Gelöst

Forderung Inkasso durch Identitätsdiebstahl

vor einem Jahr

Ich habe heute eine Forderung von einem Inkasso Unternehmen erhalten. In dieser ist zu sehen das zwei Verträge am 08.11.2023 abgeschlossen wurde. Ich weiß nicht um was für Verträge es sich handelt, da ich in meinem Leben noch nie Kunde der Telekom war.es sind lediglich zwei Rechnungs- bzw. Vertragsnummern ersichtlich. Meine Vermutung ist das jemand Identitätsdiebstahl betrieben hat, da meine Adresse nur ermittelt wurde und die ursprüngliche Adresse von all meinen Adressen im Leben abweicht und mir unbekannt ist.

Wie bekomme ich heraus um was für eine Forderung es sich handelt, an wen kann ich mich wenden. Die Kontaktformulare funktionieren nur wenn man gültige Vertragsdaten hat. Jedoch besitze ich diese natürlich nicht.

 

Es handelt sich um die Nummern:

 

750******

749*******

[...] Beitrag editiert von: @VoPo914
Grund: Beitrag enthielt (eventuell) schützenswerte, oder persönliche Daten.

367

16

  • vor einem Jahr

    Befüll dein Profil ..Telefonnr..telefonzeiten..

    0

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor einem Jahr

    Grüße @NormenN 

    Da musst du dich an das Inkasso wenden und am besten auch an die Polizei vorher.

    Mit der Anzeige bei der Polizei kannst du es besser klären mit dem Inkasso.

     

     

    @HARTMUTIX 

    Ab Inkasso kann ein Teamie hier nicht mehr helfen. Leider.

    0

  • vor einem Jahr

    Man man, echt traurig heutzutage mit welchem Mist man sich beschäftigen muss.

    Inkasso sagt die treiben nur die Forderung ein und haben keine weiteren Daten. Aber dann erstatte ich Anzeige und sende das dem Inkasso zu.

    1

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    @NormenN  schrieb:

     

    Inkasso sagt die treiben nur die Forderung ein und haben keine weiteren Daten.

    Doch das Inkasso muss schon genauere Daten liefern als nur die reine Forderung.

     

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor einem Jahr

    Und ich habe ja nie etwas vorher bekommen außer das Inkasso Schreiben, da ich nie einen Vertrag abgeschlossen habe. Ergo gingen alle schreiben an irgendwo anders bis sie die echte Adresse zu meinem Namen ermittelt haben. Und das war dann schon das Inkasso...

    2

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    @NormenN  schrieb:
    Ergo gingen alle schreiben an irgendwo anders bis sie die echte Adresse zu meinem Namen ermittelt haben. Und das war dann schon das Inkasso...

    Tipp:

    Nimm dir auch einen Anwalt.

     

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    Bestreite die Forderung gegenüber dem Inkasso (wenn du sicher bist), dann müssen die die Rechtmäßigkeit der Forderung belegen.

     

    Nur nicht einfach die Sache laufen lassen...

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor einem Jahr

    Aber es muss doch die Möglichkeit geben, für die sie Telekom, die Vertragsdaten zu der Rechnungsnummer abzurufen und mir zukommen zu lassen.

    Schließlich bin ich ja in deren Augen der Schuldner und kann mich auch als dieser mit meinem Ausweis identifizieren, da ja mein Name verwendet worden ist.

    Ich muss doch irgendwie rausfinden können, bzw habe das Recht dazu, zu erfahren worum es genau geht...

    7

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    →Mataimaki←

    mboettcher Zwei Einwände: wenn es seine Daten sind, Telekom und Inkasso behaupten dies ja, hat er das Recht auf Auskunft zu den gespeicherten Daten, sagt jedenfalls die DSGVO §15. Zum anderen behauptet die Telekom, dass der TE ihnen Geld aus einem mit der T. geschlossenen Vertrag schuldet. Wenn der TE das bestreitet, liegt es an der Telekom zu beweisen, dass sie mit dem TE einen Vertrag hat. Es dürfte der T. schwer fallen zu belegen, dass sie mit dem TE einen Vertrag geschlossen hat, ohne Unterlagen vorzulegen. Zwei Einwände: wenn es seine Daten sind, Telekom und Inkasso behaupten dies ja, hat er das Recht auf Auskunft zu den gespeicherten Daten, sagt jedenfalls die DSGVO §15. Zum anderen behauptet die Telekom, dass der TE ihnen Geld aus einem mit der T. geschlossenen Vertrag schuldet. Wenn der TE das bestreitet, liegt es an der Telekom zu beweisen, dass sie mit dem TE einen Vertrag hat. Es dürfte der T. schwer fallen zu belegen, dass sie mit dem TE einen Vertrag geschlossen hat, ohne Unterlagen vorzulegen. mboettcher Zwei Einwände: wenn es seine Daten sind, Telekom und Inkasso behaupten dies ja, hat er das Recht auf Auskunft zu den gespeicherten Daten, sagt jedenfalls die DSGVO §15. Zum anderen behauptet die Telekom, dass der TE ihnen Geld aus einem mit der T. geschlossenen Vertrag schuldet. Wenn der TE das bestreitet, liegt es an der Telekom zu beweisen, dass sie mit dem TE einen Vertrag hat. Es dürfte der T. schwer fallen zu belegen, dass sie mit dem TE einen Vertrag geschlossen hat, ohne Unterlagen vorzulegen. Wird das eine Rechtsberatung? Jurastudium mit Titel abgeschlossen? Und "wenn das Wort wenn nicht wäre". (ein bekanntes Zitat) Da sollen sich doch Anwälte darum kümmern und nicht wir. Außer du bist Anwalt und bietest dich hier direkt an @mboettcher

