Abmahnung bekommen wegen Filesharing über Mobilfunk

vor 2 Monaten

Hallo miteinander. Habe heute eine Abmahnung bekommen wegen Filesharing. Ich habe mehrere Mobilfunkkarten (8 Stück), welche auf mich laufen, alle haben unlimitiertes Datenvolumen. Es sind 3 MagentaMobil Pluskarten in meiner Verwandschaft verstreut, ich habe es schon soweit eingrenzen können, dass es keines meiner Kinder war und auch nicht meine Frau. In dem Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei ersieht man um welches Werk es geht, die vorgeworfene Tatzeit und die IP-Adresse. Meine Frage lautet daher:

Ist es möglich, durch die Telekom zu erfahren, um welche SiM-Kartennummer es sich handelt? 

Ich möchte, bevor es zu einem Streit mit meiner Verwandschaft kommt, schlagkräftige Beweise haben. Ich hoffe, ich habe mich unmissverständlich ausgedrückt. Anmerkung am Rande: Es geht um 1000€ die ich bezahlen soll, obwohl mich und meine Familie keine Schuld trifft. Bitte keine Belehrungen, sondern nur der Sache dienliche Antworten. Danke

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  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 2 Monaten

    Modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, wenn gefordert, NICHT zahlen und die Sache bis zur Verjährung absitzen.

    5

    Antwort

    von

    vor 2 Monaten

    @Karin Kr.  schrieb:
    Wir haben keine Datenspeicherung, von daher können wir nichts herausgeben. 

    @Karin Kr. 

    Jein. Wenn es gar keine vorübergehende Datenspeicherung geben würde, dann könnte in der Tat nicht rausgegeben werden.

    Es ist aber so, dass der TE eine Abmahung erhalten hat - und aus der IP-Adresse kann man nur dann einen Rückschluss auf die Adresse/den Vertragsinhaber machen wenn diese Beziehung temporär gespeichert wird, im Mobilfunk zumindest einen Tag lang.

     

    Deine Ausführung stimmt auch nicht mit dem überein, was die Telekom an anderer Stelle schreibt

     


    Welche Internetdaten speichern wir?

    Wenn Sie eine Flat nutzen, werden keine Daten zur Abrechnung, sondern lediglich allgemeine Verkehrsdaten wie die Nutzungszeiten gespeichert. Die Daten werden bis zu sieben Tage nach Ende der Verbindung gespeichert. Bei Tarifen, die eine Begrenzung des Datenvolumens haben, werden das genutzte Datenvolumen, die Nutzungszeiten und Ihre IP-Adresse Ihren Vertragsdaten zugeordnet. Eine Ausnahme besteht, wenn Missbrauch eines Dienstes oder eines Systems aufgedeckt werden muss. Ihr Surf-Verhalten speichern wir nicht.

     

    Was machen wir mit Internetdaten?

    Ihre Daten geben Aufschluss darüber, wann das vertraglich vereinbarte Inklusivvolumen verbraucht ist, wenn das Teil Ihres Vertrags ist. Die IP-Adresse wird nur gespeichert, um Missbrauch aufzudecken, der beispielsweise mit Spam, Viren oder „Würmern“ betrieben wird. Darüber hinaus können wir Störungen in unserem Netz frühzeitig erkennen und beseitigen. Dazu speichern wir Ihre IP-Adresse für sieben Tage ab Ende der Verbindung.

     

    Werden die Daten an Dritte weitergegeben?

    In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen sind wir verpflichtet, Verkehrsdaten zum Zwecke der Strafverfolgung an Behörden herauszugeben, siehe z.B. §§170ff TKG " href="https://telekomhilft.telekom.de/t5/Glossar/ TKG /ta-p/4594635#glossar" target="_blank"> TKG .


    https://www.telekom.de/ueber-das-unternehmen/datenschutz/datentransparenz

     

    Sicher lassen sich auch andere Szenarien denken, in denen die Telekom gar nicht erst angefragt wird (und dehalb auch nichts rausgibt).

    Browser Fingerprint, irgendwelche Webseiten speichern die IP-Adresse des Users und - Big Data lässt grüßen - die Daten werden für Rechteinhaber irgendwo gespeichert/zusammengeführt, auch wenn das möglicherweise selbst total illegal ist von denjenigen, deren Hilfe sich die Abmahner bedienen.

