Gelöst

Casback-Aktion + VVL

vor 5 Jahren

Im Kleingedruckten der Cashback-Aktion steht zum Thema Gültigkeit bei VVL : "... beim Wechsel in einen mindestens gleichwertigen Tarif der aktuellen Generation.".
Was bedeutet für die Telekom in diesem Zusammenhang "gleichwertig" - mindestens gleich hohe Grundgebühr oder gleicher Tarif?

Konkret gefragt: Ist eine VVL eines Mobil S 4. Gen. mit Einsteigerhandy (36,95€+5,00€ f. Einsteigerhandy mtl.) in Mobil S aktuelle Gen. ohne Handy (38,94€ mtl.) Cashback-berechtigt?

Btw., die Option "Einsteigerhandy" gibt es lt. Telekom gar nicht mehr.

298

0

5

    • vor 5 Jahren

      Nein.

      Du musst schon in der "Smartphone-Gewichtsklasse" bleiben. Oder höher.

       

      Du würdest dann wohl beim MagentaMobil S mit Smartphone für monatlich knapp 50 Euro rauskommen.

      0

      3

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Nach gestriger Auskunft der Telekom-Hotline ist diese Variante Cashback-berechtigt. Kann das jemand aus eigener Erfahrung bestätigen?

      0

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      ???

      Der von Dir genannte Zieltarif ist grundsätzlich schon Cashback-berechtigt - allein ist es so, dass der Weg dorthin aus Deinem bisherigen Tarif das Cashback verhindert.

       

      Ich VERMUTE, dass Du die Frage falsch bzw. nicht exakt genug formuliert hast und dadurch eine für Deinen Fall falsche Antwort erhalten hast.

       

      Wenn Du einen älteren MagentaMobil S ohne Smartphone Tarif hättest und in den aktuellen MagentaMobil S ohne Smartphone wechseln würdest, dann gäbe es wohl Cashback. Aber nicht bei einem Downgrade wie bei Dir. Und Downgrade ist es bei Dir sowohl nach Telekom-Philosophie ("mit"->"ohne") als auch von der geringeren Grundgebühr des neuen Tarifs her.

      0

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Moin,

      allen "Unkenrufen" zum Trotz habe ich den Cashback auf meinem Konto. Und dafür bedurfte es lediglich des Cashbackantrages - sonst nix.

      Hilft vielleicht anderen, wenn der Ersteller die Antwort auf seine Frage hier postet Zwinkernd

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 5 Jahren

      Moin,

      allen "Unkenrufen" zum Trotz habe ich den Cashback auf meinem Konto. Und dafür bedurfte es lediglich des Cashbackantrages - sonst nix.

      Hilft vielleicht anderen, wenn der Ersteller die Antwort auf seine Frage hier postet Zwinkernd

      0

    Uneingeloggter Nutzer

    Frage

    von

    Das könnte Ihnen auch weiterhelfen

    Gelöst

    in  

    927

    0

    3

    Gelöst

    in  

    264

    0

    3

    vor 3 Jahren

    in  

    369

    0

    2

    Gelöst

    vor 10 Monaten

    in  

    186

    0

    1