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Breitbandmessung ab dem 13.12.2021
3 years ago
Hallo zusammen,
heute wurde nun das Tool für die Breitbandmessung durch die Bundesnetzagentur veröffentlicht. Damit können unter bestimmten Bedingungen Rechnungskürzungen gegenüber dem Anbieter (hier der Telekom) durchgesetzt werden.
Hierzu habe ich eine Verständnisfrage:
2017 haben ich den MagentaZuhause M Hybrid (2) abgeschlossen. Im Vertrag werden folgende Geschwindigkeiten angegeben.
Geschwindigkeit Internet-Zugang über DSL
- 6.304kbit/s bis 16.000 kbit/s im Download
- 704kbit/s bis 2.400kbit/s im Upload
Voraussetzung ist ein Router bzw. Modem geeignet für die ADSL- Schnittstelle der Telekom.
In der Auftragsbestätigung finden sich keine Angaben zur maximal/minimal Geschwindigkeiten des LTE im Hybrid-Modus.
Mich würde nun interessieren, welche Geschwindigkeit als Referenz für die Messung herangezogen werden kann? Ich vermute, dass das die 16Mbit aus dem Vertrag sind?
Je nach Tageszeit liegt selbst die Geschwindigkeit mit LTE noch deutlich unter den 16Mbit aus dem Vertrag.
Grüße
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3 years ago
Über LTE werden keine Zusagen gemacht - daher sind es die 16.000 kbit/s
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3 years ago
Ich müsste aber sicher dennoch mit LTE (an) testen....oder?
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3 years ago
Ich müsste aber sicher dennoch mit LTE (an) testen....oder?
das verfälscht die Werte. nur mit DSL
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3 years ago
Fein. Im Zusammenhang gesehen ist das, denke ich, fair. Das LTE ist ohnehin über den Tag gemessen sehr inkonsistent.
Eben hat es nur knapp 11 Mbit ausgeworfen.
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3 years ago
Hallo @shire_mail
Der LTE -Anteil ist exakt 0bit/s.
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3 years ago
. . . . Geschwindigkeit Internet-Zugang über DSL - 6.304kbit/s bis 16.000 kbit/s im Download - 704kbit/s bis 2.400kbit/s im Upload . . . . . Mich würde nun interessieren, welche Geschwindigkeit als Referenz für die Messung herangezogen werden kann? Ich vermute, dass das die 16Mbit aus dem Vertrag sind?
. . . .
Geschwindigkeit Internet-Zugang über DSL
- 6.304kbit/s bis 16.000 kbit/s im Download
- 704kbit/s bis 2.400kbit/s im Upload
. . . . .
Mich würde nun interessieren, welche Geschwindigkeit als Referenz für die Messung herangezogen werden kann? Ich vermute, dass das die 16Mbit aus dem Vertrag sind?
Wenn ich schon vermuten würde, dann eher die 6.304 kbit/s
Aber vergiss nicht:
Die Telekom kann dir, genau so wie du selbst, den Vertrag mit einer Frist von 1 Monat kündigen, und dir einen Vertrag anbieten, indem die Bandbreite so definiert ist, dass sie den neuen Vorgaben entspricht.
Und das Ganze auch noch mit neuer 24-Monate Laufzeit, denn es ist ja dann ein neuer Vertrag mit anderem Inhalt als der bisherige.
Die ganze neue Regelung bringt dir also gar nichts.
Eine Verbesserung bringt sie dem Kunden nur innerhalb der ersten 24 Monate.
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3 years ago
Ach Leute...ich habe eigentlich keine Lust darüber zu diskutieren. Die neuen Reglungen gibt es nun einmal. Sobald ich die Messungen gemacht habe, werde ich sehen, was die Telekom daraus macht.
Die Frage wurde beantwortet und die Sache hat sich damit erledigt.
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3 years ago
und am anderen habe ich Jahre für 50 Mbit bezahlt, obwohl es da nur DSL light gab.
dass du die Inhalte des Vertrages nicht korrekt erkennst ist nun aber nicht das Problem der Telekom.
Klar, die Bezeichnung mit M(2) ist wirklich verwirrend, haben wir oft genug kritisiert, aber 50 MBit sind in dem einfach nicht zugesichert.
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3 years ago
Was die Telekom nciht machen wird. @shire_mail hat eher die Chance auf eine Minderung.
Was die Telekom nciht machen wird.
@shire_mail hat eher die Chance auf eine Minderung.
Bei 50 % Minderung wird die Telekom eher die Kündigung ziehen, da bleibt ja beim vermieten der TAL mehr hängen.
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