Gelöst
Bekommt man bei Vertragsabschluss eine Rechnung über das Handy?
vor einem Jahr
Hallo zusammen,
vor knapp drei Jahren habe ich mir das iPhone 12 Pro als Vertrag über die Telekom geholt. Ich hatte damals allerdings keine vollwertige Rechnung in Höhe des vollen Verkaufspreises des iPhones bekommen, sondern nur eine Auftragsbestätigung in Form der Einmalzahlung und des gebuchten Tarifes mit Smartphone.
Ist dies so üblich? Denn nach 24 Monaten geht das Gerät ja vollständig in mein Eigentum über und sollte ich es mal verkaufen wollen, so liegt mir ja gar keine vollständige / reguläre Rechnung vor - dies macht aber den Verkauf gerade über Kleinanzeigen seriöser.
Bzw. ich habe hier im Forum gelesen, dass das Gerät bereits vor Ablauf der 24 Monate mein Eigentum ist und ich damit machen könne, was ich wolle.
VG MisterFlame
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vor einem Jahr
Ja ich glaub durch die Vertragsbedingungen bist du ja sowieso gebunden für min. 24/36 Monate den Vertrag mit Handy zu zahlen. Soweit ich weiß ist es direkt dein Eigentum.
3
Antwort
von
vor einem Jahr
Das schon, aber bekommt man denn keine reguläre Rechnung über den Kauf eines Gerätes? Also verglichen dazu, wie wenn ich es im Apple Store oder über Media Markt kaufe?
Antwort
von
vor einem Jahr
Ich glaub nicht. Es steht ja jeden Monag auf deiner Telekom Mobilfunk Rechnung mit darauf. Aber so genau kenne ich mich damit auch nicht aus.
Antwort
von
vor einem Jahr
Vielleicht könnte sich jemand von Telekom hilft Team dazuschalten? @Telekom_hilft @Telekom-hilft @Telekom-hilft-Team
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
Rechnung/Lieferschein lag dem Gerät bei.
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vor einem Jahr
Denn nach 24 Monaten geht das Gerät ja vollständig in mein Eigentum über
Das Gerät gehört Dir sofort, nicht erst nach 2 Jahren. Normalerweise gibt es immer eine Rechnung. Vielleicht lag sie ja der Lieferung bei. Oder Du schaust mal in Deinen Emails nach, die Du doch hoffentlich 3 Jahre (oder länger) aufbewahrst.
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vor einem Jahr
Es gibt immer eine Rechnung, aber halt zu dem Preis zu dem man das Handy kauft und nicht zum UVP.
Und wenn man halt für das Handy nur 1€ bezahlt dann beträgt die Rechnung halt nur 1€.
Warum das bei Kleinanzeigen dann unseriös wirken sollte verstehe ich ehrlich gesagt nicht, es ist ja schon seit vielen Jahren bekannt dass man über Laufzeitverträge Endgeräte subventioniert bekommt.
Ebenso hat @wizer Recht, das Gerät gehört dir ab dem ersten Tag, nicht erst nach 2 Jahren.
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vor einem Jahr
Ich hatte damals allerdings keine vollwertige Rechnung in Höhe des vollen Verkaufspreises des iPhones bekommen
Du solltest eine vollwertige Rechnung erhalten haben über den Zuzahlungspreis, der bei Dir angefallen ist. Nicht über den Preis, den Du alternativ im z.B. apple store oder bei der Telekom ohne Vertrag bezahlt hättest.
Das wäre sonst auch steuerlich nicht korrekt - wenn die Umsatzsteuer über den "normalen" Kaufpreis auf der Rechnung ausgewiesen werden würde und wenn dann auch noch die Umsatzsteuer auf jeder Monatsrechnung für den höheren Tarif "mit Smartphone" ausgewiesen werden würde. Das wäre doppelt gemoppelt.
4
Antwort
von
vor einem Jahr
Da es keine Finanzierung ist spielt das in dem Fall keine Rolle, die Umsatzsteuer auf der Handyrechnung fällt für den Tarif an und hat rein garnix mit Hardware zu tun.
Bin mir nicht sicher ob wir aneinander vorbei schreiben.
Anders herum - wenn es eine Finanzierung wäre, dann würde die Umsatzsteuer einmalig auf der Rechnung für das Gerät drauf stehen, und das Gerät würde auf dieser Rechnung zum regulären Kaufpreis aufgeführt werden. Und die Monatsrechhnungen wären gesplittet in reine Mobilfunkdienstleistung "ohne Smartphone" mit Umsatzsteuer und einem zweiten Betrag - der Kreditrückzahlung - und dieser ohne Umsatzsteuer.
Da es keine Finanzierung ist müsste die Telekom doppelt Umsatzsteuer abführen wenn sie einerseits die Rechnung fürs Gerät und andererseits die monatlichen Tarifkosten "mit Smartphone" komplett mit Umsatzsteuer ausweisen würde.
Aber mal ganz von den steuerlichen Betrachtungen losgelöst - für die meisten ist es völlig klar, dass die Rechnung fürs Gerät nur den Einmalzahlbetrag (plus ggf. Porto) ausweist.
