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Äste in Leitung
5 months ago
Sehr geehrtes Telekomteam,
an meiner Grundstücksgrenze verläuft eine oberirdische Telekomleitung. Direkt neben einem Holzmast dieser Leitung steht ein Baum. Äste dieses Baumes hängen nun unmittelbar in diese Leitung und könnten diese bei Sturm beschädigen. Wer ist für das entfernen der Äste zuständig?
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5 years ago
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Stefan
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Geralt von Riva
5 months ago
Wer ist für das entfernen der Äste zuständig?
Der Besitzer vom Baum, hat dafür zu sorgen, dass von diesem keine Gefährdung ausgeht
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Paullll
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Geralt von Riva
5 months ago
Zuständig ist der Grundstücksbesitzer auf dem der Baum steht.
Ist dies ein öffentlicher Platz, dann muss das die Stadt machen.
Ist es Wiederrum privater Eigentum, dann der private Eigentümer auf eigene Kosten.
Ist ja auch im Sinne des Eigentümers.
Die Telekom hat damit nix zu tun.
Lg
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ke2000-oi
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Paullll
5 months ago
Trotzdem ist vollkommen klar, dass die Baumpflege im öffentlichen Bereich zwecks Verkehrssicherung der Kommune obliegt.
Sofern wir tatsächlich im Bereich der generellen Baumpflege sind, hast du recht. Deswegen ist deine erste Antwort ja auch nicht falsch, so wie du sie formuliert hast. Die Frage ist halt, ob das Risiko einzig und allein vom Baum ausgeht. In den meisten Fällen haben sich aber Leitung und Baum einfach im Laufe der Jahrzehnte auf natürliche Weise angenähert.
Und ich kann mir jetzt beim besten willen nicht vorstellen, dass erst der Baumpfleger der Telekom kommt und zwei Äste abschneidet und dann der von der Stadt, der sich um die restlichen 48 Äste kümmert.
Und ich kann mir jetzt beim besten willen nicht vorstellen, dass erst der Baumpfleger der Telekom kommt und zwei Äste abschneidet
und dann der von der Stadt, der sich um die restlichen 48 Äste kümmert.
Das heißt in diesem Fall würden ohnehin nur die 2 Äste entfernt werden, die mit der Leitung kollidieren. Die anderen 48 Äste würden bleiben, da der Baum ja grundsätzlich gesund ist und keine Gefahr von ihm ausgeht. Und das wären dann eben Kosten, die nur aufgrund des "Vorhandenseins" der Oberleitung entstünden. Das wiederum dürften dann für die Stadt genau die definierten Mehrkosten sein, die man sich laut TKG vom Netzbetreiber wiederholen darf.
Grundsätzlich werden wir als Firma von der Telekom auch mit solchen Sachen beauftragt. Und ich könnte auf solche Störungsmeldungen wie "Baum in Telefonleitung" sehr gerne verzichten. Aber diese Störungen werden von der Telekom grundsätzlich schon mal aufgenommen. Entweder wir können ein paar kleinere Äste selbst entfernen oder es wird ein Forstunternehmen zulasten der Telekom beauftragt. Aber da wo das Kabel einfach nur scheuert, der Baum also nicht komplett draufgefallen ist, da wird eher selten der Grundstückseigentümer in die Pflicht genommen.
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Stefan
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Paullll
5 months ago
Die anderen 48 Äste würden bleiben, da der Baum ja grundsätzlich gesund ist und keine Gefahr von ihm ausgeht.
das sagst du, mag für DEN Baum richtig sein, aber nicht für jeden.
Faktisch fährt hier 2 mal im Jahr ein Gärtner durch den Ort nimmt den ßbaum in Augenschein und entfernt was zu entfernen ist.
Ein Arbeitsgang. Da wird nicht geschaut ob der Ast Magenta gesund aber im Weg oder Braun aber zu tief für den Bus ist.
Ok, schlechtes Beispiel, haben keine Oberleitungen mehr 😂
will damit sagen nicht nur ungesunde Äste stellen ein Risiko dar.
Zurück zum Fall hier, ich würde den Eigentümer des Baums ansprechen. Der kann es dann ja der Telekom melden.
Die kann ja auch nicht einfach an fremden Bäumen rumschneiden ohne Rücksprache
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ke2000-oi
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from
Paullll
5 months ago
Faktisch fährt hier 2 mal im Jahr ein Gärtner durch den Ort nimmt den ßbaum in Augenschein und entfernt was zu entfernen ist.
Dann scheint es euch aber ziemlich gut zu gehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass in vielen Städten/Gemeinden, turnusmäßig jeder einzelne Baum kontrolliert wird.
will damit sagen nicht nur ungesunde Äste stellen ein Risiko dar.
Aber gerade bei gesunden Ästen ist die Zuständigkeit eben nicht so klar zu bestimmen. Vereinfacht scheint aus dem TKG hervorzugehen, dass die Netzbetreiber überall ihre Leitungen verlegen dürfen. Der Grundstückseigentümer darf dem nur mit wichtiger Begründung widersprechen. Im Gegenzug dürfen dem Grundstückseigentümer daraus keinerlei Nachteile entstehen. Also wieso sollte der Grundstückseigentümer, der im Falle der Stadt oder Gemeinde keinen direkten Nutzen aus der Leitung hat, diese jetzt auf eigene Kosten regelmäßig freischneiden müssen!? Zumal es ja auch die freie Entscheidung des Netzbetreibers war, eine oberirdische anstatt einer Erdleitung zu verlegen.
Des weiteren würde sich die Frage stellen, warum die Telekom bis vor einigen Jahren ihre Leitungen selbst freigeschnitten hat, wenn es doch gar nicht ihre Zuständigkeit ist!? Und wenn die Rechtslage so eindeutig wäre, dann würde ich doch auch als Telekom jemanden abstellen, der den ganzen Tag nur Grundstückseigentümer anschreibt und auf ihre Pflichten hinweist.
Zurück zum Fall hier, ich würde den Eigentümer des Baums ansprechen. Der kann es dann ja der Telekom melden.
Ich würde es dem Leitungseigentümer melden, der kann sich ja dann an den Eigentümer des Baums wenden
Nein, ich würde es halt vom genauen Umstand, also eventuell einem Foto abhängig machen. Wenn das Kabel schon richtig runtergedrückt wird oder stark scheuert, dann wäre es eben durchaus auch was für eine Schadensmeldung ohne Kundenbezug. Aber wenn man diese ausfüllt, wird da hinterher nicht mehr viel geprüft. Es lassen sich ja auch keine Fotos übermitteln. Daher müsste man das eigentlich schon vorher im Thread klären, ob es ein Fall für eine Schadensmeldung wäre.
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Paullll