingt angewiesen.
Sehr geehrtes Telekom-hilft-Team,
ich benötige fachliche Unterstützung bei einer Funkstörung an meinem Anschluss.
Mein 2,4-GHz-WLAN ist phasenweise unnutzbar. Ursache ist wohl ein NVR-System (Funk-Kameras) in der Nachbarschaft,
dass den Kanal dauerhaft stark belegt. Zur Problemlösung hatte ich die Bundesnetzagentur zwecks Klärung beauftragt.
Der Prüf- und Messdienst der BNetzA war bereits vor Ort, konnte mir abschließend jedoch nicht helfen.
Kanalwechsel wurden bereits ausgiebig getestet. Ich bin aufgrund mehrerer 2,4GHz-Geräte auf diese Frequenz systembedingt angewiesen.
Bei einer experimentellen Messung (mein Router war komplett mit Alufolie abgeschirmt) empfange ich in meinen Räumen noch immer ein Fremdsignal von -74 dBm.
Dies demonstrierte ich den Technikern der BNetzA . Leider konnten sie mir diese Beobachtung nicht erklären.
Ich vermute zusätzlich eine Einstrahlung des NVR-Funksystems über die Zuleitungen des Routers (kabelgebundene Störung).
Die anwesenden Techniker äußerten anfangs aufgrund einiger auffälliger Messwerte (breite 0,5s Pulse, stärker als das eigene WLAN Netz) einen starken Verdacht auf eine Grenzwertüberschreitung. Später wurde aber gesagt, es gäbe eine „10 dB Toleranz“ auf die Sendeleistung und es fehle die Handhabe. Das zweifle ich stark an.
Nun möchte ich die Telekom bitten sich den Fall einmal anzuschauen.
Mir geht es um die fachliche Richtigstellung: Nach meinem Kenntnisstand ist die Leistung bei 2,4 GHz streng auf 100 mW (20 dBm) EIRP begrenzt (Vfg. 10/2013). Eine 10 dB Toleranz würde eine Verzehnfachung der Leistung bedeuten – das kann nicht im Sinne der Telekom als Frequenznutzer sein.
Durch die Dauerbelegung des Nachbarn ist mein Telekom-Anschluss (WLAN) in den eigenen vier Wänden immer wieder blockiert, das behindert die vertragsgemäße Nutzung.
Im Anhang befinden sich Bilder des Versuchsaufbaus.
Können Sie den Fall technisch prüfen oder mir eine Stellungnahme zukommen lassen, damit ich mich damit im Falle eines Widerspruchs nochmals an die BNetzA wenden kann?
Mit freundlichen Grüßen
Alexander
Du hast aber keinen Anspruch darauf, eine gewisse Frequenz/ einen bestimmten Kanal exklusiv zu nutzen. Entweder sprichst du dich mit dem Nachbarn ab oder änderst deine eigenen Gegebenheiten. Die Telekom ist nicht für dein Heimnetz oder das deines Nachbarn zuständig.
Mich wundert auch, dass die BNetzA sich für den Schmarrn hat vor den Karren spannen lassen.
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vor 9 Stunden
Hallo und willkommenn @signalsucher_21,
danke für deine ausführliche Beschreibung.
Ich verstehe deine Situation sehr gut. Allerdings können wir als Telekom nur Störungen am Anschluss selbst prüfen. Funkstörungen im 2,4‑GHz‑WLAN, die durch fremde Geräte verursacht werden, liegen außerhalb unseres Zuständigkeitsbereichs. Dieses Frequenzband ist frei nutzbar, weshalb wir keine Maßnahmen gegen externe Störquellen ergreifen können. Vielleicht hilft ein erneuter Austausch mit der BNetzA oder ein Gespräch mit den Nachbarn weiter.
Viele Grüße
Florian
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vor 9 Stunden
Mein 2,4-GHz-WLAN ist phasenweise unnutzbar.
Sehr geehrtes Telekom-hilft-Team,
ich benötige fachliche Unterstützung bei einer Funkstörung an meinem Anschluss.
Mein 2,4-GHz-WLAN ist phasenweise unnutzbar. Ursache ist wohl ein NVR-System (Funk-Kameras) in der Nachbarschaft,
dass den Kanal dauerhaft stark belegt. Zur Problemlösung hatte ich die Bundesnetzagentur zwecks Klärung beauftragt.
Der Prüf- und Messdienst der BNetzA war bereits vor Ort, konnte mir abschließend jedoch nicht helfen.
Kanalwechsel wurden bereits ausgiebig getestet. Ich bin aufgrund mehrerer 2,4GHz-Geräte auf diese Frequenz systembedingt angewiesen.
Bei einer experimentellen Messung (mein Router war komplett mit Alufolie abgeschirmt) empfange ich in meinen Räumen noch immer ein Fremdsignal von -74 dBm.
Dies demonstrierte ich den Technikern der BNetzA . Leider konnten sie mir diese Beobachtung nicht erklären.
Ich vermute zusätzlich eine Einstrahlung des NVR-Funksystems über die Zuleitungen des Routers (kabelgebundene Störung).
Die anwesenden Techniker äußerten anfangs aufgrund einiger auffälliger Messwerte (breite 0,5s Pulse, stärker als das eigene WLAN Netz) einen starken Verdacht auf eine Grenzwertüberschreitung. Später wurde aber gesagt, es gäbe eine „10 dB Toleranz“ auf die Sendeleistung und es fehle die Handhabe. Das zweifle ich stark an.
Nun möchte ich die Telekom bitten sich den Fall einmal anzuschauen.
Mir geht es um die fachliche Richtigstellung: Nach meinem Kenntnisstand ist die Leistung bei 2,4 GHz streng auf 100 mW (20 dBm) EIRP begrenzt (Vfg. 10/2013). Eine 10 dB Toleranz würde eine Verzehnfachung der Leistung bedeuten – das kann nicht im Sinne der Telekom als Frequenznutzer sein.
Durch die Dauerbelegung des Nachbarn ist mein Telekom-Anschluss (WLAN) in den eigenen vier Wänden immer wieder blockiert, das behindert die vertragsgemäße Nutzung.
Im Anhang befinden sich Bilder des Versuchsaufbaus.
Können Sie den Fall technisch prüfen oder mir eine Stellungnahme zukommen lassen, damit ich mich damit im Falle eines Widerspruchs nochmals an die BNetzA wenden kann?
Mit freundlichen Grüßen
Alexander
Wie äußert sich das?
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vor 7 Stunden
Bei mir ist 2.4 GHz mit Ausnahme von ein wenig IoT Traffic ebenfalls unbenutzbar. Das ist in Ballungsgebieten zu erwarten, es konkurriert dort ja nicht nur WLAN, sondern auch Bluetooth, Zigbee, Thread, Mikrowellen-Geräte, RC-Autos, alle möglichen Wireless-Bridges, uvm.
Insofern freue ich mich schon seit einiger Zeit über das aktuell freie 6 GHz Spektrum, 5 GHz ist ebenfalls recht OK - daher meine Empfehlung, weiche einfach auf andere Funk-Bänder aus.
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