Solved
Betrugsmasche von Cellfish GmbH über meine Telekomrechnung
6 years ago
Hallo,
ich bekomme auf meiner Mobilfunkrechnung einen Betrag von 15,96 €.
Nach Recherche sehe ich nun das seit längerer Zeit Kunden der Telekom über diesen Betrug informieren und sich beschweren.
Es ist ersichtlich und klar das es sich hierbei um einen Betrug handelt.
Meine Frage ist wieso macht die Telekom da weiter mit und tut nichts dagegen?
Ich hoffe ich bekomme jetzt nicht die Standardnachricht die alle die Fragen hierüber stellen:
willkommen in der Community - das scheint ein Abo bei einem Drittanbieter zu sein. Dann einmal schnell (wenn noch möglich) bei der o.g. Firma einen Widerspruch einlegen, bzw. diese kündigen. Die Kontaktdaten sind in der Transaktionsübersicht des u.g. Sperrkonfigurators ersichtlich. Nach vorne heraus empfehle ich eine Drittanbietersperre einzurichten.
Das ist über das Kundencenter Mobilfunk über den Sperrkonfigurator möglich, oder telefonisch über den Kundenservice - Kurzwahl 2202.
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6 years ago
Und Betrug ist es erst, wenn es Richter dies genauso sieht.
Wenn du dir sicher bist, bestreite den Rechtsweg.
Du musst Einspruch erheben bei dem Anbieter, so sieht es das deutsche Gesetz einfach vor.
Machst du das nicht, warum auch immer, akzeptierst du die Forderung.
0
Accepted Solution
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6 years ago
Wieso akzeptierst Du die bisherige Antwort nicht?
Telekom tritt nur als normales Inkassounternehmen für Cellfisch auf wie bei anderen Drittanbietern auch.
Bisher ist noch kein Fall bekannt, bei dem eine Cellfish- Abrechnung betrügerisch bei der Telekom gelandet ist.
Ob die Geschäftsmodelle von Cellfish OK sind bzw. die Angebote von Gewinnspielen etc. steht hier nicht zur Debatte, einzig Cellfish ist Vertragspartner des Kunden und der muss klären ob und wie er ggf. ein Abo abgeschlossen hat.
Sind doch alles mündige Verbraucher und meist auch des Lesens mächtig, oder !?
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6 years ago
Interessant. Gerichte sehen das wohl anders, dass der Mobilfunkanbieter einfach abriegeln kann und man das mit dem Drittanbieter direkt klären soll.
https://www.onlinewarnungen.de/news/abofalle-telefonanbieter-muss-reklamation-drittanbieter-kuemmern/
Und eigentlich finde ich es auch völlig legitim, dass es genügen muss, beim 1. Anbieter Einspruch zu erheben. Schließlich geht das Geld, auch für Drittanbieter, erst mal an den eigentlichen Anbieter - also ist er, dem normalen Menschenverstand nach, auch MEIN Ansprechpartner und nicht der Drittanbieter an den z.B. die Telekom dann mein Geld weiterleitet. Denn in erster Linie will mein Anbieter das Geld von mir, nicht der Drittanbieter. Ob und wie das nachher weiterleitet wird, sollte erstmal uninteressant sein.
Das wäre jedenfalls meine Meinung.
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6 years ago
Als erstes bedanke ich mich für die schnelle Antwort.
Bei der Firma Cellfish GmbH, stellt sich heraus, dass die Firma Werbebanner erstellt, die einen auf eine WAP-Seite leiten und im Hintergrund (https://de.wikipedia.org/wiki/Wireless_Application_Protocol#Risiken).
Ich klicke seit 10 Jahren nicht mehr auf Werbebaner da ich selber Onlinebusiness betreibe und mich gut mit den Dubiosen Machenschaften und den Betrugsmachen auskenne.
Sogar die Personen die hinter diesen Betrugsmaschen stecken sind mir bekannt.
Recherchiert man nach dem Namen Cellfish, dann stößt man auf unzählige Berichte über Drittanbieter-Betrug und das schon seit 2010.
