Gelöst

Äste wachsen in oberirische Leitung

vor 2 Monaten

Hallo zusammen,

Äste und kleine Bäume wachsen mittlerweile in die oberirdische Leitung der Telekom.

Die Bürgermeisterin verweist auf die Defender App, die Telekom wäre zuständig für das Freischneiden.

In dieser App kann man aber nur Schäden melden und es ist ja (noch) kein Schaden in dem Sinne vorhanden.

Wo kann ich ich denn bitte hinwenden, damit sich jemand darum kümmert?

Hat wer einen Tipp für mich?

Vielen Dank im Voraus!

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vor 2 Monaten

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Monaten

      pamperlapescu

      Durchaus eine Idee.

      Ich hätte es aber gern in Form von § ? TKG , Reihe, Leiste, Stift.

      KI hat vielfach eine überbordende Fantasie mit dem Wunsch, dem Fragenden recht zu geben.

      *Paz Vizsla*

      Ich kalauere mal mit der KI 

      Ich kalauere mal mit der KI  Für den Baumschnitt auf öffentlichem Grund, wenn Strom- oder Telefonleitungen gefährdet sind, ist primär die Kommune (Stadt/Gemeinde) bzw. das zuständige Grünflächenamt oder Tiefbauamt verantwortlich. Diese Stellen sind im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht für die Pflege und Kontrolle der Bäume zuständig. 
      Hier sind die Details zur Zuständigkeit und Vorgehensweise:
      • Öffentlicher Grund (Straßen/Parks): Das Grünflächenamt oder das Tiefbauamt der Stadt muss Gefahren durch Bäume beseitigen.
      • Stromleitungen (Freileitungen): Der jeweilige Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, die Sicherheit seiner Anlagen zu gewährleisten und die Leitungen freizuschneiden.
      • Telefonleitungen: Bei Gefahr durch Äste ist der Netzbetreiber (z.B. Telekom) zuständig, die Leitung ggf. temporär für Schnittmaßnahmen zu sichern.
      Bei letztem Punkt macht die PTI o.i.L das auf Anfrage, Stichwort temporäres Abhängen. 
      *Paz Vizsla*

      Ich kalauere mal mit der KI 

      Durchaus eine Idee.

      Ich hätte es aber gern in Form von § ? TKG , Reihe, Leiste, Stift.

      KI hat vielfach eine überbordende Fantasie mit dem Wunsch, dem Fragenden recht zu geben.

      🦂

      pamperlapescu

      Durchaus eine Idee.

      Ich hätte es aber gern in Form von § ? TKG , Reihe, Leiste, Stift.

      KI hat vielfach eine überbordende Fantasie mit dem Wunsch, dem Fragenden recht zu geben.

      Nehmen wir das? 

      Wenn Bäume auf öffentlichem Grund Telefon- oder Stromleitungen gefährden, ist die Zuständigkeit wie folgt geregelt:
      • Grundsatz: Der Eigentümer des Baumes (meist die Gemeinde, Stadt oder der Landesbetrieb Straßenbau) ist verkehrssicherungspflichtig.
      • Telefonleitungen ( TKG ): Gemäß § 131 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) ist der Betreiber der Telekommunikationslinie (z.B. Deutsche Telekom) berechtigt, Ausästungen vorzunehmen, wenn diese zur Verhütung von Betriebsstörungen erforderlich sind.
        • Verfahren: Der Netzbetreiber muss dem Eigentümer (Gemeinde) eine angemessene Frist setzen, damit diese den Schnitt selbst durchführen können.
        • Gefahr im Verzug: Ist die Störung dringend (z.B. Leitung liegt bereits auf oder Ast droht unmittelbar zu brechen), darf der Netzbetreiber sofort schneiden.
      • Stromleitungen: Die Netzbetreiber sind dafür verantwortlich, die Sicherheitsabstände ihrer Trassen zu überwachen und notwendige Rückschnitte zu veranlassen.
      • Ansprechpartner: Bei akuter Gefahr (herabhängende Kabel, Baum droht auf Leitung zu fallen) sollten die Störungsstelle des Netzbetreibers (Strom/Telekom) oder das Ordnungsamt/Grünflächenamt der Gemeinde informiert werden.

      https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__131.html 

      Also erst einmal Frau Bürgermeisterin :) 

      Macht sie das nicht erhält sie die Rechnung danach. Je nach Portokasse der Gemeidne wird sie das bestimmt freuen. 

