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Erhebliche Abweichung der DÜR nach Breitbandmessung
5 years ago
Moin.
Nachdem an meinem Wohnort nun vermutlich die "Zukunft" beginnt und eine Downloadgeschw. bis 250 Mbit/s möglich sein soll (DÜR bis 50 Mbit/s bereits bestellt), ergab sich für mich im Zuge der Tarifumstellung die Möglichkeit, eine Geschwindigkeitsmessung der Übertragungsrate des mind. seit 2012 lfd. Vertrages (Call & Surf Comfort IP (5) ab 01.08.2012 (Download max. 16.000 kbit/s)) mittels "Breitbandmessung" durchzuführen. Das Protokoll der Messkampagne vom 06.07. und 07.07.2020 liegt vor. Danach wurde eine "erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung der Datenübertragungsrate" festgestellt. Die maximale gemessene DÜR erreicht bei mir 4,6 Mbit/s. Die vertraglich vereinbarte minimale DÜR (6,30 Mbit/s) wurde an meinem Anschluss nie erreicht.
Frage: Wie kulant zeigt sich die Telekom in solchen Fällen im Zuge der nun möglichen Tarifumstellung? Die zurückliegenden Nervereien, auch mit den Kindern, beim Streamen von Musik und Filmen kann leider niemand mehr kompensieren.
Mit freundlichem Gruß
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5 years ago
@ISS
Speedtests an sich haben erst mal wenig Aussagekraft.
Wichtiger und aussagekräftiger ist, mit welchen Werten sich dein Router am DSL-Anschluß synchronisiert.
Wenn Du einen Speedport-Router hast kannst du das hiermit abfragen:
http://speedport.ip/html/login/status.html?lang=de
Wenn du einen anderen Router hast, teile mit, was für einen.
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5 years ago
@Ludwig II
Hi. Vielen Dank.
Router ist eine Fritz!Box 7590 mit folgenden Synchronisationsdaten:
IPv4-Adresse: 4
IPv6-Adresse: 2
IPv6-Präfix: 2
Unlogged in user
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5 years ago
Hallo @ISS ,
welche Geschwindigkeit wurde denn bei Vertragsabschluß vereinbart, nur diese ist relevant. Ein automatisches Hochsetzten findet in der Regel nicht statt. Such mal hier in der Community nach "Umgehungslösung" vielleicht hilft dir das weiter. Ansonsten kannst du ja einen aktuellen Tarif mit höherer Bandbreite buchen.
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5 years ago
@Patti Müller
Hi. Vielen Dank.
Die vertragl. geschuldeten Geschwindigkeiten betragen seit 2012 min. 6,3 MB/s und max. 16 MB/s. Bislang war nur die DÜR von 4,3 MB/s möglich. Habe jetzt einen aktuellen Tarif mit höherer Bandbreite gebucht (seit Mai 2020 möglich). Dazu wollte ich wissen, ob die Telekom einem finanziell entgegenkommt oder einen Betrag X erstattet, wenn man so lange weniger bekommen hat, als einem vertragl. mind. zusteht?
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5 years ago
Dann Scan mal die ABS ein und poste die Zusicherung hier. Ich denke nämlich es stand dort ein DSL6000 drauf.
denn dann ist das Minimum 2000.
naturlich die persönlichen Daten zensieren.
aber zu deiner Frage.
nein. Es gibt keine Kompensation. Du hast dich ja vorher nie gemeldet, so wie das klingt.
Unlogged in user
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5 years ago
Um das üpberhaupt bewerten zu können, müsste man wissen, welche Bandbreite dir in der Auftreagsbestätigung überhaupt bestätigt wurde.
Dazu finde ich in dem Protokoll keinerlei Angaben.
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5 years ago
@ISS
Auch ich finde nirgends die Information, welcher Geschwindigkeitskorridor bei Dir per Auftragsbestätigung vertraglich fixiert ist.