     

    Auch ist es so, dass wer keine Drittanbietersperre gesetzt hat, bei dem wird ggf. die Mobilfunk-Rufnummer für Abrechnungszwecke seitens der Telekom automatisch übertragen, und über die Rufnummer hat der Anwalt schnell die Kundendaten beisammen.

     

    Häufig sind solche Abmahnungen allerdings als solche Fake - man sollte das aber genau überprüfen.

  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 2 Monaten

    Grüße @OnkelHadde 

    @OnkelHadde  schrieb:
    Ist es möglich, durch die Telekom zu erfahren, um welche SiM-Kartennummer es sich handelt? 

    Wird schwierig. Denn es gibt ja keine Datenspeicherung.

    Und meist liegen ja die Fälle einige Monate zurück.

     

     

    @fdi  schrieb:
    Modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, wenn gefordert, NICHT zahlen und die Sache bis zur Verjährung absitzen.

    Würde ich nicht empfehlen, denn @fdi ist kein Anwalt.

    Nimm dir lieber einen Anwalt, welcher davon Ahnung hat.

     

    Denn meines Wissens nach (keine Rechtsberatung, daher kann es auch falsch sein), muss ja der Kläger beweisen, wer es war. Somit auch, welche Nummer es verursacht hat.

     

    Ich drücke dir die Daumen.

     

    @OnkelHadde  schrieb:
    Bitte keine Belehrungen,

    Warum belehren?

    Weil zu spät, bringt es da eh nichts mehr.

     

     

    7

    Antwort

    von

    vor einem Monat

    Guten Morgen @Berndlsad ,

     

    ich habe nun eine Antwort bekommen.

     

    Bitte melde Dich per Mail an folgende E Mail Adresse: Datenschutz@telekom.de

    Du möchtest bitte das Aktenzeichen des Landgerichts Köln mitteilen. Das steht oben links auf des Gestattungsbeschlusses oder im Abmahnschreiben. 

     

    Die Kollegen dort können dann erfragen, ob das eingegrenzt werden kann. 

     

    Liebe Grüße

    Karin 

  • Community Guide

    vor 2 Monaten

    @OnkelHadde  schrieb:
    Es geht um 1000€ die ich bezahlen soll, obwohl mich und meine Familie keine Schuld trifft.

    @OnkelHadde 

    Wenn Du Dir da ganz sicher bist, auch dass die Störerhaftung nicht greift, dann musst Du auch nicht bezahlen. Idealerweise kannst Du nachweisen, dass Du die Kartennutzer aufgeklärt hast darüber was sie nicht machen dürfen. Aber das würde ich sicherheitshalber mit einem Anwalt klären.

     

    Ich bin skeptisch ob Du der Telekom die Info wirst entlocken können über welche der SIM-Karten das File-Sharing gelaufen ist. Am besten ergänzt Du Dein Forenprofil auch mit Daten der zeitlichen Erreichbarkeit heute oder dieser Tage. Dann kann ein Teamie nach Anruf bei Dir vermutlich sagen ob in einem solch speziellen Fall in welchem ja bereits Daten erfasst und rausgegeben wurden auch Dir die Info bereitgestellt werden kann, und ob das einem bestimmten Deiner Verträge zugeordnet werden kann.

    Der Hinweis von @→мαтαıмακı←Kein Bock mehr auf "keine Datenspeicherung" greift in Deinem Fall sicher nicht vollständig, denn zumindest wurden vorübergehend gespeicherte Daten ja weitergegeben und insofern "endgültig" gespeichert.

     

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  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 2 Monaten

    @OnkelHadde 

    Als erstes darauf achten nichts was dir der abmahnende Gegner hat zukommen lassen zu unterschreiben.

    Hilfe bei einem Fachanwalt suchen. Aus den Medien (TV und Print) kenne ich eine Kanzlei die sich auf Abmahnungen und Medienrecht spezialisiert hat. Google hat mir die passende Hilfe angezeigt.

    https://www.wbs.legal/kontakt/

     

    Ich hoffe ich darf den Link hier posten. Wenn nicht bitte umgehend Bescheid sagen. Dann lösche ich ihn umgehend.

     

    Interessant, das es immer noch Menschen gibt die sich auf Filesharing-Plattformen rumtreiben ohne zu wissen das sie möglicherweise illegal handeln.

     

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