Zurückziehen zu den Eltern mit Vodafone Anschluss

vor 3 Jahren

Hallo zusammen,

ich habe seit diesem Jahr März in meinem Zweitwohnsitz einen MagentaZuhauseM Vertrag, mit einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten. 
Nun ziehe ich Ende Februar wieder bei meinen Eltern ein und die haben schon einen Vertrag bei Vodafone. 
Also kann ich den Telekom Vertrag ab dann nicht mehr nutzen, aber ich möchte nicht über ein Jahr für etwas zahlen, was ich nicht nutzen kann.

Gibt es eine Möglichkeit wie ich kündigen kann oder eine Sonderregelung?

 

Viele Grüße

Derya

 

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    • vor 3 Jahren

      Der_ya

      Nun ziehe ich Ende Februar wieder bei meinen Eltern ein und die haben schon einen Vertrag bei Vodafone. Also kann ich den Telekom Vertrag ab dann nicht mehr nutzen

      Nun ziehe ich Ende Februar wieder bei meinen Eltern ein und die haben schon einen Vertrag bei Vodafone. 
      Also kann ich den Telekom Vertrag ab dann nicht mehr nutzen
      Der_ya
      Nun ziehe ich Ende Februar wieder bei meinen Eltern ein und die haben schon einen Vertrag bei Vodafone. 
      Also kann ich den Telekom Vertrag ab dann nicht mehr nutzen

      Wie kommst Du darauf?

       

      Wenn Du den Hauptwohnsitz bei den Eltern hast und am Zweitwohnsitz den Telekom-Anschluss, dann konntest Du zumindest bisher nicht vorzeitig kündigen. Ob das geänderte Telekommunikationsgesetz da mehr erlaubt kann ich im Moment noch nicht einschätzen.

      0

    • vor 3 Jahren

      Im Prinzip bei der Hotline anrufen und Umzug nach TKG beantragen. Wenn nicht geschaltet werden kann, gilt Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten

       1 Monat... 

      Geht auch im Telekomshop 

       

      Frist korrigiert

       

       

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      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Nicht die schnelle Antwort ist wichtig, sondern die richtige.

      Nicht die schnelle Antwort ist wichtig, sondern die richtige.
      Nicht die schnelle Antwort ist wichtig, sondern die richtige.

      hast auch nicht immer Recht  😂, wie ich hier und da lese...

      Aber zum Glück ist niemand Perfekt und macht nie Fehler , lieber @Gelöschter Nutzer  😉

       

       

       

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      @Stefan 

      Als Wohnsitz wird gemeinhin angesehen wo der Mittelpunkt der Lebensverhältnisse einer natürlichen Person ist - das ist der Hauptwohnsitz. Es war auch bisher schon so in der alten Formulierung, dass der Wohnsitz genannt wurde. Ich gehe daher davon aus, dass die Neufassung des Telekommunikationsgesetzes keinerlei Auswirkungen auf Fälle der Aufgabe eines Zweitwohnsitzes haben wird. Hier die neue Formulierung:

       

      muc80337_2_0-1638381472637.png

      TKG .pdf" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer">https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/ TKG .pdf

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Danke, dass werde ich morgen versuchen. 

      Uneingeloggter Nutzer

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      von

    • vor 3 Jahren


      @Der_ya  schrieb:
      Also kann ich den Telekom Vertrag ab dann nicht mehr nutzen

      Woher weisst Du das?

      hast Du mal versucht, für diese Adress e einen Telekomtarif zu buchen? @Der_ya 

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      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      @muc80337_2 alles richtig was ihr sagt 😄

      Kenne mich damit nicht so gut aus, deswegen betrachte ich nur meine Anliegen. Natürlich freut es die Telekom, wenn ich weiter zahle, egal ob ich es nutze oder nicht.

      Mein Anliegen ist lediglich, dass ich nicht für etwas zahlen möchte, dass ich nicht mehr benötige und ob das überhaupt geht.

       

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Der_ya

      Mein Anliegen ist lediglich, dass ich nicht für etwas zahlen möchte, dass ich nicht mehr benötige und ob das überhaupt geht.

       

      Mein Anliegen ist lediglich, dass ich nicht für etwas zahlen möchte, dass ich nicht mehr benötige und ob das überhaupt geht.

      Der_ya

       

      Mein Anliegen ist lediglich, dass ich nicht für etwas zahlen möchte, dass ich nicht mehr benötige und ob das überhaupt geht.


      Vermutlich musst du dass, die Auslegung des heute in kraftgetretenen TKG wird aber noch Überraschungen bringen

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Der_ya

      Mein Anliegen ist lediglich, dass ich nicht für etwas zahlen möchte, dass ich nicht mehr benötige und ob das überhaupt geht.

      Mein Anliegen ist lediglich, dass ich nicht für etwas zahlen möchte, dass ich nicht mehr benötige und ob das überhaupt geht.
      Der_ya
      Mein Anliegen ist lediglich, dass ich nicht für etwas zahlen möchte, dass ich nicht mehr benötige und ob das überhaupt geht.

      Das war schon so verstanden. Aber das ist halt nicht unbedingt in Gesetzen so abgebildet, die versuchen beide Vertragspartner halbwegs zufriedenzustellen.

       

      Ich würde übrigens auch gerne nichts für etwas zahlen, das ich benötige/nutze. Das wäre sozusagen die nächste Stufe. Aber da sagt dann der Gesetzgeber, dass ich mich an den geschlossenen Vertrag halten muss und bezahlen muss.

       

      Vor ein paar Jahren hattest Du keinerlei Chance aus dem Vertrag vorzeitig rauszukommen - das wurde dann glücklicherweise geändert, allerdings hebt das auf dem Wechsel des Wohnsitzes ab.

       

      Du hättest auch die Möglichkeit gehabt, einen DSL-Anschluss mit monatlicher Kündbarkeit zu wählen (leider fallen da die MagentaZuhause Tarif raus). Gerade bei einem Zweitwohnsitz würde ich mich vermutlich nicht auf einen 24-Monatsvertrag einlassen sondern z.B. einen congstar Flextarif wählen.

      Uneingeloggter Nutzer

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      von

    • vor 3 Jahren

      Hallo @Der_ya,

      ein herzliches Willkommen in der Community.

      Du hast hier schon klasse Hilfe erhalten. Vielen Dank an alle beteiligten.

      Ich schlage vor, dass wir uns das einmal gemeinsam anschauen. Magst du in deinem Profil noch eine Rückrufnummer hinterlegen? Wann kann ich dich dort am besten erreichen?
      Für die Legitimation benötige ich einmal deine Kundennummer und die letzten sechs Ziffern deiner IBAN. Halte diese gerne für das Telefonat bereit.

      Viele Grüße
      Ann-Christin G.

      4

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Hallo @Der_ya,

       

      unter der hinterlegten Rückrufnummer bekomme ich die Ansage, dass diese nicht bekannt ist. Gibt es einen Zahlendreher? 

       

      Viele Grüße Türkan Ü.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Hallo @Türkan Ü. ,

       

      absolut richtig, jetzt müsste es gehen.

       

      Viele Grüße

      Derya

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Hallo @Der_ya,

       

      vielen Dank für das freundliche Telefonat. Leider haben wir keine Möglichkeit den Vertrag frühzeitig aufzulösen, da am neuen Standort der alte Vertrag bereitgestellt werden kann. Ich drücke ganz fest die Daumen, dass der Tipp von unserer Hotline Sie weiter bringen wird.

       

      Grüße

      Alexander M.

      Uneingeloggter Nutzer

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