Gelöst

Übernahme Festnetz-Rufnummer innerhalb Telekom von privat zu privat

vor 4 Jahren

Folgende Sachlage:

Wir, bestehender Telekom-Vertrag Call&Surf Comfort mit drei Rufnummern, bisher nur eine genutzt

Unsere Mutter/Schwiegermutter, bestehender Telekom-Vertrag analog, eine Rufnummer

 

- Unsere Mutter/Schwiegermutter ist seit gestern zu uns ins Haus gezogen (gleiche Vorwahl) und soll ihre alte Rufnummer behalten

- ihr Telefon wird als zweites Telefon an unseren Router angeschlossen

- der bestehende Vertrag der Mutter/Schwiegermutter wird gekündigt

 

Wir brauchen also eine Rufnummerübernahme. Im Telekom-Chat wurde mir gesagt, dass dies so möglich ist. Folgendes Formular wurde mir im Telekom-Chat empfohlen: https://www.telekom.de/hilfe/downloads/festnetz-anschluss-rufnummernuebernahme.pdf

 

Ich habe soweit alles ausgefüllt, bin aber über den Punkt 7 "Gründe für die Übernahme" gestolpert. Kein Grund trifft direkt zu. Was muss ich in meinem Fall ankreuzen?

 

Vielen Dank für die Rückmeldungen im Voraus!

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    • vor 4 Jahren

      Hallo @bemamo13 

       

      das Formular ist für einen "Ihr Auftrag für einen neuen Festnetz-Anschluss mit Rufnummernübernahme"

       

      Hier kannst du direkt online den Auftrag erstellen.

      https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/meine-daten/daten-aendern-leicht-gemacht/vertragsuebernahme-festnetz

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      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Vielen Dank für Eure Beiträge.

       

      Ich hatte heute Mittag ein kompetentes Telefonat mit einem Berater. Die Rufnummernübernahme sollte laut ihm durchaus problemlos funktionieren.

       

      Folgende Anträge müssen gemacht werden:

      1. über das Kontaktformular den bestehenden Anschluss der Schwiegermutter kündigen aufgrund Haushaltszusammenführung

      Link: Kündigungsformular

      2. Auftragsformular zur Aufgabe des Nutzungsrechts an der Rufnummer an die Kündigung anhängen 

      Link: Kontaktformular Aufgabe des Nutzungsrechts an Rufnummern

      3. Einen Auftrag für die Übernahme einer Rufnummer stellen

      Link: Übernahme von Rufnummern

      Zusammenfassend soll ich die Sachlage am besten im Freitext schildern, um dem Sachbearbeiter die Bearbeitung zu erleichtern.

       

      Ich hoffe, dass dies so funktioniert, wenn möglich, werde ich das Ergebnis hier posten.

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      @bemamo13 

       

      Wenn du jemanden gefunden hast, der seinen Kopf dafür hinhält, denke ich, dass es in Ordnung geht!

       

      Allein, wenn du das Formular "Übernahme von Rufnummern" nimmst, welchen der aufgeführten Gründe möchtest du in deinem Falle für relevant erklären?

       

      Viel Glück

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      @pamperlapescu - danke für die guten Wünsche :-).
      Ich habe folgenden Grund gewählt:
      Aufnahme eines pflegebedürftigen Familienmitglieds in eine gemeinsame Wohnung - sie hat nämlich Pflegegrad 2

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      Auch dir ein freundliches Hallo @bemamo13 

       

      Einerseits ist es schade, das es so ist! Andererseits hast du ein dickes Lob verdient, dass dir aufgefallen ist, dass es deinen Grund nicht gibt!

      Diese Art der Zusammenführung fällt bei der Bundesnetzagentur unter den Begriff "Sippenbildung" und ist nicht gewünscht! 

       

      Tut mir Leid!

      schöne Grüsse

      3

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      pamperlapescu

      Diese Art der Zusammenführung fällt bei der Bundesnetzagentur unter den Begriff "Sippenbildung" und ist nicht gewünscht!

       

      Diese Art der Zusammenführung fällt bei der Bundesnetzagentur unter den Begriff "Sippenbildung" und ist nicht gewünscht! 

      pamperlapescu

       

      Diese Art der Zusammenführung fällt bei der Bundesnetzagentur unter den Begriff "Sippenbildung" und ist nicht gewünscht! 


      Wünschen, oder auch nicht, darf man sich alles.

       

      Für mich wäre das : Zusammenzug in einen Haushalt mit bestehendem Telekom-Telefonanschluss.

      Dafür erlaubt die Telekom sogar eine Sonderkündigung eines der beiden bisherigen Anschlüsse.

       

      Und dass die BNetzA etwas gegen die Mitnahme der bisherigen Rufnummer der Mutter etwas einzuwenden hat, kann ich so nicht glauben.

       

       

       

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Käseblümchen

      pamperlapescu Diese Art der Zusammenführung fällt bei der Bundesnetzagentur unter den Begriff "Sippenbildung" und ist nicht gewünscht! Diese Art der Zusammenführung fällt bei der Bundesnetzagentur unter den Begriff "Sippenbildung" und ist nicht gewünscht! pamperlapescu Diese Art der Zusammenführung fällt bei der Bundesnetzagentur unter den Begriff "Sippenbildung" und ist nicht gewünscht! Wünschen, oder auch nicht, darf man sich alles. Für mich wäre das : Zusammenzug in einen Haushalt mit bestehendem Telekom-Telefonanschluss. Dafür erlaubt die Telekom sogar eine Sonderkündigung eines der beiden bisherigen Anschlüsse. Und dass die BNetzA etwas gegen die Mitnahme der bisherigen Rufnummer der Mutter etwas einzuwenden hat, kann ich so nicht glauben.

      pamperlapescu

      Diese Art der Zusammenführung fällt bei der Bundesnetzagentur unter den Begriff "Sippenbildung" und ist nicht gewünscht!

