Gelöst

Zuständigkeit für Montage der 1. TAE-Dose samt Kabel zum APL

vor 2 Jahren

Hallo!

 

In einem Mehrfamilienhaus ist außen an der Fassade ein APL montiert, die meisten Mieter haben einen Telefonanschluß. In einer Wohnung war noch nie ein Anschluß und somit auch keine TAE -Dose. Der neu eingezogene Mieter wußte bei Vertragsabschluß, daß bisher kein Anschluß vorhanden ist und möchte nun einen haben, aber in meinen Recherchen habe ich keine schlüssige Aussage dazu gefunden, wer dafür zuständig ist, das in Auftrag zu geben, und vor allem, wer dafür bezahlen muß. Dies waren die Aussagen:

 

1. Telekom-Techniker (der wegen einer anderen Sache vor zwei Wochen vor Ort war): Wir montieren gar keine Leitungen und TAE -Dosen mehr. Das ist Vermietersache, der muß entweder selber Kabel ziehen (empfehlenswerterweise gleich Cat6) oder einen Elektriker beauftragen.

 

2. Hotline 0800 3301000 (vor drei Wochen): Wenn da noch nie ein Anschluß in der Wohnung war, montieren wir Kabel und TAE -Dose kostenfrei.

 

3. Hotline 0800 3303000 (gerade eben): Der Mieter hat Anspruch auf einen Telefonanschluß. Dieser kann entweder vom Vermieter organisiert und bezahlt werden, oder der Mieter macht das im Rahmen seines Auftrags und muß das dann vom Vermieter erstattet bekommen. Wenn es über die Telekom läuft, dann kostet das 100 €, und nein, man konnte mir nicht sagen, wo dieser Preis steht und was er beinhaltet. Eine schriftliche Gestattung vom Vermieter ist nicht erforderlich, man geht davon aus, daß der Mieter die vorher eingeholt hat.

 

4. Dieses Forum: Bei Neuanschluß sind Montage von Kabel und 1. TAE -Dose im Anschlußpreis enthalten und werden vom Telekom-Techniker durchgeführt, die Leistung muß nur bei Auftragserteilung explizit mitbestellt werden.

 

Nun habe ich geschaut, z.B. für den Tarif MagentaZuhause S ist ein Anschlußpreis von 69,95 € für einen Neuanschluß fällig. Gehe ich recht in der Annahme, daß selbst wenn Kabel schon gezogen und montiert wären, trotzdem der Anschlußpreis für den Mieter fällig wäre, weil es sich ja nicht um einen Tarifwechsel handelt?

 

Ich interpretiere die Aussage der 0800 3301000 nun so, daß die Montage kostenfrei erfolgt, weil sie im (nicht erwähnten) Anschlußpreis enthalten ist, liege ich da richtig?

 

Wie sieht es mit dem Anschlußpreis aus, wenn der Auftrag gleich auch einen Antrag auf Sozialtarif enthält, weil der Mieter ALG2 bezieht? Dazu habe ich bisher nichts gefunden.

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