Solange die Telekom-Nutzer und andere ruhig bleiben und die Beträge Zahlen geht es den Betrügern gut da sie angeblich legitim zu ihren Abbos gekommen sind. Dies ist jedoch nicht der Fall, es ist alles andere als legitim und 100%-ig Illegal was da abläuft da die Abbos Im Hintergrund ohne das Wissen der Nutzer ein WAP-Billing durchführen ich würde euch Raten damit eure Rechtsabteilung befassen zu lassen denn ich persönlich und ich denke viele andere würden sich wünschen eure Hilfe zu bekommen und das ihr da nicht einfach für diese Betüger abkassiert sondern eure Kunden die Monatlich für ihre Verträge bei euch bezahlen beschützt.
Aber das wird wohl nicht laufen. Dafür könnt ihr Supporter nichts, nichts für ungut ich weiß das ihr das nicht zu entscheiden hat sonder die Herrschaften von oben. Nichts für ungut, Danke nochmal und alles gute.
Mit freundlichen Grüßen,
Sacha Bagaric
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6 years ago
Hallo @saleweb,
Einfach schützen über die Drittanbietersperre:
Hier der Link dazu: https://www.telekom.de/hilfe/rechnung/rechnungsinhalt/drittanbieter/drittanbietersperre?samChecked=true
Und die Telekom ist verpflichtet per Gesetz das abzukassieren.
Hotline anrufen, und um Klärung bitten.
Bei freundlichen telefonat, kommt oft auch eine Rückerstattung aus Kulanz.
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Accepted Solution
accepted by
6 years ago
Hallo @saleweb,
Einfach schützen über die Drittanbietersperre:
Hier der Link dazu: https://www.telekom.de/hilfe/rechnung/rechnungsinhalt/drittanbieter/drittanbietersperre?samChecked=true
Und die Telekom ist verpflichtet per Gesetz das abzukassieren.
Hotline anrufen, und um Klärung bitten.
Bei freundlichen telefonat, kommt oft auch eine Rückerstattung aus Kulanz.
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6 years ago
Vllt ist das hier auch für Sie von Bedeutung:
https://telekomhilft.telekom.de/t5/Alles-andere/Cellfish-GmbH-Frankreich-Deutschland-und-meine-Bilder/td-p/3968336
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6 years ago
Cellfish legt die DAumenschrauben an... nach dem nach langer Zeit ich offenbar wieder ein Abo abgeschlossen habe und mich auch hier erneut an Cellfish gewendet habe, kommt jetzt erst mal ( das ist neu) eine Darlegung der Tatsachen wann man es und wo man es abgeschlossen haben will. Es wird hierbei in Einzelschritten beschrieben, was dazu nötig ist damit ein Vertrag zustande kommt. Hierbei bin ich mir zu 100 % sicher das kein Vertrag zustande kam da ich sowas grundsätzlich nciht mache. Es wird darauf hingewiesen, dass die beschriebene vorgehensweise dokumentiert vorläge und es daher von der Bundesnetzagentur als legitim betrachtet wird, das tatsächlich ein Vertrag zustande kam!
Ich habe der Darstellung widersprochen und Cellfish aufgefordert die dokumentierten Daten offenzulegen! Mal sehen was geschieht!
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6 years ago
Ich habe Druck ausgeübt und dann ist es bei mir jetzt wiederholt so gewesen, dass diese Firma sich im Recht sieht allerdings aus Gründen der Kulanz und des "geringen" Streitwerts den einbehaltenen Betrag zurück auf das Telekom Konto überweist!
Was sie auch bislang immer gemacht haben!
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6 years ago
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6 years ago
Ich bin nun zum wiederholten Male Opfer von dieser Cellfisch GmbH. Beim ersten Mal habe ich mit der Telkom Rücksprache gehalten und eine Drittanbietersperre eingerichtet. Diesen Monat habe ich wieder einen Betrag abgebucht bekommen. Als ich in in meinem Kundenkonto die Drittanbietersperre überprüft habe war diese gelöscht. Offensichlich macht sich die Telkom zum Erfüllungsgehilfen. Die Firma findet sich inzwischen auch auf Verbraucherschutzseiten. Es ist nicht nachvollziehbar warum irgend eine Firma sich an die Telkom wenden kann und Forderungen stellt, die dann offensichlich ohne Prüfung der rechlichen Grundlage von der Rechung abgebucht wird. Was ist hier eigentlich los!?
