Die unnötigen Hürden beim Abschluss eines Prepaid-Vertrages.

vor 5 Monaten

Mich interessiert der Prepaid Jahrestarif der Telekom und ich würde gerne meine alte Rufnummer von meinem alten Vertrag dahin mitnehmen. Da würde ich jetzt denken: Wir leben im Jahr 2024, also wird das wahrscheinlich wiefolgt laufen: Du schließt den Vertrag ab, weist dich schnell und unkompliziert per Online-Personalausweis aus, zahlst dabei bequem per Kreditkarte/Paypal/Überweisung und bekommst dann die eSim innerhalb eines Tages zugeschickt (auf sichere Art vielleicht im Online Kundenkonto?).

 

Ach wie schön es sein könnte. Ist es jedoch nicht. Wenn ich das richtig verstehe, dann läuft das in der Tat wiefolgt ab:

1. Ausweisen geht zwar Online, jedoch nur per Video-Ident oder Selfie-Ident, d.h. irgendein Servicemitarbeiter muss mit mir in einen Videochat, um sich meinen echten Personalausweis anzusehen oder ich muss mir eine Drittanbieter App "Nect-Wallet" herunterladen, bei der ich keine Ahnung habe, wie es um den Datenschutz bestellt ist.

2. Die eSim digital und schnell bekommen? Warum sollte sowas möglich sein? Die Post ist das einzig wahre! Ernsthaft.

3. Und hier wurde dam Ganzen aus meiner Sicht die Krone aufgesetzt: Bequem bezahlen per Paypal/Kreditkarte/Überweisung. Nein - wer braucht das schon. Nachnahme ist das beste, was es gibt. Deswegen bieten wir auch weiter nix an. Ja wer zahlt denn nicht im Jahr 2024 gerne bei seinem genervten Postboten in bar.

 

Oh und da mir das zu viel war, habe ich es auch schon in der Filiale probiert. Dort ging es aber nicht, da der Prepaid-Jahrestarif ausverkauft war und man (aus welchem Grund auch immer) auch bei einer gewünschten eSim vorher eine normale Sim-Karte für die Aktivierung braucht.

 

Fazit:

Wenn euer Ziel die Verschreckung neuer Kunden ist, dann habt ihr es geschafft. Für ein IT-Unternehmen ein wirkliches Armutszeugnis.

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  • vor 5 Monaten

    Da ist der Staat schuld...handykarten nur über Beweise dass du der echte bist..daher Nachnahme.postbote..unterschrift.personalausweis....wegen böser mafia...

     

    Aber shop sollte schon gehen..ausverkauft ?..nun ja..wie das ?

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    von

    vor 5 Monaten

    patrickn

    Oder noch komfortabler, ohne Video Ident mit dem eperso, sondern nur mit der posident App.

     

    Oder noch komfortabler, ohne Video Ident mit dem eperso, sondern nur mit der posident App.

    patrickn

     

    Oder noch komfortabler, ohne Video Ident mit dem eperso, sondern nur mit der posident App.


    Wenn du dir das von mir verlinkte Dokument durchliest, wirst du feststellen, dass der ePerso alleine eben nicht reicht. Wenn Anbieter das machen, verletzen sie die Allgmeinverfügng der BNetzA

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor 5 Monaten

    @SuperDiomond 

    Der Gesetzgeber sieht vor, dass überprüft wird dass die Person die sich identifiziert persönlich auch die auf dem Ausweis ist.

    https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/OeffentlicheSicherheit/IdentverfahrenPrepaid/VerfuegungIdentverfahrenStandDezember2021.pdf?__blob=publicationFile&v=1

     

    1.1.2. Die Daten der zu identifizierenden Person sind zu erheben und anhand des vorgelegten
    Identitätsdokuments zu überprüfen. Sofern die Daten bereits erhoben wurden, ist ein
    Abgleich vorzunehmen. Zudem muss sich vergewissert werden, dass die vorstellige zu
    identifizierende Person mit der im Identitätsdokument ausgewiesenen Person übereinstimmt

     

    Es ist halt ganz einfach sich über was aufzuregen, wenn man dir Fakten ignoriert.

     

    Die ESIM kannst du bei Postpaid auch über die EID durch die Hotline bekommen. Möglich dass dies auch bei Prepaid geht.

     

    Zu viele schlechte Erfahrungen durch Betrüger haben dazu geführt dass beim Erstgeschäft nur noch Nachname akzeptiert wird.

    Die möglichen Zahlungsmäglichkeiten hängen wohl aber auch vom Beauftragsungsweg ab. Es gibt auch Beauftragungswege die alternative Zahlungsmöglichkeiten bieten.

