Gelöst
Bereits gekündigter Vertrag - Sonderkündigigungsrecht
vor 4 Jahren
Hallo, ich habe folgende Situation:
Vertrag Magenta Mobil S1.Gen mit Family Card S. Der Vertrag sowie die Family Card S wurden von mir bereits zum Ende der Mindestvertragslaufzeit ordentlich gekündigt weil das Produkt nicht mehr passt und ich keine brauchbare Alternative für mich bei den Tarifen und Laufzeit finde.
Nun habe ich für den Hauptvertrag auch die Nachricht zur Preiserhöhung bekommen.
Ich habe in den Beiträgen gelesen das die Family Card in dem Fall umgewandelt wird wenn der Hauptvertrag mit Sonderkündigungsrecht vorab gekündigt wird.
Da meine Family Card ebenfalls bereits gekündigt ist würde mich interessieren wie es weitergeht wenn der Hauptvertrag nun mit Sonderkündigungsrecht gekündigt wird und die Family Card S zum 11.10.21 gekündigt ist ? Regulär wäre die Kündigung beim Hauptvertrag zwei Monate später.
Hat die Umwandlung Folgen für die bereits bestätigte Kündigung bzw. verändert sich die Laufzeit dadurch oder welche weiteren Möglichkeiten gibt es in diesem Fall ? Die Kündigung steht dabei nicht zur Diskussion.
Vielen Dank im voraus.
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vor 4 Jahren
Hallo @m.schock
Die FamilyCard wandelt sich in den gleichnamigen MagentaMobil-Vertrag um.
Dabei verändert sich die Laufzeit nicht.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
Hallo @m.schock
vielen Dank für deinen Beitrag hier in der Community!
Wenn du von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchtest, so kannst du deinen Hauptvertrag vorzeitig beenden. Im Zuge der Beendigung des Hauptvertrags wird die FamilyCard in einen normalen MagentaMobil Tarif umgewandelt. An der Laufzeit ändert sich dabei nichts und die Kündigung sollte auch weiterhin bestehen bleiben.
Falls die Kündigung jedoch rausfallen sollte, brauchst du dir auch keine Gedanken machen, denn wenn die FamilyCard derzeit eine Vertragslaufzeit bis 10/2021 hat, wärst du immer noch in der Kündigungsfrist drin und könntest 3 Monate vor Vertragende fristgerecht kündigen😉
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Antwort
von
vor 4 Jahren
Danke, sehr hilfreiche Antwort.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 4 Jahren
Wie ich sehe, haben Sie bereits die korrekten Antworten erhalten.
Bei weiteren Fragen, kommen Sie auch gerne auf mich zu.
Viele Grüße
Dean B.
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Uneingeloggter Nutzer
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