Erhalt einer Rechnung für Prepaid Guthaben Aufladungen
vor 3 Jahren
Hallo, ich hätte gerne zu meinen Prepaid Guthaben Aufladungen bitte jeweils eine Rechnung. Mir wird im Kundenkonto angezeigt, dass keine Vorliegen, obwohl ich ja regelmäßig dafür bezahle. Was muss ich tun/ändern, um Rechnungen per Mail oder Download zu erhalten?
LG Susanne
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Kugic
vor 3 Jahren
Für das aufladen gibt es keine Rechnung.
Eine Quittung/Bestätigung kommt ja automatisch per mail.
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Marcel2605
vor 3 Jahren
Hallo @Shushanele
Rechnung gibt es nicht wirklich bei Prepaidkarten... Der Kontostand kann u.a. im Kundencenter unter https://mein.t-mobile.de abgefragt werden.
https://www.telekom.de/kundencenter/startseite
Weitere Möglichkeiten der Abfrage hier: https://www.t-mobile.de/prepaid-guthaben/0,28072,24090-_,00.html
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Kugic
Antwort
von
Marcel2605
vor 3 Jahren
Die Rechnung, über Alphacom, war aber auch nichts wert vor dem Finanzamt. Bei einer Aufladung fallen keinerlei Steuern an, die geltend gemacht werden können.
für die reine Buchhaltung und Kontrolle der Ausgaben gibt es ja eine email.
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Shushanele
Antwort
von
Marcel2605
vor 3 Jahren
Die war viel wert, denn es geht ja nicht bei jedem auch um die Umsatzsteuer. Es war eine ordentliche Rechnung, die meinen Kauf bestätigte. Da stand Rechnung drauf und das Finanzamt war damit zufrieden. Jetzt muss ich mich stärker erklären, weil wie geschrieben ich keine Rechnung, sondern nur eine Bestätigung habe.
Und das ist mir bekannt: Telefonguthaben ist frei von MwSt. gemäß Art. 11 Absatz 1i, Umsatzsteuergesetz von 1968.
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Kugic
Antwort
von
Marcel2605
vor 3 Jahren
Aber Bestätigung ist doch das gleiche wie die Quittung vom Bäcker fürs Frühstuck.
wenn mit Paypal gezahlt wird, bekommt man darüber auch nochmal eine Bestätigung über die Ausführung.
Das ist jetzt eine reine Frage für mein Verständnis. Mit der Bestätigung gehe ich davon aus, dass man eben genau das nachweisen kann.
Zur Steuer. Das ist tatsächlich nicht vielen bekannt.
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Antwort
von
Marcel2605
Diandra
Telekom hilft Team
vor 3 Jahren
bei Alphacomm wurden auch keine Aufladebeträge ausgewiesen und jetzt gibt es nur die besagte Bestätigung per E-Mail.
Übrigens habe ich mir sagen lassen, dass seit 2017 keine Quittungen mehr für die Einkommenssteuererklärung benötigt werden.
Lieben Gruß
Diandra S.
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Frage
von
Shushanele