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      1

      von

      vor 2 Monaten

      *Paz Vizsla*

      Also erst einmal Frau Bürgermeisterin :) 

      Macht sie das nicht erhält sie die Rechnung danach. Je nach Portokasse der Gemeidne wird sie das bestimmt freuen. 

      pamperlapescu

      Durchaus eine Idee.

      Ich hätte es aber gern in Form von § ? TKG , Reihe, Leiste, Stift.

      KI hat vielfach eine überbordende Fantasie mit dem Wunsch, dem Fragenden recht zu geben.

      Durchaus eine Idee. Ich hätte es aber gern in Form von § ? TKG , Reihe, Leiste, Stift. KI hat vielfach eine überbordende Fantasie mit dem Wunsch, dem Fragenden recht zu geben. 🦂
      pamperlapescu

      Durchaus eine Idee.

      Ich hätte es aber gern in Form von § ? TKG , Reihe, Leiste, Stift.

      KI hat vielfach eine überbordende Fantasie mit dem Wunsch, dem Fragenden recht zu geben.

      Nehmen wir das? 

      Wenn Bäume auf öffentlichem Grund Telefon- oder Stromleitungen gefährden, ist die Zuständigkeit wie folgt geregelt:
      • Grundsatz: Der Eigentümer des Baumes (meist die Gemeinde, Stadt oder der Landesbetrieb Straßenbau) ist verkehrssicherungspflichtig.
      • Telefonleitungen ( TKG ): Gemäß § 131 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) ist der Betreiber der Telekommunikationslinie (z.B. Deutsche Telekom) berechtigt, Ausästungen vorzunehmen, wenn diese zur Verhütung von Betriebsstörungen erforderlich sind.
        • Verfahren: Der Netzbetreiber muss dem Eigentümer (Gemeinde) eine angemessene Frist setzen, damit diese den Schnitt selbst durchführen können.
        • Gefahr im Verzug: Ist die Störung dringend (z.B. Leitung liegt bereits auf oder Ast droht unmittelbar zu brechen), darf der Netzbetreiber sofort schneiden.
      • Stromleitungen: Die Netzbetreiber sind dafür verantwortlich, die Sicherheitsabstände ihrer Trassen zu überwachen und notwendige Rückschnitte zu veranlassen.
      • Ansprechpartner: Bei akuter Gefahr (herabhängende Kabel, Baum droht auf Leitung zu fallen) sollten die Störungsstelle des Netzbetreibers (Strom/Telekom) oder das Ordnungsamt/Grünflächenamt der Gemeinde informiert werden.

      https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__131.html 

      Also erst einmal Frau Bürgermeisterin :) 

      Macht sie das nicht erhält sie die Rechnung danach. Je nach Portokasse der Gemeidne wird sie das bestimmt freuen. 

      *Paz Vizsla*

      Also erst einmal Frau Bürgermeisterin :) 

      Macht sie das nicht erhält sie die Rechnung danach. Je nach Portokasse der Gemeidne wird sie das bestimmt freuen. 

      Das geht aus deinem Text nicht so hervor, das ist deine eigene Interpretation. Auf dem Foto sehe ich keine akute Gefahr, die von den Bäumen ausgeht. Die sind weder kurz vor'm umfallen, noch sehe ich da dicke abgebrochene Äste. Und ich kann dir aus der Praxis sagen, dass es so nicht läuft. Wahrscheinlich weil man auch bei der Telekom weiß, dass die Rechtslage nicht so aussieht, wie sie hier gerne dargestellt wird.

      Ich lehne mich mal ganz weit aus dem Fenster und behaupte: Niemals wird hier die Telekom die Leitung freischneiden und der Gemeinde eine Rechnung stellen!

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