Definition "gleichwertiger Tarif"
vor 5 Jahren
Hallo zusammen, ich habe meinen Mobilvertrag "Magenta Mobil L mit Handy for Friends (3. Gen.)" am Ende der Laufzeit umgeschrieben/verlängert in einen aktuellen Magenta Tarif "MagentaMobil M mPrem-H for Friends".
Nun habe ich versucht, an der heftig beworbenen Cashback-Aktion teilzunehmen und wurde abgelehnt, da der neue Vertrag nicht gleichwertig sei. Meiner Meinung nach ist der neue Vertag aber mindestens gleichwertig, wenn nicht noch "besser". Sich jetzt nur an der Bezeichnung "M" oder "L" aufzuhängen, finde ich nicht korrekt.
Gibt es denn eine exakte Definition von "gleichwertig"???
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vor 5 Jahren
Hallo @redaktionone ,
herzlich willkommen in der Telekom hilft Community!
Ich kann nicht genau beantworten, was gleichwertig bedeutet. Wenn es jedoch um diese Aktion geht, dann steht da auch was von "kleiner" und "nicht berechtigt". Und da bin ich mir sicher, dass M kleiner ist als L.
https://www.telekom.de/resources/ag1/unterwegs/smartphones-und-tablets/teilnahmebedingungen-100-euro-cashback-aktion.pdf
Viele Grüße,
Coole Katze
1
Antwort
von
vor 5 Jahren
@Coole Katze von der Bezeichnung M vs. L geb ich dir ja Recht - aber inhaltlich ist der neue Vertrag m. E. dennoch "hochwertiger"als der alte.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 5 Jahren
Hallo @redaktionone
Folgende Synonyme
" gleichwertig gleich : gleichrangig, äquivalent, gleichberechtigt, gleichgestellt, paritätisch, ebenbürtig... "
sind vielleicht eine bessere Erklärung.
MfG
Ps. Höherwertige, gehört nicht dazu.
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Antwort
von
vor 5 Jahren
Antwort
von
vor 5 Jahren
@Gelöschter NutzerAlso wäre deiner Meinung nach der der neue M-Tarif dem alten L-Tarif mindestens gleichwertig und somit Cashback-fähig?
@redaktionone
Das ist eigentlich egal, die Telekom sieht ihn nicht als mindestens gleichwertig, daher kein Cashback.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob for Friends überhaupt Cashbackfähig ist.
Antwort
von
vor 5 Jahren
@Gelöschter NutzerAlso wäre deiner Meinung nach der der neue M-Tarif dem alten L-Tarif mindestens gleichwertig und somit Cashback-fähig?
Was du oder wir meinen ist doch völlig egal, die Telekom legt die Regeln dafür fest.
Wenn die Telekom schreibt es gibt kein CashBack weil Grundlage nicht erfüllt dann ist das so.
Uneingeloggter Nutzer
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Uneingeloggter Nutzer
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