Losgelöst von diesem Thread: Das ist ja dann auch der Spaß den man hat wenn das Gerät wiederholt technische Probleme hat und man innerhalb der Gewährleistungszeit vom Kaufvertrag zurücktreten möchte - man bekommt dann in dem Fall halt NICHT den damaligen regulären Kaufpreis des Gerätes erstattet. Wenn man das will, dann muss man das Gerät losgelöst vom Mobilfunkvertrag kaufen. Und wenn man das Geld nicht hat für den Kaufpreis, dann macht man halt eine Finanzierung bei der Bank. Und wenn die Bank das nicht finanzieren will, dann lässt man am besten die Finger von einem teuren Gerät und einem teuren Tarif
Antwort
von
vor einem Jahr
Da es keine Finanzierung ist müsste die Telekom doppelt Umsatzsteuer abführen wenn sie einerseits die Rechnung fürs Gerät und andererseits die monatlichen Tarifkosten "mit Smartphone" komplett mit Umsatzsteuer ausweisen würde.
Genau das meine ich aber, das ist der Tarif und da ist es völlig wurscht ob der da lautet: "Magenta XY mit Smartphone" oder "Magenta XY und Gummibärchen"
Es ist einzig und alleine der Tarif dessen Umsatzsteuer da auf der Rechnung steht und der hat nichts mit einer Hardware zu tun.
Daher ist es auch völlig losgelöst von einer Rechnung über das Smartphone zu betrachten.
Antwort
von
vor einem Jahr
@CobraCane
Wir meinen dasselbe und schreiben doch irgendwie aneinander vorbei
Auf der Endgeräterechnung darf einfach nur der Einmalbetrag stehen.
(Die Telekom kalkuliert intern den Einmalbetrag natürlich im Hinblick auf die gewählte Tarifvariante)
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
Wenn man das Gerät auf Verkaufsplattformen anbietet, spielt die Originalrechnung m.E. kaum eine Rolle. Wenn man es für 800,- Euro verkaufen möchte, kann man dem Käufer nicht einfach eine Rechnung über 1,- Euro beilegen, das könnte sogar Probleme geben. Und nach 24 Monaten hat die Originalrechnung auch keine Bedeutung mehr, dann sind nämlich Garantie und Mängelhaftung abgelaufen, zumal manche Hersteller die Garantie bei Zweitkäufern meist ablehnen. Und die TK-Anbieter dürfen nur das auf die Rechnung schreiben was der Kunde gezahlt hat, bei 1,- Euro Zuzahlung darf auch nur 1,- Euro auf der Rechnung stehen. Aber man sieht mal wieder, dass noch immer sehr viele Kunden fälschlich glauben, sie würden mit der Grundgebühr das Gerät abzahlen.
2
Antwort
von
vor einem Jahr
Mir als potentiellem Käufer wäre es bei einem knapp drei Jahre alten Gerät wichtig die Originalrechnung zu haben und zwar egal was da als Preis draufsteht weil
Antwort
von
vor einem Jahr
Guten Abend @MisterFlame,
ich habe leider gerade nur die Mobilbox erreicht, sag' mir gerne Bescheid, wann es besser passt.
Tatsächlich wird dir jedoch "nur" der subventionierte Preis angezeigt, nicht der Originalpreis des iPhones von seinerzeit.
Lieben Gruß
Diandra S.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
Danke euch allen für euren ausführlichen Antworten!
@Diandra S. Ich bin jeden Tag (auch WE) immer ab 15:00 Uhr sicher zu erreichen 🙂
Gestern Abend war eine Ausnahme, ich war in einem Bahn-Chaos involviert 🙈
VG MisterFlame
2
Antwort
von
vor einem Jahr
Gestern Abend war eine Ausnahme, ich war in einem Bahn-Chaos involviert
Du hast es verursacht oder versucht, das Chaos aufzulösen?
Antwort
von
vor einem Jahr
Auch hier @MisterFlame,
noch mal vielen Dank für unser freundliches Telefonat. Freut mich, dass wir gleich alles klären konnten.
Wie gerade besprochen, habe ich ein Rechnungsdoppel über den Kauf des Gerätes an deine bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse geschickt.
Melde dich gerne wieder hier bei mir, wenn eine Vertragsverlängerung aktuell wird.
Ich wünsche eine fantastische Silvesternacht und einen wundervollen Start in das neue Jahr.
Beste Grüße
Kathrin W.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor einem Jahr
Auch hier @MisterFlame,
noch mal vielen Dank für unser freundliches Telefonat. Freut mich, dass wir gleich alles klären konnten.
Wie gerade besprochen, habe ich ein Rechnungsdoppel über den Kauf des Gerätes an deine bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse geschickt.
Melde dich gerne wieder hier bei mir, wenn eine Vertragsverlängerung aktuell wird.
Ich wünsche eine fantastische Silvesternacht und einen wundervollen Start in das neue Jahr.
Beste Grüße
Kathrin W.
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
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