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Laufzeit MagentaEins-Vorteil - Frage zu Anmerkung unter "Mein Tarif" + weitere Fragen
vor 4 Jahren
Guten Tag,
ich habe im Oktober 2020 einen MagentaMobil S Young-Vertrag mit MagentaEins-Vorteil abgeschlossen (s. unten für umfassende Infos zum Vertrag).
Nun habe ich in meinem Kundencenter im Bereich für meinen Mobilfunk-Vertrag unter "Mein Tarif" die folgende Anmerkung zu meinem Tarif gefunden: "Ihr Vorteil ist gültig bis 01.01.2022".
Nun haben sich die folgenden Fragen für mich ergeben:
- Ich gehe davon aus, dass sich die Anmerkung ("Ihr Vorteil ist gültig bis 01.01.2022") auf den MagentaEins-Vorteil bezieht. Ist die Annahme richtig?
- Endet der Vorteil tatsächlich am 01.01.2022 oder wird die Anmerkung technisch bedingt angezeigt und der Vorteil verlängert sich bis zum Ende der Mindestlaufzeit?
- Allgemeine Frage: Wenn ich es richtig verstanden habe, ist der MagentaEins-Vorteil an die Bedingung geknüpft, dass zeitgleich ein Festnetz-Anschluss der DT bestehen muss. Natürlich entfällt der Vorteil, sobald der Festnetz-Vertrag nicht mehr besteht (z.B. durch Kündigung). Gibt es auch noch andere Gründe, warum ein MagentaEins-Vorteil entfallen kann (Vertragsverlängerung Festnetz, Tarifwechsel Festnetz, etc.)?
Über Support durch die Community und @telekomhilft würde ich mich sehr freuen!
Viele Grüße
B738
Infos zu meinem Vertrag:
Vertragsbeginn: 29.10.2020
Mindestlaufzeit: 24 Monate
Ende Mindestvertragslaufzeit: 29.10.2022
Tarif: MagentaMobil S Young mit MagentaEins-Vorteil
Genutzte Vorteile:
- Young-Tarif (Voraussetzung: unter 28 Jahre bei Vertragsabschluss, Laufzeit: 24 Monate);
- Magenta-Eins-Vorteil (Voraussetzung: Vorhandener Festnetzanschluss, Laufzeit: solange DT-Festnetz-Anschluss vorhanden, max. 24 Monate (oder länger?))
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Has
Community Guide
vor 4 Jahren
"Ihr Vorteil ist gültig bis 01.01.2022" dürfte sich auf eine zeitlich befristete Vergünstigung beim Mobilfunktarife beziehen.
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B738
Antwort
von
Has
vor 4 Jahren
Für mich ist dennoch nicht nachvollziehbar 1) auf welchen Vorteil sich diese Aussage ("Ihr Vorteil ist gültig bis...) bezieht und 2) warum der Vorteil vor Ablauf der Mindesvertragslaufzeit bzw. mitten in der Laufzeit auslaufen sollte 😮
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Timo N.
Telekom hilft Team
vor 4 Jahren
herzlich willkommen in unserer Community. Schön, dass Sie mit Ihrem Anliegen den Weg zu uns gefunden haben.
Ja, die zeitliche Angabe bezieht sich tatsächlich auf den MagentaEINS Vorteil. Unsere Systeme führen von Zeit zu Zeit eine Prüfung der Voraussetzungen für den MagentaEINS Vorteil durch. Das aufgeführte Datum hat also einen technischen Hintergrund.
Durchaus kann der MagentaEINS Vorteil entfallen, sobald die aktuellen Voraussetzung für dessen Nutzung eben nicht mehr gegeben sind.
Viele Grüße
Timo N.
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Timo N.
Antwort
von
Timo N.
vor 4 Jahren
Ich komme aus dem Bereich Mobilfunk, daher bin ich im Bereich Festnetz etwas "schwammig" unterwegs. Sobald jedoch ein Tarifwechsel in einen Festnetztarif erfolgt, der nicht MagentaEINS berechtigt ist, so erlischt der Vorteil natürlich.
Der MagentaEINS Vorteil hat jedoch keine eigene Laufzeit und ist ebenso nicht an die Mindestvertragslaufzeit vom Mobilfunkvertrag gekoppelt. Ausschlaggebend ist jeweils der gebuchte Tarif für die Nutzung vom Vorteil, jedoch nicht die Vertragslaufzeit.
Viele Grüße
Timo N.
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