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6 years ago
In Urteil (Az. 50C 248/17) sprach das Amtsgericht Düsseldorf von einer Abofalle und verurteilte die Cellfish zur Rückerstattung. In diesem Verfahren fand es das AG Düsseldorf in Urteil bedenklich, dass die stores von Cellfish nicht funktionsfähig sind.
(nebenbei: Das interessiert die Telekom überhaupt nicht, dass die Telekom das Inkasso für nicht funkionsfähige stores übernimmt.... Die Telekom kauft die Forderung zu einem niedrigeren Preis auf und verdient damit an dem Abofallenbetrug an der eigenen Kundtschaft mit....)
In weiteren Verfahren (24 C 451/16) verurteilte das AG Düsseldorf wegen manipulieren Beweismittel.
In Verfahren am AG Düsseldorf 27C 273/16 wurde mittels Gutachter aufgezeigt, dass die Cellfish ihre Beweismittel („log-files“) manuell zusammenkopiert.
Die Liste lässt sich fortführen....
Wenn Sie Interesse an den Urteilen haben, schreiben Sie mir hier eine PN, kann Ihnen alles zur Verfügung stellen.
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6 years ago
@Bernd Mueller Dass die Telekom Forderungen aufkauft Factoring) halte ich für ein Gerücht. Nur Inkasso für Drittanbieter , deren Leistungen zu über Produkte der Telekom in Anspruch genommen werden
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6 years ago
Die Telekom wird nicht umsonst Rechnungsposten von einen (unseriösen) Drittanbieter auf die Mobilfunkrechnung setzen, die Gesamtrechnung einziehen und den entsprechenden Betrag an den Drittanbieter überweisen und das ganze für "umme" aus Liebe zu dem Drittanbieter sein.
Selbstverständlich lässt sich die Telekom diesen Mehraufwand vergüten. Das kann dann eben so aussehen, dass die Forderung von dem Dirttanbieter aufgekauft wird, aber zu einem niedrigeren Preis (i.d.R. 50%). D.h. von 20 EUR Cellfish Abofalle behält die Telekom 10 EUR ein.
Ich zitiere die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein:
"Werden die dargestellten Abläufe betrachtet, stellt sich die Frage nach den monetären Flüssen zwischen den einzelnen Marktteilnehmern. Basierend auf zahlreichen Gesprächen mit Vertretern der beteiligten Akteure handelt es sich hierbei um eine Forderungsankaufkette, die nach dem Prinzip des Factorings abläuft. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, dass der Drittanbieter seine Forderung gegenüber dem Mobilfunkkunden an den Aggregator ver-kauft, dieser wiederum an den Netzbetreiber oder den Mobilfunkprovider, der diese Forde-rung dann abschließend dem Kunden in Rechnung stellt".
Den Artikel finden Sie unter folgender URL (auf Seite 27 dieser Seite):
https://www.marktwaechter.de/sites/default/files/downloads/redirect-cmi.pdf
Die Kanzlei Hollweck (auf Verbraucherschutz spezialisiert) schreibt hierzu auf der Internetpräsenz der Kanzlei:
"Warum weigert sich mein Mobilfunkanbieter, die unerwünschten Fremdleistungen von der Handyrechnung zu entfernen?
