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Casback-Aktion + VVL

5 years ago

Im Kleingedruckten der Cashback-Aktion steht zum Thema Gültigkeit bei VVL : "... beim Wechsel in einen mindestens gleichwertigen Tarif der aktuellen Generation.".
Was bedeutet für die Telekom in diesem Zusammenhang "gleichwertig" - mindestens gleich hohe Grundgebühr oder gleicher Tarif?

Konkret gefragt: Ist eine VVL eines Mobil S 4. Gen. mit Einsteigerhandy (36,95€+5,00€ f. Einsteigerhandy mtl.) in Mobil S aktuelle Gen. ohne Handy (38,94€ mtl.) Cashback-berechtigt?

Btw., die Option "Einsteigerhandy" gibt es lt. Telekom gar nicht mehr.

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    • 5 years ago

      Nein.

      Du musst schon in der "Smartphone-Gewichtsklasse" bleiben. Oder höher.

       

      Du würdest dann wohl beim MagentaMobil S mit Smartphone für monatlich knapp 50 Euro rauskommen.

      3

      Answer

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      5 years ago

      Nach gestriger Auskunft der Telekom-Hotline ist diese Variante Cashback-berechtigt. Kann das jemand aus eigener Erfahrung bestätigen?

      Answer

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      5 years ago

      ???

      Der von Dir genannte Zieltarif ist grundsätzlich schon Cashback-berechtigt - allein ist es so, dass der Weg dorthin aus Deinem bisherigen Tarif das Cashback verhindert.

       

      Ich VERMUTE, dass Du die Frage falsch bzw. nicht exakt genug formuliert hast und dadurch eine für Deinen Fall falsche Antwort erhalten hast.

       

      Wenn Du einen älteren MagentaMobil S ohne Smartphone Tarif hättest und in den aktuellen MagentaMobil S ohne Smartphone wechseln würdest, dann gäbe es wohl Cashback. Aber nicht bei einem Downgrade wie bei Dir. Und Downgrade ist es bei Dir sowohl nach Telekom-Philosophie ("mit"->"ohne") als auch von der geringeren Grundgebühr des neuen Tarifs her.

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      5 years ago

      Moin,

      allen "Unkenrufen" zum Trotz habe ich den Cashback auf meinem Konto. Und dafür bedurfte es lediglich des Cashbackantrages - sonst nix.

      Hilft vielleicht anderen, wenn der Ersteller die Antwort auf seine Frage hier postet Zwinkernd

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    • Accepted Solution

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      5 years ago

      Moin,

      allen "Unkenrufen" zum Trotz habe ich den Cashback auf meinem Konto. Und dafür bedurfte es lediglich des Cashbackantrages - sonst nix.

      Hilft vielleicht anderen, wenn der Ersteller die Antwort auf seine Frage hier postet Zwinkernd

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