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Zu spät zurück geschickte Geräte. Wie rechnet die Telekom den Schadensersatz?
6 years ago
Hallo,
mich würde mal die berechnung des Schadensersatzes interessieren?
Ende des Vertrages 28.02. Ankunft der Geräte bei der Telekom 24.03.
Receiver 400
Receiver 401
Receiver 201
Speedport
Telekom berechnet 699 € Schadensersatz für die Geräte.
Ist das der Restwert? Oder ein Schadensersatz?
Und wie wird das berechnet?
Vielen Dank
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5 years ago
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5 months ago
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6 years ago
@Thunder99
Die Mietgeräte sind nie in das Eigentum des Kunden übergegangen, selbst wenn der Schadensersatz bezahlt wird.
Die gehören immer noch dem Eigentümer, der Telekom Deutschland GmbH und wären dieser weiterhin zurückzugeben.
@Käseblümchen hat hier genau Recht, es handelt sich NICHT um die Zahlung für die nicht eingehaltene Vertragslaufzeit.
@Gelöschter Nutzer es heißt - unverzüglich - also sagt man ohne schuldhaftes Verzögern und geht von 7 Werktagen aus. Die Telekom lässt da mehrere Wochen Zeit, bis se Geld fordert.
Wenn ein Mietvertrag gekündigt wird, hat die Mietsache unverzüglich dem Vermieter zurückgegeben zu werden. Solange der Vermieter nicht wieder im Besitz der Mietsache ist, wäre auch weiterhin Miete fällig oder ein Ersatz der durch den Mietausfall entstehenen Schäden. (Wie bei einer Wohnung).
Kündigt man gemietete Endgeräte und gibt diese nicht unverzüglich bei der Telekom als Vermieter wieder ab, ist die Telekom berechtigt den Zeitwert des Geräte als Schaden geltend zu machen. Sie muss dieses Geld aufwenden und ein Gerät mit gleicher Art und Beschaffenheit wieder zu besorgen um es weiter vermieten zu können.
Bekommt die Telekom dann später das Mietgerät zurück, gibt es aber auch keinen Grund das wieder an den Kunden zu schicken oder das Geld zurück zuzahlen. Bekommt die Telekom das Mietgerät nicht zurück, könnte sie eigentlich auch auf Herausgabe klagen und nen Gerichtsvollzieher schicken.
Netter Fakt am Rand: Verkauft der Kunde nach der Bezahlung des Schadensersatz das Gerät, ist das Hehlerei (§ 259 StGB Hehlerei)!
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6 years ago
Auf die Frage, wie ein Zeitwert berechnet wird braucht man eine Suchmaschine seiner Wahl und den Kaufpreis der Sache. (egal ob sie gemietet wurde oder verkauft, das für eine Ersatzbeschaffung zählt ist der (Ver-)Kauf(s)preis)
Beispiel:
https://www.nuernberg-und-so.de/thema/restwertberechnung-pc
oder man schaut nach einem ähnlichen Gerät in der https://www.betriebsausgabe.de/afa-tabelle/
Ermittelt die gewöhnliche Nutzungsdauer (TV z.B. 7 Jahre und Computer 3 Jahre) und rechnet sich den Zeitwert selber aus.
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6 years ago
So, da die Telekom diesen fall als erledigt erachtet werden wir es nicht mehr erfahren.
Ich finde es schade. Ich wahr als Kunde immer zufrieden mit der Telekom.
Kurze zusammenfassung:
Fackt ist, dass die Geräte bei der Telekom angekommen sind.
Für 2 Monate, wird ein schadensersatz von knapp 700€ fällig.
Laut aussage des Unternehmens sind die Geräte in meinen Besitz übergegangen. Diese werden mir aber nicht zurück geschickt werden.
Der Fall wurde seitens der Telekom an ein Inkasso Unternehmen abgegeben.
Ich für mich, denke mir meinen Teil und lasse es mal so stehen.
Grüße an alle!
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