Entschädigung gemäß TKG bei Ausfall Mobilfunknetz
vor 2 Jahren
Das Thema kam ja schon öfter auf dass User so eine Forderung aufstellten.
Ein Kunde hat das jetzt durchgezogen und einen Richter gefunden der seiner, aus meiner Sicht abstrusen, Forderung folgte und ihm bei einem Mobilfunkvertrag die Entschädigung zusprach weil er Zuhause keinen Empfang hatte.
Das waren bei Verträgen zu 5,99 € und 6,99 € im Monat 2810 € Entschädigung.
Ich habe noch nichts gefunden bezüglich Rechtskräftigkeit des Urteils, kann es mir aber nicht so richtig vorstellen, das lädt ja direkt zum Missbrauch ein.
https://www.dr-bahr.com/news/2800-eur-schadensersatz-fuer-ausgefallenen-mobilfunkanschluss.html
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vor 3 Jahren
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CyberSW
vor 2 Jahren
Steht nur nix von, ob das Urteil rechtskräftig ist ... ich glaube mal nicht. 😄
Wäre ja nen Witz wenn die Gerichte solche Urteile fällen.
Dann wisst ihr, was die Mobilfunkpreise machen.
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der_Lutz
Antwort
von
CyberSW
vor 2 Jahren
Wäre ja nen Witz wenn die Gerichte solche Urteile fällen.
gefällt wurde das Urteil ja bereits
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
CyberSW
Schwarzer Ast
vor 2 Jahren
Dann kaufen sich die Leute eine SIM eines entsprechenden Mobilfunkanbieters, obwohl sie wissen dass sie keinen Empfang haben und verklagen dann diesen. Dann wird das wohl ein neuer Volkssport. Ich glaube, da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Auch glaube ich, dass das alle Instanzen durchläuft, da man wohl eine Grundsatzentscheidung haben möchte.
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Has
Antwort
von
Schwarzer Ast
vor 2 Jahren
"lädt zum Missbrauch ein"
funktioniert aber nur wenn es einen Ausfall des Sendemasten gibt.
“Über Monate hinweg konnte er zu Hause die Dienste nicht nutzen, da in der Näher ein Sendemast ausgefallen war.“
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der_Lutz
Antwort
von
Schwarzer Ast
vor 2 Jahren
funktioniert aber nur wenn es einen Ausfall des Sendemasten gibt.
genau, ich bemerke dass der Mast ausfällt und hole mir schnell eine SIM Karte für kleines Geld um dann eine Störung zu melden, sowas nenne ich Missbrauch.
1
patrickn
Antwort
von
Schwarzer Ast
vor 2 Jahren
genau, ich bemerke dass der Mast ausfällt und hole mir schnell eine SIM Karte für kleines Geld um dann eine Störung zu melden, sowas nenne ich Missbrauch
Dann ist er aber zum Kaufzeitpunkt bereits ausgefallen, was der Anbieter ja ohne Probleme belegen kann, welche Ansprüche will man da dann geltend machen?
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Schwarzer Ast
pamperlapescu
vor 2 Jahren
Passt ja bestens zu den Urteilen deutscher Richter/Gerichte!
Echte Helden
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Has
vor 2 Jahren
Die Höhe der Entschädigung ist gesetzlich geregelt:
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Mister Burny
vor 2 Jahren
Hier auch och mal genau aufgeführt:
https://www.lawblog.de/archives/2023/09/06/kein-empfang-mobilfunkkunde-holt-sich-2-800-euro-schadensersatz/
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Schwarzer Ast
Antwort
von
Mister Burny
vor 2 Jahren
ich bin auch gerade skeptisch... in dem einen Beitrag... "Über Monate hinweg konnte er zu Hause die Dienste nicht nutzen, da in der Näher ein Sendemast ausgefallen war..." und in dem anderen Beitrag "...Laut Mobilfunkanbieter war der Sendemast überlastet..."... Was denn nun, ausgefallen oder überlastet? 🤔
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Mister Burny
Mister Burny
vor 2 Jahren
Auf dejure ist es zumindest hinterlegt mit dem von mir verlinkten Beitrag: https://dejure.org/dienste/rechtsprechung?gericht=LG%20G%F6ttingen
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pamperlapescu
vor 2 Jahren
@Mister Burny
Ih finde unter deinem Link da was von Organspende-Skandal!?Passt das ?
Grüßle 🦂
Alles gut!
Tschuldigung!
Hab´ die Steine auf meinen Augen weggreräumt!
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teezeh
vor 2 Jahren
Ich hab ja schon viele unsinnige Urteile gesehen, aber diese schlägt wirklich dem Fass den Boden aus. In ziemlich jeder Hinsicht.
Viele Grüße
Thomas
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Markés
vor 2 Jahren
Hi,
Also tatsächlich muss der Mobilfunkanbieter nachweisen können, dass beim Vertragsnehmer "banal" gesagt Netz anliegt. Ist heutzutage großflächig der Fall, ist dem jedoch nicht so, kann der Kunde tatsächlich klagen. Normalerweise gehen die Mobilfunkunternhemen über ne außergerichtliche Einigung raus und verweisen meistens auf Klauseln im Vertrag, aber theoretisch kann man klagen. In diesem speziellen Fall klappte das wohl, allerdings bezweifle ich, dass der Kläger bei Telekom wohl wieder einen Mobilfunk Vertrag erhält ^^
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der_Lutz
Antwort
von
Markés
vor 2 Jahren
Also tatsächlich muss der Mobilfunkanbieter nachweisen können, dass beim Vertragsnehmer "banal" gesagt Netz anliegt.
Muss er das? Worauf sollte sich das begründen?
allerdings bezweifle ich, dass der Kläger bei Telekom wohl wieder einen Mobilfunk Vertrag erhält ^^
Ich denke nicht, dass hier die Telekom verklagt wurde.
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Uneingeloggter Nutzer
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von
Markés
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von
der_Lutz