Die Mobilfunkanbieter verdienen über diesen Zusatzservice viel Geld. Zwar werden die (angeblichen) Leistungen direkt von den Drittanbietern erbracht, die Abrechnung geschieht aber über den Handyvertrag. In der Praxis funktioniert das meist in der Form, dass Ihr Mobilfunkanbieter die Forderungen der Drittanbieter aufkauft und dann zu einem erhöhten Preis selbst in Rechnung stellt. Kostet ein Premiumdienst beispielsweise 4,99 EUR, so ist es gut möglich, dass Ihr Mobilfunkanbieter hierfür lediglich einen Betrag in Höhe von 2,00 EUR an den Drittanbieter bezahlen muss. Anschließend stellt er diese Leistung auf Ihre Handyrechnung und verlangt hierfür 4,99 EUR. Das heißt, er macht einen Gewinn in Höhe von 2,99 EUR.Da Ihr Anbieter für den Premiumdienst des Drittanbieters bereits bezahlt hat, muss er von seinem Kunden diese Kosten wieder ersetzt bekommen. Einer Stornierung möchte der Mobilfunkanbieter nicht nachkommen, denn dann würde er einen Verlust machen. Er muss Sie also mit allen Mitteln dazu bringen, dass Sie diesen Dienst bezahlen. Daher verweigert Ihr Anbieter meistens eine Stornierung. Er verweist Sie lediglich auf die Adressdaten des Drittanbieters und bittet Sie, mit diesen selbst in Kontakt zu treten. "
Abrufbar unter der URL der Kanzlei Hollweck: https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/drittanbieter/
Ob die Telekom factoring betreibt (also die Abofalle aufkauft) oder "nur" das Inkasso der Abofalle betreibt, wird nur die Telekom selber sagen können. Für den Mobilfunkkunden ändert sich nichts: Bei Factoring kauft die Telekom die Abofalle (bsp. 20 EUR) im Vorfeld von der unseriösenCellfish für 10 EUR auf. Bei Inkasso setzt die Telekom die 20 EUR auf die Rechnung und überweist nach Einzug der Rechnung 10 EUR an Cellfish.....
Entscheidend ist aber auf jeden Fall die Frage: Warum betreibt die Telekom entweder das Inkasso von Abofallen oder factoring von Abofallen (an der eigenen Kundschaft)! V. a. ist bereits gerichtlich geklärt, dass die stores Attrappen sind und nicht (!) funktionsfähig sind (vgl. Urteil AG Düsseldorf vom 09.08.2018- Az.: 50C 248/17), auch sei der Hinweis erlaubt, dass die unseriöse Cellfish nicht einmal in Berufung gegangen ist, obwohl dies (gem. § 511 Abs. 2 S.1 ZPO) möglich gewesen wäre. Die Beweislast war so erdrückend, dass die unseriöse Cellfish sich mit dem Urteil abgefunden hat....
Davon abgesehen, sind die Bescherden gegen Cellfish kein Einzelfall. Man findet fast tausende Beschwerde im Internet. Auch der Kundenservice der Telekom bekommt täglich unzählige Beschwerden. Dann sei erneut darauf verwiesen, dass bereits gerichltich geurteilt wurde, dass die Stores nichts funktionsfähig sind.
Spätestens jetzt müsste die Telekom aufhören, Inkasso/ oder factoring von Cellfish Abofallen zu betreiben....
Leider bleibt den Kunden nur die Möglichkeit, Klage gegen den unseriösen Drittanbieter Cellfish am AG Düsseldorf einzureichen.
Wer Urteile ect. möchte, kann eine PN schreiben, stelle die Urteile gerne zur Verfügung....
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4 years ago
Ich habe am 27.06.2021 Strafantrag (xxx) bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen den Betreiber der Cellfish GmbH, xxx, gestellt, da die Firma auf meine Forderung der Rückzahlung der unrechtmäßig abgebuchten Beträge, Gesamtschaden 380 €, nicht reagiert hat. Ich kann nachweisen, dass ich keine SMS-Bestätigung, auf die sich Telekom und Cellfish GmbH berufen, erhalten habe, so dass selbst auf diese fragwürdige Weise kein gültiger Vertrag entstanden sein kann. Wenn es zu keiner Rückerstattung der unrechtmäßig über mein Mobilfunkkonto abgebuchten Beträge kommt, werde ich auch Klage gegen die Telekom erheben.
Anmerkung:
Datenschutzrelevente Inhalte editiert
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4 years ago
sich auf keine Diskussion
welche Diskussion?
