WLAN TO GO und Störerhaftung

vor 8 Jahren

Bin ich als Betreiber eines WLAN 2 GO Hotspots 100% vor der Störerhaftung sicher? Oder muss ich unter Umständen mit einer Abmahnung rechnen ? Wer übernimmt in diesem Fall die Kosten, wenn ich meinen DSL Anschluss der Allgemeinheit zur Verfügung stelle? Ich denke dabei an die Haftung und evtl Anwalts- und Gerichtskosten . Ich würde mich über eine rechtssichere Antwort freuen. Davon hängt ab ob ich WLAN 2 GO weiter betreibe oder eben nicht .

Ich rede nicht von meinem prvaten Passwortgeschützten WLAN Netzwerk für das ich allein verantwortlich bin.

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    • vor 8 Jahren

      Der Betreiber bist nicht du sondern die Telekom Deutschland GmbH.

      WLAN to Go ist getrennt von deinem privaten Zugang. Genutzt wird nur die Hardware und der Anschluss, nicht jedoch dein Account. Mit der Störerhaftung hast du nichts zu tun. 

      0

      von

      vor 8 Jahren

      http://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/44462.pdf? 

      Ziffer 2.4

      Dabei ist gewährleistet, dass ....

      der Kunde nicht für eine eventuelle missbräuchliche Nutzung anderer Nutzer haftet, wenn die Nutzung nicht über seine Einwahldaten erfolgt. ..

       

    • vor 8 Jahren

      Kurze Antwort: Ja 100% sicher , da die Telekom Betreiber ist und nicht Du.

       

       

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    • vor 8 Jahren

      Die Verbindung der Hotspot-Nutzer wird getunnelt. Das bedeutet, die IP-Adresse deines Anschlusses ist bei einem Hotspot-Nutzer zu keinem Zeitpunkt sichtbar, sondern die Verbindung läuft über die FON-Plattform. 

      Dein eigener Datenverkehr ist also komplett getrennt und es ist immer nachvollziehbar, ob du oder ein Hotspot-Nutzer Schindluder getrieben hat. 

       

      Du bist nicht der Betreiber des Hotspots, sondern stellst so gesehen nur die Hardware, den Strom und den Internetzugang dafür bereit, dass sich die Nutzer auf die Hotspot-Plattform verbinden können, über die dann der komplette Datenverkehr läuft. 

       

      Die Telekom weist darauf leider nur sehr versteckt hin, u.a. hier:

      https://www.telekom.com/de/blog/netz/artikel/ip-serie--mit-wlan-to-go-freies-wlan-weltweit-nutzen-65556

       

      Es gibt m.W.n. auch einen FAQ-Beitrag auf der Hilfe-Seite, den ich aber gerade nicht wiederfinde (die Links in alten Threads hier sind inzwischen leider veraltet). 

      Wünschenswert wäre hier wirklich, dass die Telekom deutlicher darauf hinweist  

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    • vor 8 Jahren

      @WLAN_FAN

      Leistungsbeschreibung und Preise Zubuchoptionen Festnetz-Anschlüsse (der Telekom).  Seite 5, Punkt 2.4.

      http://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/44462.pdf

       

      Möglicherweise ist es das, was du suchst. Ich zitiere:

      Dabei ist gewährleistet, dass
       
      – anderen Nutzern nur die Übertragungskapazität zur Verfügung gestellt wird, die aktuell für die eigene Nutzung nicht benötigt wird,
       
      – eine Trennung des eigenen Datenverkehrs von dem anderer Nutzer erfolgt (andere Einwahldaten),
       
      – das Datenvolumen,welchesandere Nutzer über den WLAN TO GO-Zugang verursachen, nicht auf das eigene Datenvolumen des
      Anschlusses angerechnet wird und
       
      der Kunde nicht für eine eventuelle missbräuchliche Nutzung anderer Nutzer haftet, wenn die Nutzung nicht über seine Einwahldaten erfolgt.

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