Gelöst

Wann kann auf ein Impressum in der Homepage verzichtet werden

vor 6 Jahren

Hallo zusammen.

Ich verwende die neue TK Homepage zur Organisation einer kleinen tennisspielenden Seniorengruppe. Die Page enthält nur Termine, Vornamen und einige Fotos. Ich möchte keine Adressen angeben. Nach meinem Wissen ist dann auch kein Impressum erforderlich. Bin mir aber nicht ganz sicher über die aktuelle Rechtslage. Die Homepage ist für jedermann zugänglich.

Vermutlich ist diese Frage für viele inklusiv Nutzer interessant. Vieleicht ist jemand über die Rechtslage informiert (z.B. das Telekom Team)

Vielen Dank im vorraus für alle Antworten.

Tk-user-oldi

463

9

    • vor 6 Jahren

      So wie ich das Telemediengesetzt verstehem fällt auch deine Website darunter:

      https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/impressum-tmg.html#sect_1

       

      Nach § 5 TMG trifft die Impressumspflicht alle Diensteanbieter, die geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene, Telemedien bereithalten.

      Nach § 5 TMG trifft die Impressumspflicht alle Diensteanbieter, die geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene, Telemedien bereithalten.
      Nach § 5 TMG trifft die Impressumspflicht alle Diensteanbieter, die geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene, Telemedien bereithalten.

      - Telemedien umfassen alle Informations- und Kommunikationsdienste, die keine Telekommunikation im engeren Sinne oder Rundfunk darstellen. Telemedien sind also unter anderem auch private Websites, Blogs oder E-Mails, jedoch nicht die reine Datenübertragung, wie zum Beispiel VoIP. Nahezu alle Angebote im Internet unterfallen damit dem Begriff der Telemedien und alle Anbieter der Impressumspflicht.

      - Telemedien umfassen alle Informations- und Kommunikationsdienste, die keine Telekommunikation im engeren Sinne oder Rundfunk darstellen. Telemedien sind also unter anderem auch private Websites, Blogs oder E-Mails, jedoch nicht die reine Datenübertragung, wie zum Beispiel VoIP. Nahezu alle Angebote im Internet unterfallen damit dem Begriff der Telemedien und alle Anbieter der Impressumspflicht.
      - Telemedien umfassen alle Informations- und Kommunikationsdienste, die keine Telekommunikation im engeren Sinne oder Rundfunk darstellen. Telemedien sind also unter anderem auch private Websites, Blogs oder E-Mails, jedoch nicht die reine Datenübertragung, wie zum Beispiel VoIP. Nahezu alle Angebote im Internet unterfallen damit dem Begriff der Telemedien und alle Anbieter der Impressumspflicht.

       

      1

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Auf jeden Fall muss ein Impressum vorhanden sein, wenn auch nur der kleinste geschäftliche Teil, wie z.B. eine Werbeeinblendung vorhanden ist.

       

      Was ist das Problem, z.B. eine verantwortliche Person und z.B. die Adresse des vereinsheimes zu benennen.

       

      Die Frage solltest du lieber einem Fachanwalt für Medienrecht oder so stellen.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 6 Jahren

      hallo @dieter.schlenker 

      villeicht hilft dir folgende Info weiter:

      Damit in jedem Fall kein Impressum für eine private Homepage gebraucht wird, darf diese keinerlei kommerziellen Hintergründe besitzen. Es dürfen keine Werbebanner eingebunden sein, die dem Webmaster (dem Seiteninhaber) Geld einbringen. Schon, wenn nur einige Cents im Monat herausspringen, besitzt die Homepage einen geschäftlichen Charakter. Auch sogenannte Affiliate-Links sorgen dafür, dass ein Impressum für eine private Website zur Pflicht wird.

       

      Quelle: https://www.abmahnung.org/impressum-private-homepage/

      MfG

      Ps. info zu Affiliate-links : https://de.wikipedia.org/wiki/Affiliate-Marketing

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Jahren

      Hallo @dieter.schlenker ,

      ich muss @Mister Burny da recht geben. Der Gesetzgeber sagt: Keine Impressumspflicht bei rein persönlichen oder familären Zwecken (§ 5 TMG, § 55 RStV)

      Deine Seite erfüllt das nicht. Auch eine Seniorengruppe ist nicht rein persönlich oder familiär. Wenn sie dann noch in irgendeiner Liga oder eventuell unter Schirmherrschaft eines Vereins spielt, schon gar nicht. Ich würde da lieber auf Nummer sicher gehen.

      MfG. Bernd

      5

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      und was wäre, wenn

      die Seite passwortgeschütz ist?

       

      Die Inhalte werden erst sichtbar, wenn das Passwort in einer Passwortabfrage eingegeben wird.

       

       

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Dann wäre m.E. ein Impressum so unnötig wie ein Kropf. Wobei ich voraussetze, dass das Passwort nur ausgewählten/bekannten Personen zugänglich ist.

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren


      @dpfrank  schrieb:

      Dann wäre m.E. ein Impressum so unnötig wie ein Kropf. Wobei ich voraussetze, dass das Passwort nur ausgewählten/bekannten Personen zugänglich ist.


      Ja. Es sollte nicht auf der Einstiegsseite stehen. Jedenfalls sollte es nicht als solches erkennbar sein.

       

      Für eine geschlossene Gruppe wäre die PW-Lösung eine gebrauchstaugliche Anwendung.

      Dann könnten auch mal Termine und Treffpunkte (für Siegesfeiern) genannt werden - ohne dass diese für jede und jeden und jedes offengelegt werden.

       

      Gruß

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

      Uneingeloggter Nutzer

      Frage

      von

      Das könnte Ihnen auch weiterhelfen

      Gelöst

      vor 6 Jahren

      Gelöschter Nutzer

      in  

      292

      0

      2

      Gelöst

      in  

      259

      0

      4