Du kannst tatsächlich nur Troll, Troll, Troll, Gericht, Gericht, Gericht...
So langsam bin ich mir sicher, dass du nicht verstehen kannst was ich schreibe, sorry noch einfacher geht es wirklich nicht. Das ist ja langsam eine unfassbare Ignoranz gegenüber meinen Ausführungen.
Oder bist du selbst dieser bösartige Troll von dem du immer schreibst?
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4 years ago
Um mit der Aussage "Der Kunde trägt eine Teilschuld, weil der die Abofalle nicht eher bemerkt hat" aufzuräumen.
1.)
Angenommen, man fängt sich eine Cellfish/Alchimie Abofalle im Monat Juni ein. (Bsp. Anfang Juni, sodass mit 3,99 EUR/Woche, 15,96 EUR auf der Rechnung stehen). Der Kunde merkt selber nicht, dass er Anfang Juni in eine Abofalle geraten ist. Dies kann erst allenfalls merken, wenn der die Montsrechnung für Juni erhält. Die Monaterechnung erhält der Kunde meist ca. Mitte des Folgemonats, hier dann Mitte Juli.Wie bereits dargelegt, kauft die Telekom die Forderung aber auf (vom Aboafallenbetreiber, aber zu einem niedrigeren Preis) und setzt diese dann auf die Rechnung. Die Telekom hat ein Interesse daran, dass der Rechnungsposten "Abofalle" auf der Mobilfunkrechnung beglichen wird, sonst würde die Telekom auf der Abofalle sitzen bleiben.
Daher wird der Mobilfunkbetreiber auf die Begleichung der Abofalle bestehen und versuchen, den Kunden auf Cellfish/Alchimie "abzuwimmeln". Dann kommt noch zum Tragen: Der Kunde bemerkt die Abofalle ja ernst mit Erhalt der Rechnung, die jeweilige Rechnung für einen Monat (hier Juni) erhält der Kunde erst Mitte des Folgemonats (hier Mitte Juli). Für diesen Zeitraum Mitte-Juli (ca. 2 Wochen) läuft die Abofalle weiter, das wären dann 3,99 EUR/Woche * 2 Wochen= 7,98 EUR.
Mitter August erhält der Kunde dann die Monatsrechnung "Juli".
Auch hier wird die Telekom darauf bestehen, dass die Abofalle bezahlt werden müsse. Selbst wenn der Kunde die Abofalle sofoert merkt, wird der vom Mobilfunkbetreiber die Kosten -in diesem BSP . von ca. 24 EUR) auferlegt bekommen.
Es ist eben nicht so, dass würde der Kunde die Abofalle sofort bemerken, dass keine Kosten dann entstehen.
Hier kann dem Kunden schlicht keine Teilschuld angelastet werden, denn die Abofallenkosten entstehen, selbst wenn der Kunde die Abofalle sofort bemerkt.
2.
Es muss differenziert werden, wie die Sache zu bewerten ist, wenn die Abofalle bspw. seit 2 Jahren läuft und der Kunde diese nicht bemerkt hat. Und hier ist es tatsächlich so, dass vor Gericht manche der unseriösen Abofallenbetreiber versuchen zu argumentieren, dass der Kunde selber schuld sei, wenn er seie Mobilfunkrechnungen über einen langen Zeitraum nicht kontrolliere.
a)
Die Mobilfunkrechnung wird im Lastschriftverfahren eingezogen, sodass der Kunde leicht übersehen kann, was ihm in Rechnung gestellt wurde. Das wurde bereits gerichtlich in einem Verfahren gegen Cellfish/Alchimie geklärt, dass dies nicht dem Kunden angelastet werden kann, dass der die Abofalle übersehen hat.
b)
§ 45i TKG wird oft angeführt mit der sog. "8-Wochenfrist". Wenn ein Kunde eine Mobilfunkrechnung nach Erhalt nicht innerhalb von 8 Wochen widerspricht, gilt die Rechnung -jedoch widerlegbar- als zugestanden. Zurückliegend haben Abofallenbetreiber tatsächlich versucht, so vor Gericht zu argumentieren: Der Kunde ist selber schuld, gesetzlich gibt es eine 8 Wochen Frist für eine Reklamation, d.h. der Kunde soll seine Rechnungen zeitnah prüfen. Ferner argumentieren die Abofallenbetreiber gerne, dass es nach Verstreichen dieser 8 Wochen Frist gilt die Rechnung als zugestanden und ein Teil der Beweislast verlagert sich auf den Kunden.