Falls Du Dir keinen groben Schnitzer bei Deiner Messkampagne geleistet hast und Dich an die Vorgaben gehalten hast (also Messung über LAN und WLAN deaktiviert, kein sonstiges Gerät per LAN verbunden) dann liegt der Verdacht für mich zunächst mal nahe, dass Dein Anschluss vertraglich in diese Leistungsklasse reinfällt (der Screenshot stammt aus einer aktuellen Leistungsbeschreibung, stimmt für den Download aber auch für Deinen alten Tarif)
Frage: Wie kulant zeigt sich die Telekom in solchen Fällen im Zuge der nun möglichen Tarifumstellung?
Frage: Wie kulant zeigt sich die Telekom in solchen Fällen im Zuge der nun möglichen Tarifumstellung?
Die Frage ist etwas ungewöhnlich bis nicht verständlich.
Die Telekom wird die Tarifumstellung nicht behindern - das ist aber normales Geschäftsgebaren, dafür bedarf es keiner Kulanz.
Und so wie Du geschrieben hast ist die Tarifumstellung ja auch bereits im Gange.
und eine Downloadgeschw. bis 250 Mbit/s möglich sein soll (DÜR bis 50 Mbit/s bereits bestellt),
und eine Downloadgeschw. bis 250 Mbit/s möglich sein soll (DÜR bis 50 Mbit/s bereits bestellt),
Bitte erfinde keine Abkürzungen wenn Du nicht dazu schreibst, was genau die bedeuten sollen. Diese Textpassage ist so wie geschreiben unverständlich.
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from
5 years ago
. . . . Meine Frage zielte darauf ab, ob ich einen Anspruch auf Kostenerstattung habe .
Meine Frage zielte darauf ab, ob ich einen Anspruch auf Kostenerstattung habe
.
Es gibt (von den Kosten her gesehen) keinen kleineren Tarifpreis als den von "Bis 16 Mbit/s Tarif"
Den Zahlst du auch, wenn man dir nur die kleinste Rückfalloption liefern kann.
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5 years ago
Da liegst Du falsch. Die App bietet für den Tarif des TE jede Rückfalloption der Telekom zur Auswahl.
Wobei der offenbar hinterlegte Wert für "Download normalerweise" mit seinen 0 Mbit/s etwas überraschend ist.
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5 years ago
Geschwindigkeitskorridor seit 2012: 6,3-16 MBit/s
Geschwindigkeitskorridor seit 2012: 6,3-16 MBit/s
Das wurde mir halt immer noch nicht sicher klar - ob das Deine Annahme ist weil Du ja nie etwas anderes bestellt hast.
Oder ob Du in der Auftragsbestätigung von damals nachgeschaut hast - und ich vermute, dass damals etwas verklausuliert wie die Telekomd das halt macht ein anderer Wert bestätigt wurde.
Das, was man in der Leistungsbeschreibung so findet mit "auf Wunsch des Kunden"
heißt witzigerweise nämlich nicht, dass Du bei der Telekom anrufst und sagst "Bitte, ich hätte gerne doch nur weniger Geschwindigkeit" - sondern das ist im Telekom-Procedere so, dass sie Dir die Auftragsbestätigung schicken wo ein geringerer Geschwindigkeitsbereich verklausuliert bestätigt wird - und wenn Du da dann nicht widersprichst, dann heißt das, dass Dein Wunsch ist, dass der Anschluss mit der geringeren Geschwindigkeit bereitgestellt wird. Und diese geringere Geschwindigkeit ist dann auch das, was Du vertraglich hast.
Es gibt natürlich auch Fälle in denen die Telekom die "volle" Geschwindigkeit von 6...16 Mbit/s bestätigt - dass aber wegen technischer Probleme die vertragliche Leistung nicht erbracht wird. Da muss man dann eine Störung melden. Oder zwei. Oder drei...
Und dann hat man auch gute Chancen, von der Telekom ein paar Euro zurückzuerhalten. Ab dem Termin der Meldung der Störung.
Rückwirkend "langsam seit 2012" aber ohne Störungsmeldung wird die Telekom eher kein "Trostpflaster" rüberschieben.
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Accepted Solution
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5 years ago
Meine Frage zielte darauf ab, ob ich einen Anspruch auf Kostenerstattung habe
Meine Frage zielte darauf ab, ob ich einen Anspruch auf Kostenerstattung habe
Nein, du hast keinen Anspruch.
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