Gelöst
Casback-Aktion + VVL
vor 5 Jahren
Im Kleingedruckten der Cashback-Aktion steht zum Thema Gültigkeit bei VVL : "... beim Wechsel in einen mindestens gleichwertigen Tarif der aktuellen Generation.".
Was bedeutet für die Telekom in diesem Zusammenhang "gleichwertig" - mindestens gleich hohe Grundgebühr oder gleicher Tarif?
Konkret gefragt: Ist eine VVL eines Mobil S 4. Gen. mit Einsteigerhandy (36,95€+5,00€ f. Einsteigerhandy mtl.) in Mobil S aktuelle Gen. ohne Handy (38,94€ mtl.) Cashback-berechtigt?
Btw., die Option "Einsteigerhandy" gibt es lt. Telekom gar nicht mehr.
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vor 3 Jahren
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Michael_28
akzeptiert von
Carolin L.
vor 4 Jahren
Moin,
allen "Unkenrufen" zum Trotz habe ich den Cashback auf meinem Konto. Und dafür bedurfte es lediglich des Cashbackantrages - sonst nix.
Hilft vielleicht anderen, wenn der Ersteller die Antwort auf seine Frage hier postet
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