WLAN TO GO und Störerhaftung
vor 8 Jahren
Bin ich als Betreiber eines WLAN 2 GO Hotspots 100% vor der Störerhaftung sicher? Oder muss ich unter Umständen mit einer Abmahnung rechnen ? Wer übernimmt in diesem Fall die Kosten, wenn ich meinen DSL Anschluss der Allgemeinheit zur Verfügung stelle? Ich denke dabei an die Haftung und evtl Anwalts- und Gerichtskosten . Ich würde mich über eine rechtssichere Antwort freuen. Davon hängt ab ob ich WLAN 2 GO weiter betreibe oder eben nicht .
Ich rede nicht von meinem prvaten Passwortgeschützten WLAN Netzwerk für das ich allein verantwortlich bin.
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vor 8 Jahren
Der Betreiber bist nicht du sondern die Telekom Deutschland GmbH.
WLAN to Go ist getrennt von deinem privaten Zugang. Genutzt wird nur die Hardware und der Anschluss, nicht jedoch dein Account. Mit der Störerhaftung hast du nichts zu tun.
0
von
vor 8 Jahren
http://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/44462.pdf?
Ziffer 2.4
Dabei ist gewährleistet, dass ....
der Kunde nicht für eine eventuelle missbräuchliche Nutzung anderer Nutzer haftet, wenn die Nutzung nicht über seine Einwahldaten erfolgt. ..
vor 8 Jahren
Kurze Antwort: Ja 100% sicher , da die Telekom Betreiber ist und nicht Du.
0
vor 8 Jahren
Die Verbindung der Hotspot-Nutzer wird getunnelt. Das bedeutet, die IP-Adresse deines Anschlusses ist bei einem Hotspot-Nutzer zu keinem Zeitpunkt sichtbar, sondern die Verbindung läuft über die FON-Plattform.
Dein eigener Datenverkehr ist also komplett getrennt und es ist immer nachvollziehbar, ob du oder ein Hotspot-Nutzer Schindluder getrieben hat.
Du bist nicht der Betreiber des Hotspots, sondern stellst so gesehen nur die Hardware, den Strom und den Internetzugang dafür bereit, dass sich die Nutzer auf die Hotspot-Plattform verbinden können, über die dann der komplette Datenverkehr läuft.
Die Telekom weist darauf leider nur sehr versteckt hin, u.a. hier:
https://www.telekom.com/de/blog/netz/artikel/ip-serie--mit-wlan-to-go-freies-wlan-weltweit-nutzen-65556
Es gibt m.W.n. auch einen FAQ-Beitrag auf der Hilfe-Seite, den ich aber gerade nicht wiederfinde (die Links in alten Threads hier sind inzwischen leider veraltet).
Wünschenswert wäre hier wirklich, dass die Telekom deutlicher darauf hinweist
0
vor 8 Jahren
@WLAN_FAN
Leistungsbeschreibung und Preise Zubuchoptionen Festnetz-Anschlüsse (der Telekom). Seite 5, Punkt 2.4.
http://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/44462.pdf
Möglicherweise ist es das, was du suchst. Ich zitiere:
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