Gelöst

Abbuchungstermin

vor 8 Jahren

HAllo, ich würde gerne das Abbuchungsdatum meines Mobilfunkvertrages auf den ersten des Monats verlegen.

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11

    • vor 8 Jahren

      Das geht so einfach nicht.

      Die Rechnung für August wird zB erst mitte September gestellt. und dann ende September abgebucht. 

       

      2

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      Bei schreiben der Frage sollten schon hunderte Einträge aufgelistet sein.

      Nein ist nicht möglich

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      Hallo @johama13,

      im Mobilfunkbereich ist es möglich.

       

      @communityTE & @carl21:

      Die Klarstellung/Anpassung habe ich hier

      https://telekomhilft.telekom.de/t5/Vorschlaege-fuer-die-Community/WDB-Artikel-redaktionell-ueberarbeiten/idi-p/1995745/page/3#comments

      bereits unter dem Abschnitt "Abbuchungszeitpunkt des Rechnungsbetrags" am 20.08.2017 bei @Michael Pa. angeregt.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 8 Jahren

      Hallo zusammen, @zimso hat recht! Im Mobilfunkbereich besteht die Möglichkeit, das Abrechnungsdatum zu ändern.

      @johama13, hinterlegen Sie mir bitte einmal die Daten für den Anschluss, dann ändere ich das Datum entsprechend für Sie. Über folgenden Link gelangen Sie sofort zur richtigen Stelle in Ihrem Profil http://bit.ly/Kundeninfos Im Anschluss freue ich mich über eine kurze Rückmeldung. Viele Grüße Stefanie W.

      6

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      @johama13, ich habe die Änderung wie gewünscht veranlasst, es kann aber sein, dass dies erst zur nächsten Rechnungslegung wirksam wird. Viele Grüße Stefanie W.

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      Perfekt...Ich danke 👍

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      Gern geschehen und einen schönen Abend noch. Zwinkernd Viele Grüße Stefanie W.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 8 Jahren

      @johama13, ich habe die Änderung wie gewünscht veranlasst, es kann aber sein, dass dies erst zur nächsten Rechnungslegung wirksam wird. Viele Grüße Stefanie W.

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      Uneingeloggter Nutzer

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