Gelöst

Äste in Leitung

vor 2 Monaten

Sehr geehrtes Telekomteam, 

 

an meiner Grundstücksgrenze verläuft eine oberirdische Telekomleitung. Direkt neben einem Holzmast dieser Leitung steht ein Baum. Äste dieses Baumes hängen nun unmittelbar in diese Leitung und könnten diese bei Sturm beschädigen. Wer ist für das entfernen der Äste zuständig? 

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  • Akzeptierte Lösung

    Community Guide

    akzeptiert von

    vor 2 Monaten

    @Benjamin Ro  schrieb:
    Wer ist für das entfernen der Äste zuständig? 

    Der Besitzer vom Baum, hat dafür zu sorgen, dass von diesem keine Gefährdung ausgeht

    0

  • Akzeptierte Lösung

    1 Sterne Mitglied

    akzeptiert von

    vor 2 Monaten

    Zuständig ist der Grundstücksbesitzer auf dem der Baum steht.

    Ist dies ein öffentlicher Platz, dann muss das die Stadt machen.

    Ist es Wiederrum privater Eigentum, dann der private Eigentümer auf eigene Kosten.

    Ist ja auch im Sinne des Eigentümers.

     

    Die Telekom hat damit nix zu tun.

     

    Lg

    7

    Antwort

    von

    vor 2 Monaten

    @Stefan  schrieb:
    Faktisch fährt hier 2 mal im Jahr ein Gärtner durch den Ort nimmt den ßbaum in Augenschein und entfernt was zu entfernen ist.

    Dann scheint es euch aber ziemlich gut zu gehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass in vielen Städten/Gemeinden, turnusmäßig jeder einzelne Baum kontrolliert wird.

     

    @Stefan  schrieb:
    will damit sagen nicht nur ungesunde Äste stellen ein Risiko dar.

    Aber gerade bei gesunden Ästen ist die Zuständigkeit eben nicht so klar zu bestimmen. Vereinfacht scheint aus dem TKG hervorzugehen, dass die Netzbetreiber überall ihre Leitungen verlegen dürfen. Der Grundstückseigentümer darf dem nur mit wichtiger Begründung widersprechen. Im Gegenzug dürfen dem Grundstückseigentümer daraus keinerlei Nachteile entstehen. Also wieso sollte der Grundstückseigentümer, der im Falle der Stadt oder Gemeinde keinen direkten Nutzen aus der Leitung hat, diese jetzt auf eigene Kosten regelmäßig freischneiden müssen!? Zumal es ja auch die freie Entscheidung des Netzbetreibers war, eine oberirdische anstatt einer Erdleitung zu verlegen.

    Des weiteren würde sich die Frage stellen, warum die Telekom bis vor einigen Jahren ihre Leitungen selbst freigeschnitten hat, wenn es doch gar nicht ihre Zuständigkeit ist!? Und wenn die Rechtslage so eindeutig wäre, dann würde ich doch auch als Telekom jemanden abstellen, der den ganzen Tag nur Grundstückseigentümer anschreibt und auf ihre Pflichten hinweist.

     

    @Stefan  schrieb:
    Zurück zum Fall hier, ich würde den Eigentümer des Baums ansprechen. Der kann es dann ja der Telekom melden.

    Ich würde es dem Leitungseigentümer melden, der kann sich ja dann an den Eigentümer des Baums wenden Zwinkernd 

    Nein, ich würde es halt vom genauen Umstand, also eventuell einem Foto abhängig machen. Wenn das Kabel schon richtig runtergedrückt wird oder stark scheuert, dann wäre es eben durchaus auch was für eine Schadensmeldung ohne Kundenbezug. Aber wenn man diese ausfüllt, wird da hinterher nicht mehr viel geprüft. Es lassen sich ja auch keine Fotos übermitteln. Daher müsste man das eigentlich schon vorher im Thread klären, ob es ein Fall für eine Schadensmeldung wäre.

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