Gelöst
Anschlussgebühr trotz Widerruf des Vertrages
vor einem Jahr
Hallo,
ich habe über Samsung den Tarif MagentaMobil S bestellt. Da die Rufnummernmitnahme zur Telekom durch Probleme bei Samsung nicht funktioniert hat, habe ich den Tarif 3x bestellt und wieder storniert. Beim 4. Mal hat es dann funktioniert und ich habe den Vertrag nicht mehr widerrufen.
Allerdings soll ich jetzt für die 3 Fehlversuche eine "anteilige Gebühr" bezahlen. Laut Telekomsupport via Telefon ist das anteilig die jeweilige Aktivierungsgebühr.
Wie kann es sein, dass ich anteilig für einen Vertrage bezahlen soll, den ich direkt widerrufen habe? Ich hatte nicht mal das VideoIdent durchgeführt. Ich bitte hier um Aufklärung.
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vor 2 Jahren
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vor 3 Jahren
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vor einem Jahr
Grüße @Taurus306
Also irgendwas läuft doch bei Samsung schief.
Es häufen sich hier echt die Meldungen.
Damit dir hier ein Teamie helfen kann, hinterlege bitte deine Daten in deinem Profil hier.
Dies geht unter: Meine Einstellungen
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Antwort
von
vor einem Jahr
Hallo Mataimaki,
Daten habe ich hinnterlegt.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
Ich würde sagen, dass Deine vielen Stornierungen noch nicht abschließend bearbeitet wurden und Du im Anschluss die Beträge wieder gutgeschrieben bekommst.
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Antwort
von
vor einem Jahr
Hallo @Taurus306,
unter der hinterlegten Rufnummer habe ich niemanden erreicht.
Gerne versuchen wir es erneut. Wann passt es besser?
Wenn die Bearbeitung sich mit der Rechnungslegung überschneidet, dann erfolgt die Gutschrift nachträglich.
Viele Grüße
Maria R.
Antwort
von
vor einem Jahr
Hallo Maria, jetzt passt es.
Oder morgen mittag/nachmittag.
Antwort
von
vor einem Jahr
@Taurus306
Vielen Dank für das sehr nette Telefonat.
Ich freue ich sehr, dass wir dein Anliegen klären konnten.
Viele Grüße
Maria R.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor einem Jahr
@Taurus306
Vielen Dank für das sehr nette Telefonat.
Ich freue ich sehr, dass wir dein Anliegen klären konnten.
Viele Grüße
Maria R.
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vor einem Jahr
Der Vollständigkeit halber ein Screenshot aus der Telekom Mobilfunkvertrag-Widerrufsbelehrung - bei einer "normalen" Bestellung gilt wohl der erste Absatz, damit dass auch die Aktivierungsgebühr zurückbezahlt werden muss:
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von