Bereitsstellungsgebühr bei Wideruf
vor 6 Jahren
Ich habe online einen Handyvertrag abgeschlossen und habe diesen nach 4 Tagen widerrufen. Es wurde alles erfolgreich rückabgewickelt. Nun habe ich eine Rechnung erhalten, der ich bereits widersprochen habe. Anteilig in Anspruch genommene Leistungen sind in Ordnung. Aber die Höhe der Bereitsstellungsgebühr ist für mich zu hoch und als Student ohne eigenes Einkommen einfach nicht möglich zu Leisten. Zumal es für Leistungen berechnet wird die ich nicht in Anspruche nehmen werde.
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vor 4 Jahren
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vor 6 Jahren
Gut möglich, daß sich Widerruf und Rechnung gegenseitig überschnitten haben.
Beim Widerruf dürfte nach meinem Verständnis gar kein Bereitstellungspreis anfallen.
Ich kann mich aber auch irren.
Hinterlege am besten mal deine Kunden-/Rückrufnummer im Profil.
(Kundennummer sollte oben rechts auf der Rechnung draufstehen.)
Das kann nur das @Telekom-hilft-Team aufklären.
➙ http://bit.ly/Kundeninfos
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vor 6 Jahren
Ich habe online einen Handyvertrag abgeschlossen und habe diesen nach 4 Tagen widerrufen.
Ich habe online einen Handyvertrag abgeschlossen und habe diesen nach 4 Tagen widerrufen.
4 Tage nach welchem Datum - nach Bestellung? Oder hast Du die SIM erhalten gehabt und vier Tage lang genutzt?
Wenn Du die SIM erhalten hattest und genutzt hast, dann wird das zumindest kein Nullsummenspiel.
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Antwort
von
vor 6 Jahren
Aber 33,- Euro Bereitsstellungsgebühren für effektiv 2 Tage Nutzung erscheint mir doch etwas überzogen.
Es heißt ja auch Bereitstellungsgebühr und nicht Nutzungsgebühr, daher ist die Dauer der anschließenden Nutzung irrelevant.
Die Leistung wurde mit erfolgreicher Bereitstellung erbracht und kann berechnet werden.
Ob die Telekom das tatsächlich macht ist etwas anderes, zulässig wäre es in jedem Fall.
Antwort
von
vor 6 Jahren
Dann warten wir mal ab, wie kulant der Dienstleister Telekom ist.. die es aber auch im Gegensatz nicht schaffen bis in die letzte Konsequenz zu beraten - ansonsten wäre dieser Widerruf auch nicht entstanden. Deswegen meinte ich auch "Kulanz" wäre an dieser Stelle großartig. Das alles rechtlich zulässig ist, steht ja auch - wie mehrfach gesagt - gar nicht zu Diskussion - ist mir bewußt!
Antwort
von
vor 6 Jahren
Das alles rechtlich zulässig ist, steht ja auch - wie mehrfach gesagt - gar nicht zu Diskussion - ist mir bewußt!
Das alles rechtlich zulässig ist, steht ja auch - wie mehrfach gesagt - gar nicht zu Diskussion - ist mir bewußt!
Da klang dein letztes Posting aber anders
Wenn es dich beruhigt kannst du aber vermutlich davon ausgehen, dass keine Kosten für die Bereitstellung anfallen, soweit jedenfalls meine bisherigen Erfahrungen hier.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 6 Jahren
Anhand der angegebenen Kundennummer konnte ich im System sehen, dass der volle Betrag im Rahmen der Stornierung gutgeschrieben wurde. Somit ist dein Anliegen geklärt.
Viele Grüße
Justina M.
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Uneingeloggter Nutzer
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