       

      Diese Art der Zusammenführung fällt bei der Bundesnetzagentur unter den Begriff "Sippenbildung" und ist nicht gewünscht! 

      pamperlapescu

       

      Diese Art der Zusammenführung fällt bei der Bundesnetzagentur unter den Begriff "Sippenbildung" und ist nicht gewünscht! 


      Wünschen, oder auch nicht, darf man sich alles.

       

      Für mich wäre das : Zusammenzug in einen Haushalt mit bestehendem Telekom-Telefonanschluss.

      Dafür erlaubt die Telekom sogar eine Sonderkündigung eines der beiden bisherigen Anschlüsse.

       

      Und dass die BNetzA etwas gegen die Mitnahme der bisherigen Rufnummer der Mutter etwas einzuwenden hat, kann ich so nicht glauben.

       

      Käseblümchen
      pamperlapescu

      Diese Art der Zusammenführung fällt bei der Bundesnetzagentur unter den Begriff "Sippenbildung" und ist nicht gewünscht!

       

      Diese Art der Zusammenführung fällt bei der Bundesnetzagentur unter den Begriff "Sippenbildung" und ist nicht gewünscht! 

      pamperlapescu

       

      Diese Art der Zusammenführung fällt bei der Bundesnetzagentur unter den Begriff "Sippenbildung" und ist nicht gewünscht! 


      Wünschen, oder auch nicht, darf man sich alles.

       

      Für mich wäre das : Zusammenzug in einen Haushalt mit bestehendem Telekom-Telefonanschluss.

      Dafür erlaubt die Telekom sogar eine Sonderkündigung eines der beiden bisherigen Anschlüsse.

       

      Und dass die BNetzA etwas gegen die Mitnahme der bisherigen Rufnummer der Mutter etwas einzuwenden hat, kann ich so nicht glauben.

       


      Dazu schreibt die BNetzA :

      Die Portierung ist nur möglich, wenn Ihre Kundendaten beim bisherigen und beim neuen Anbieter genau übereinstimmen. Sie sollten deshalb vor der Kündigung Ihres Vertrages bei Ihrem bisherigen Anbieter Ihre Daten ggf. aktualisieren lassen.

       

      https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Anbieterwechsel/Rufnummermitnehmen/rufnummermitnehmen-node.html

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Guten Morgen @pamperlapescu,

      sorry für die fehlende Begrüßung.

      VG bemamo13

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 4 Jahren

      Vielen Dank für Eure Beiträge.

       

      Ich hatte heute Mittag ein kompetentes Telefonat mit einem Berater. Die Rufnummernübernahme sollte laut ihm durchaus problemlos funktionieren.

       

      Folgende Anträge müssen gemacht werden:

      1. über das Kontaktformular den bestehenden Anschluss der Schwiegermutter kündigen aufgrund Haushaltszusammenführung

      Link: Kündigungsformular

      2. Auftragsformular zur Aufgabe des Nutzungsrechts an der Rufnummer an die Kündigung anhängen 

      Link: Kontaktformular Aufgabe des Nutzungsrechts an Rufnummern

      3. Einen Auftrag für die Übernahme einer Rufnummer stellen

      Link: Übernahme von Rufnummern

      Zusammenfassend soll ich die Sachlage am besten im Freitext schildern, um dem Sachbearbeiter die Bearbeitung zu erleichtern.

       

      Ich hoffe, dass dies so funktioniert, wenn möglich, werde ich das Ergebnis hier posten.

      0

    • vor 4 Jahren

      Hallo @bemamo13,

      freut mich, dass du alles schon mit den Kollegen klären konntest. Fröhlich
      Gerne kannst du dich hier melden, wenn noch etwas sein sollte.

      Viele Grüße Türkan Ü.

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      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Abschließend zu diesem Thema noch folgende Infos: Die Rufnummernübernahme hat mit den Formularen wie oben beschrieben tadellos funktioniert. Ich konnte den Auftrag zwar nicht in meinem Kundenkonto sehen, bei einem Anruf habe ich aber erfahren dass die Rufübernahme eingebucht wurde und gleich nach Kündigungsdatum des bisherigen Vertrags meiner Schwiegermutter erfolgen soll. Allerdings stand die Übernahme-Rufnummer für einen Tag nicht zur Verfügung, da die Rufnummer erst am nächsten Tag einen neuen Nutzer zugeordnet werden kann. Damit kann man ja leben. Die zusätzliche Rufnummer auf unserem Vertrag kostet einmalig gut 10 €.

       

      Alles in allem kann ich also sagen dass ich  rundum zufrieden war und es keinerlei Komplikationen gab.

       

      Liebe Grüße

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Hallo @bemamo13,

      vielen Dank für das Feedback. Es freut mich sehr, dass alles so reibungslos geklappt hat. Fröhlich

      Viele Grüße Türkan Ü.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

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