Gelöst

Zusatzkarte für minderjährigen Sohn unter Rufnummermitnahme

vor 3 Jahren

Kann ich eine Zusatzkarte für meinen minderjährigen Sohn beantragen und gleichzeitig eine Rufnummer aus einem Congstar-Vertrag mitnehmen, wobei dieser Vertrag nicht auf den minderjährigen Sohn läuft sondern auf den Vater?

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Hallo @Funky2 

      Den Vertrag bei Congstar übernehmen und danach bei Auftragserteilung eine Rufnummernmitnahme angeben.

      Dann den Altersnachweis hochladen und einer Pluskarte Kids&Teens steht nix im Wege.

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Die PlusKarten haben den selben Vertragspartner wie der zugehörige Hauptvertrag. Beim Beauftragen der PlusKarte kann auch die Portierung der Rufnummer beauftragt werden. Das geht auch, wenn der Vertrag beim bisherigen Anbieter unter einem abweichenden Vertragspartner läuft.

      3

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Danke für die schnellen Antworten: jetzt habe ich aber zwei sich widersprechende Antworten. Um eine Rufnummer vom alten Provider mitzunehmen, müssen Vertragspartner des Telekom-Hauptvertrags (das ist die Mutter) und des Vertrags des anderen Anbieters (das ist der Vater) identisch sein oder eben nicht.

      Unabhängig davon ist ja der Nutzer immer der minderjährige Sohn, echt kompliziert, aber gibt es hier eine Lösung?

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Der Vertrags Inhaber muss nicht identisch sein bei der Portierung, aber ist besser.

      Denn der "Alte" Vertrags Inhaber muss dann dem zustimmen.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Mittlerweile muss der Vertragspartner nicht mehr identisch sein. Bei der Portierung kann angegeben werden, dass der Vertrag beim angebenden Anbieter auf einen abweichenden VP läuft.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Der Vertrags Inhaber muss nicht identisch sein bei der Portierung, aber ist besser.

      Denn der "Alte" Vertrags Inhaber muss dann dem zustimmen.

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      Uneingeloggter Nutzer

      Frage

      von

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