Ersetztes Display nach 7 Monaten erneut defekt – Reklamation der Reparatur
vor 13 Tagen
Hallo zusammen,
ich hoffe, dass mir das Telekom-hilft-Team bei einem etwas ungewöhnlichen Reparaturfall weiterhelfen kann, da ich über die regulären Wege bisher leider nicht weitergekommen bin.
Bei meinem Samsung Galaxy Z Flip 4 handelt es sich um ein Austauschgerät, das ich am 04.06.2024 von Telekom erhalten habe.
Im Februar 2026 trat ein Displaydefekt auf. Das Gerät wurde daraufhin über den Telekom-Reparaturservice eingesendet und repariert. Laut Servicebericht vom 16.02.2026 wurde die Reparatur mit „Gewährleistung: Ja“ durchgeführt. Dabei wurden ausdrücklich „Front Cover (Display, Touchscreen)“ sowie Kleinteile ausgetauscht. Anschließend erfolgten Finaltest und Qualitätskontrolle. Das reparierte Gerät erhielt ich am 18.02.2026 zurück.
Nun ist das damals ausgetauschte Display nach nur rund sieben Monaten erneut defekt. Das Hauptdisplay zeigt einen langen pinken Streifen/Farbstich. Der Defekt ist ohne äußere Einwirkung aufgetreten; das Gerät ist nicht gestürzt und hatte keinen Wasserkontakt.
Mein eigentliches Problem ist inzwischen aber, diesen erneuten Defekt überhaupt bei Telekom als Reklamation der damaligen Reparatur einzureichen.
Das Online-Reparaturportal berücksichtigt ausschließlich das ursprüngliche Kaufdatum des Geräts. Dadurch wird mir nur eine kostenpflichtige Display-/Backcover-Reparatur für 459,95 € angeboten. Eine Reklamation der erst im Februar 2026 durchgeführten Displayreparatur ist dort nicht vorgesehen.
Ich habe mich deshalb bereits an den Telekom-Kundenservice gewandt. Dort konnte man mir auch nicht weiterhelfen.
Deshalb wende ich mich nun an das Telekom-hilft-Team.
Wie kann ich die im Februar 2026 durchgeführte Reparatur bzw. das damals ausgetauschte Display reklamieren und eine erneute kostenfreie Nachbesserung prüfen lassen, ohne zunächst eine kostenpflichtige Reparatur über 459,95 € beauftragen zu müssen?
Den Austauschbeleg des Geräts, den damaligen Serviceauftrag sowie den Servicebericht über den Displaytausch vom Februar 2026 habe ich vollständig vorliegen und kann diese dem Telekom-hilft-Team selbstverständlich zur Verfügung stellen.
Vielen Dank für die Unterstützung.
Alle Anhänge entfernt, VoPo914
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vor 13 Tagen
Der Verkäufer hat dir eine Nacherfüllung im Rahmen der Gewährleistung bestätigt. Damit beginnt die Frist der Gewährleistung neu.
Du weißt, das du auch direkt einen Austausch des Gerätes fordern kannst? Einer Reparatur musst du nicht zustimmen.
Die Formulare der Telekom sind oft für mehr oder minder "spezielle" Fälle nicht ausgelegt.
Ich informiere mal das Team.
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vor 13 Tagen
Hallo @Tim51561,
in diesem "speziellen Fall" ist ein erneutes Einschicken nur direkt über die Mitarbeitenden im Telekom Shop möglich. Dieser Prozess lässt sich online nicht beauftragen.
Daher bitte mit allen vorliegenden Belegen, einem gültigen Personalausweis und dem Smartphone selbst in einem Telekom Shop vorbeischauen. Dort erfolgt dann die erneute Aufnahme vom entsprechenden Auftrag.
Viele Grüße
Timo
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vor 13 Tagen
Deine Bankdaten (edit: immerhin mit xxx) stehen in dem angehängten Dokument - und einige andere Dinge. Name, Adresse, IMEI , Kundennummer etc. Ich würde das zügig entfernen.
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von
vor 13 Tagen
Mach du doch.
oder das in der Plauderecke anstoßen
Mach du doch.
Warum sollte ich?
Warum machst Du es nicht?
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vor 13 Tagen
Ich habe mal alles entfernt.
Extra alles rausfiltern habe ich mir gespart. 😉
von
vor 13 Tagen
Warum machst Du es nicht?
Mach du doch.
Warum sollte ich?
Warum machst Du es nicht?
Warum sollte ich? Ist nicht mein Job.
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 13 Tagen
Danke für die Entfernung. Ich dachte darauf hätten nur Mitarbeiter der Telekom Zugriff.
Also eure Empfehlung wäre es in einen Shop zu gehen?
Ist es bei der Telekom wirklich so das dann (auch wenn Garantie des Gerätes schon im Juni abgelaufen) die Gewährleistung auf das Austauschteil dann wieder neu startet?
Das ist ja eine Änderung die im Gesetz erst für dieses Jahr erfasst worden ist und eigentlich nur für Geräte oder Reparaturen gilt die nach dem 31.6 gemacht worden oder verkauft worden sind.
Ich danke schonmal.
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von
vor 13 Tagen
Gewährleistung hat nichts mit der Garantie zu tun.
Und ja, wenn im Rahmen der Gewährleistung eine Nacherfüllung (Austausch oder Reparatur) bestätigt ist, dann beginnt die Frist wieder bei Null (Nach § 212 BGB beginnt eine Verjährungsfrist erneut zu laufen, wenn das verkaufende Unternehmen den Gewährleistungsanspruch anerkennt).
Uneingeloggter Nutzer
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Uneingeloggter Nutzer
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