Gelöst

Downgrade - Frage zu Fristen und Vorgehensweise

vor 7 Jahren

Hallo zusammen,

 

ich habe derzeit den Tarif MagentaMobil L Plus mit Top Handy Premium. Dieser läuft exakt in 3 Monaten aus, im vergangenen Jahr habe ich auf ein neues Handy verzichtet, um den Vertrag auch wirklich ändern zu können. 

 

Ich möchte nun zum Ende der Vertragslaufzeit (22.11.2017) also auf einen Vertrag ohne Handy aber bei gleichen Leistungen ein Downgrade durchführen. 

 

Im vergangenen Monat hatte ich die Hotline angerufen, die sagte mir, das ich nichts machen muss, der Vertrag würde automatisch verlängert werden (na klar) und ich könnte DANN den Downgrade vornehmen. 

 

Ich bin da etwas skeptisch, zumal ich schon mal gerade bei der Wahl meines derzeitigen Tarifes absolut nicht richtig beraten wurde. Das ist auch der Grund warum ich auf einen Tarif mit Handy verzichten mag. 

 

Also, liebes Telekom-Hilft-Team, was ist nun zu tun? Es müsste doch möglich sein, bereits jetzt den Downgrade vorzumerken und verbindlich zu bestätigen? Wie ist das korrekte Prozedere in diesem Fall?

 

Ansonsten würde ich vorsichtshalber den Vertrag kündigen, um sicher zu gehen. Ich bin seit gut 20 Jahren Mobilfunk-Kunde bei der Telekom, und mit der Qualität der Verbindungen mehr als zufrieden, und würde gerne diese weiter nutzen. 

 

Vielen Dank im Voraus. 

 

Gruss Michael

776

7

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 7 Jahren

    Hallo @micha_ontour,

    ein Downgrade funktioniert nur im Zusammenhang mit einer aktiven Vertragsverlängerung auf neue 24 Monate Laufzeit.
    Hier jedoch einfach kein Handy, sondern einen Tarif ohne Handy auswählen und zur Kasse gehen.
    Aus einem Premium-Tarif heraus geht diese Art der Vertragsverlängerung (in einen nicht-Premium-Tarif) erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit, kann ab dann jedoch jederzeit ohne Frist oder Wartezeit durchgeführt werden. Die automatische Verlängerung um ein Jahr ist nur für eine etwaige Kündigung relevant.

    5

    Antwort

    von

    vor 7 Jahren

    @Dominik Letica

     

     Prima, nochmals vielen Dank! 

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 7 Jahren

    Der neue Grundpreis gilt ab dem Tag der Vertragsverlängerung (Datum der Bestätigung durch die Telekom). Es wird taggenau anteilig berechnet.

    Und ja, sobald du dich nicht mehr innerhalb der Mindestvertragslaufzeit befindest ist ein Downgrade jederzeit möglich.

    Das mit den letzten 30 Tagen, wie von @Kugic erwähnt, hatte ich gerade nicht auf dem Schirm.Ich war mir nämlich nicht sicher, ob das auch gilt, wenn man aus einem Premium-Tarif heraus wechseln möchte. Aber nachsehen, ob es möglich ist, kostet zumindest nichts Zwinkernd

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

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