Das stimmt nicht, denn der BGH hat mit Urt. v. 06.04.2017- III ZR 368/16 klargestellt, dass § 45i TKG nur bei sog. telekommunikationsgestützten Diensten i.S.d. § 25 Nr. 3 TKG greift, aber eine abgerechnete Abofalle auf einer Handyrechnung fällt nicht unter den Geltungsbereich des § 45i TKG . Der BGH hat hier ferner klargestellt, dass die Abrechnung der Abofalle auf der Handyrechnung ein Zahlungsdienstvertrag i.S.d. § 675c BGB.
Der BGH lies auch Schutzvorschriften des Verbrauchersin seine Überlegungen einfließen und schriebt (aaO): so "spricht die Stellung des § 45i Abs. 4 TKG im Rahmen der Kundenschutzvorschriften jedenfalls gegen eine Anwendung auf Zahlungsdienste".
Damit würde man o.g. Schutzvorschriften des Verbrauchers aushebeln, würde man dem Kunden eine Teilschuld zuschreiben wollen.
3.
Man muss sich das Konstrukt vor Augen führen: Unseriöse Unternehmen schalten manipulierte Werbebanner. Klickt man einen solchen -manipulierten- Werbebanner versehentlich an, lässt dieser Werbebanner den "klick" auf eine unsichtbar daruntergelagerte Schaltfläche durch und darüber wird eine Abofalle untergschoben (vgl. Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags- BT Drucks. 18/10480).
Dass der Kunde Opfer einer solchen Abofalle wird, damit rechnet er nicht. Viele Mobilfunkkunden haben einen sog. "flatrate" Tarife: Oftmals ein paar GB Internet und Telephonflat in das deutsche Frstnetz und deutsches Mobilfunknetz und zahlen einen monatlichen festen Preis und abgebucht wird über das Lastschriftverfahren. Viele Kunden prüfen bereits deswegen ihre Rechnung nicht.
Wenn man einen Kunden dann eine Teilschuld unterstellen möchte, dann ist das schon eine mehr als sonderbare Auffassung...
Im Ergebnis überzeugt daher die Aussage ("Der Kunde trägt eine Teilschuld, weil er die Abofalle nicht früher bemerkt hat") nicht und zurecht kommen Abofallenbetreiber mit solchen Aussagen auch nicht vor Gericht durch.
Da die Gerichte keine Teilschuld des Kunden erkennen, hat es damit bereits sein Bewenden.
Selbstverständlich kann jeder seine eigene Meinung hierzu haben, entscheidend ist letztlich, wie die Gerichte die Sache bewerten.
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4 years ago
Du hast es immer noch nicht verstanden.
Wie vorzugehen ist um dass Geld gar nicht erst aus der Hand zu geben habe ich mehrfach geschrieben und so funktioniert das auch.
Und wer meint das anders lösen zu müssen und Jahre später dann einen Prozess führt ja der hat dann eine Mitschuld das es soweit gekommen ist.
Ds kannst du noch so viele Urteile zitieren, es bleibt dabei.
Ich erspare mir ein zerpflücken drines Beitrages, du willst es ja sowieso nicht verstehen.
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Accepted Solution
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4 years ago
Ich kann das Gejammert nicht mehr hören: Drittanbietersperre setzen und gut ist
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4 years ago
Fuer kube und au und anderen dubiosen firmen ist eine ina hoerner aus köln verantwortlich. Ich empfehle duesen focus artikel https://m.focus.de/politik/deutschland/tid-11330/handy-spam-authentische-lockrufe-teil-2_aid_321729.html
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