Beschwerde Drittanbieter First Telecom GmbH

vor 5 Jahren

 

 

  

 

 

 

Fa.                                                                                                                 19.04.2020

First Telecom GmbH

Lyoner Straße 15

 

60528 Frankfurt am Main                             Drittanbieter lt. Rechnung

                                                                       Webcam Service

                                                                       Artikel  20490

Anzeige wegen Betrug

Beschwerde Bundesnetzagentur

Fristlose Kündigung

(sollte diese fristlose Kündigung nicht gültig sein gilt dieses Schreiben als fristgemäße Kündigung)

Sie buchen seit Monaten einen Nettobetrag von 8,40 € monatlich über die Rechnungslegung der deutschen Telekom Deutschland GmbH 53171 Bonn widerrechtlich ohne Auftrag und ohne jegliches Nutzen irgendwelcher Leistungen ab. Es wurde nie einen Vertrag geschlossen. Dieser Anschluss ist einer Werkstatt zugeordnet und kann keine Internetleistungen beauftragen. Wir fordern Sie auf alle widerrechtlich ergaunerten Beträge bis zum 25.4.2020 an uns zurückzuerstatten. Es wird ohne weitere Ankündigung Klage eingereicht und die Staatsanwaltschaft informiert. Die deutsche Telekom ist beauftragt zu prüfen seit wann und ob weitere betrügerischen Rechnungslegung vorliegen. Die Bundesnetzagentur ist bezüglich dieser Beschwerde informiert. Sie sind zur Klärung nicht zu erreichen.


Frist bis 25.4.2020

Verbot weitere Rechnungen als Drittanbieter über die deutsche Telekom zu stellen.

 

Edit: Posting wg Datenschutz angepasst. 

1567

13

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 5 Jahren

    @hans-alt 

    Zum einen nimm bitte deine persönlichen Daten raus zum anderen ist dein Beitrag hier falsch. 

    3

    Antwort

    von

    vor 5 Jahren

    Ich habe das Posting angepasst und die persönlichen Daten gelöscht. 

  • vor 5 Jahren


    @hans-alt  schrieb:

     

    ...

     

    Anzeige wegen Betrug

    Beschwerde Bundesnetzagentur

    Fristlose Kündigung

     

    ...


    Deinen Beitrag hättest du auch bei Facebook posten können — kommt auf's gleiche raus!

    0

  • Telekom hilft Team

    vor 5 Jahren

    Guten Abend @hans-alt,

    tatsächlich ist der korrekte Ansprechpartner in diesem Fall der Drittanbieter. Auf der Rechnung sind weitere Hinweise zur Kontaktaufnahme unter der entsprechenden Position zu finden. So kann Kontakt aufgenommen werden und etwaige Inhalte gekündigt werden. Ich Prüfe die Rechnung gerne ergänzend auf die Richtigkeit und bitte zu diesem Zweck das Profil um die Rückrufnummer zu erweitern.

    Lieben Gruß
    Diandra S.

    0

  • Community Guide

    vor 5 Jahren


    @hans-alt  schrieb:
    Dieser Anschluss ist einer Werkstatt zugeordnet und kann keine Internetleistungen beauftragen. 

    Dieser Thread wurde von Dir im Bereich Mobilfunk eröffnet - dazu passt diese Bemerkung eigentlich nicht.

     

    Auch andere hatten schon Probleme mit der First Telecom GmbH - aber eher im Bereich Festnetz, siehe z.B.

    https://telekomhilft.telekom.de/t5/Vertrag-Rechnung/Hat-oder-hatte-jemand-Probleme-mit-First-Telecom-GmbH/td-p/2085405

     

    Ansonsten ist auch mir nicht so ganz klar, weshalb Du ein Schreiben an die First Telecom GmbH hier im Kundenforum der Telekom Deutschland GmbH reinpackst. Wenn Du willst, dass Dein Schreiben der First Telecom GmbH zugeht, dann musst Du das denen schicken.

     

    Übrigens sind/waren von den Geschäftspraktiken der First Telecom GmbH auch Kunden anderer Anbieter wie z.B. Unitymedia betroffen

    6

    Antwort

    von

    vor 5 Jahren

    Hallo @all.

    Bei Fragen zu den gebuchten Diensten und Inhalten empfehlen wir unseren Kunden grundsätzlich, sich direkt an den jeweiligen Drittanbieter zu wenden - da wir keinen Einblick in die Drittanbieter-Forderung haben. Wenn wir als Zwischenkontakt tätig werden sollen, wird eine Einwilligungserklärung zur Datenweitergabe zur Klärung des Einwands gegen die Drittanbieter-Forderung mit dem Drittanbieter benötigt. Diese muss dem Kunden zugeschickt werden und unser Kunde muss diese unterschrieben an uns zurückschicken.

    Viele Grüße
    Justina M.

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