    Weiss aber gerade nicht welche

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    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor 5 Monaten

    SuperDiomond

    oder ich muss mir eine Drittanbieter App "Nect-Wallet" herunterladen, bei der ich keine Ahnung habe, wie es um den Datenschutz bestellt ist.

    oder ich muss mir eine Drittanbieter App "Nect-Wallet" herunterladen, bei der ich keine Ahnung habe, wie es um den Datenschutz bestellt ist.
    SuperDiomond
    oder ich muss mir eine Drittanbieter App "Nect-Wallet" herunterladen, bei der ich keine Ahnung habe, wie es um den Datenschutz bestellt ist.

    Hallo @SuperDiomond,

    ich sehe die "Nect-Wallet-App" vollkommen seriös. Selbst Krankenkassen wie die Barmer nutzen diese App z.B. zum Einrichten der elektronischen Patientenakte (Barmer eCare)

     

    Gruß Kalle

    0

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor 5 Monaten

    Wo kommt das eigentlich her, dass Nachname was mit Identifikation zu tun hat. 

    Nachname ist kein Ident. Läuft ja schon online ab. 

    Nachnahme ist nur eine Zahlung. Die Telekom will das bei einer Portierung, die online bestellt wird. 
    Finde ich auch unglücklich. Aber die Telekom übernimmt wohl mittlerweile die Gebühr dafür. 

    Bei Bestellung über den Kundenservice geht auch Zahlung auf Rechnung. 

    1

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    von

    vor 5 Monaten

    Kugic

    Wo kommt das eigentlich her, dass Nachname was mit Identifikation zu tun hat.

    Wo kommt das eigentlich her, dass Nachname was mit Identifikation zu tun hat. 
    Kugic
    Wo kommt das eigentlich her, dass Nachname was mit Identifikation zu tun hat. 

    Vielleicht von der falschen Schreibweise wie auch du sie gerade verwendest? 😉

     

    Es heißt ja korrekt Nachnahme bedeutet die Übergabe der Lieferung erfolgt Zug um Zug, mehr nicht. 

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor 5 Monaten

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    von

    vor 5 Monaten

    BigWoelfi2

    @*Paz Vizsla* Ich denke, die das so geschrieben haben, sind auf dem falschen Zug unterwegs. Es hat eine grundsätzlich andere Bedeutung, wenn man statt EID bzw. eID die Bezeichnung Eid benutzt.

    @*Paz Vizsla* 

     

    Ich denke, die das so geschrieben haben, sind auf dem falschen Zug unterwegs.

     

    Es hat eine grundsätzlich andere Bedeutung, wenn man statt EID bzw. eID die Bezeichnung Eid benutzt.

    BigWoelfi2

    @*Paz Vizsla* 

     

    Ich denke, die das so geschrieben haben, sind auf dem falschen Zug unterwegs.

     

    Es hat eine grundsätzlich andere Bedeutung, wenn man statt EID bzw. eID die Bezeichnung Eid benutzt.


    Ein Falschfahrer? Nein! Hunderte!!!!

     

     

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor 5 Monaten

    Durchsuche das Dokument doch einfach mal selbst nach eID?

     

    "....Der

    Regelungsbedarf besteht insofern nicht mehr, da bereits der Gesetzgeber eine Gleichstellung der

    Nutzung entsprechender Verfahren nach § 18 des Personalausweisgesetzes, § 12 des eID-Karte-

    Gesetzes oder § 78 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes gegenüber der Vorlage eines amtlichen

    Ausweises geregelt hat...."

     

    Es ist zulässig, sonst würden es die Anbieter wohl kaum anbieten.

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    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor 5 Monaten

    Was ich nicht verstehe ist warum man sich noch mal extra authentifizieren muss.

    Wenn man sich eine neue zusätzliche Karte kauft.

     

    Wenn man schon lange Kunde ist, und auch einen authentifizierten Kunden Account hat.

     

    Sagen wir mal so,

    in meinem Fall seit 1978

    (ist klar bis zur Gründung der Telekom war es die Deutsche Bundespost)

     

    Dann müsste es doch einfach ausreichen wenn man über seinen kundenaccount so eine Bestellung macht da ist man doch schon identifiziert.

    Wozu noch mal dieses mit den Ausweis vorlegen.

    Ich bin heute mit Sicherheit immer noch die gleiche Person wie 1978.

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    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor 5 Monaten

    Vielleicht wurdest du gehackt und der Hacker kriegt das dann..

    Warum muss man bei Todesanzeige des Vaters am Amt dessen Geburtsanzeige vorlegen.

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  • vor 5 Monaten

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  • vor 5 Monaten

    0

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