    mboettcher

    Zwei Einwände: wenn es seine Daten sind, Telekom und Inkasso behaupten dies ja, hat er das Recht auf Auskunft zu den gespeicherten Daten, sagt jedenfalls die DSGVO §15. Zum anderen behauptet die Telekom, dass der TE ihnen Geld aus einem mit der T. geschlossenen Vertrag schuldet. Wenn der TE das bestreitet, liegt es an der Telekom zu beweisen, dass sie mit dem TE einen Vertrag hat. Es dürfte der T. schwer fallen zu belegen, dass sie mit dem TE einen Vertrag geschlossen hat, ohne Unterlagen vorzulegen.

    Zwei Einwände: wenn es seine Daten sind, Telekom und Inkasso behaupten dies ja, hat er das Recht auf Auskunft zu den gespeicherten Daten, sagt jedenfalls die DSGVO §15.  Zum anderen behauptet die Telekom, dass der TE ihnen Geld aus einem mit der T. geschlossenen Vertrag schuldet. Wenn der TE das bestreitet, liegt es an der Telekom zu beweisen, dass sie mit dem TE einen Vertrag hat. Es dürfte der T. schwer fallen zu belegen, dass sie mit dem TE einen Vertrag geschlossen hat, ohne Unterlagen vorzulegen. 
    mboettcher
    Zwei Einwände: wenn es seine Daten sind, Telekom und Inkasso behaupten dies ja, hat er das Recht auf Auskunft zu den gespeicherten Daten, sagt jedenfalls die DSGVO §15.  Zum anderen behauptet die Telekom, dass der TE ihnen Geld aus einem mit der T. geschlossenen Vertrag schuldet. Wenn der TE das bestreitet, liegt es an der Telekom zu beweisen, dass sie mit dem TE einen Vertrag hat. Es dürfte der T. schwer fallen zu belegen, dass sie mit dem TE einen Vertrag geschlossen hat, ohne Unterlagen vorzulegen. 

    Wird das eine Rechtsberatung?

    Jurastudium mit Titel abgeschlossen?

    Und "wenn das Wort wenn nicht wäre". (ein bekanntes Zitat)

    Da sollen sich doch Anwälte darum kümmern und nicht wir.

    Außer du bist Anwalt und bietest dich hier direkt an @mboettcher 

     

    →Mataimaki←
    mboettcher

    Zwei Einwände: wenn es seine Daten sind, Telekom und Inkasso behaupten dies ja, hat er das Recht auf Auskunft zu den gespeicherten Daten, sagt jedenfalls die DSGVO §15. Zum anderen behauptet die Telekom, dass der TE ihnen Geld aus einem mit der T. geschlossenen Vertrag schuldet. Wenn der TE das bestreitet, liegt es an der Telekom zu beweisen, dass sie mit dem TE einen Vertrag hat. Es dürfte der T. schwer fallen zu belegen, dass sie mit dem TE einen Vertrag geschlossen hat, ohne Unterlagen vorzulegen.

    Zwei Einwände: wenn es seine Daten sind, Telekom und Inkasso behaupten dies ja, hat er das Recht auf Auskunft zu den gespeicherten Daten, sagt jedenfalls die DSGVO §15.  Zum anderen behauptet die Telekom, dass der TE ihnen Geld aus einem mit der T. geschlossenen Vertrag schuldet. Wenn der TE das bestreitet, liegt es an der Telekom zu beweisen, dass sie mit dem TE einen Vertrag hat. Es dürfte der T. schwer fallen zu belegen, dass sie mit dem TE einen Vertrag geschlossen hat, ohne Unterlagen vorzulegen. 
    mboettcher
    Zwei Einwände: wenn es seine Daten sind, Telekom und Inkasso behaupten dies ja, hat er das Recht auf Auskunft zu den gespeicherten Daten, sagt jedenfalls die DSGVO §15.  Zum anderen behauptet die Telekom, dass der TE ihnen Geld aus einem mit der T. geschlossenen Vertrag schuldet. Wenn der TE das bestreitet, liegt es an der Telekom zu beweisen, dass sie mit dem TE einen Vertrag hat. Es dürfte der T. schwer fallen zu belegen, dass sie mit dem TE einen Vertrag geschlossen hat, ohne Unterlagen vorzulegen. 

    Wird das eine Rechtsberatung?

    Jurastudium mit Titel abgeschlossen?

    Und "wenn das Wort wenn nicht wäre". (ein bekanntes Zitat)

    Da sollen sich doch Anwälte darum kümmern und nicht wir.

    Außer du bist Anwalt und bietest dich hier direkt an @mboettcher 

     


    Seit wann ist der Hinweis auf die DSGVO Rechtsberatung? Wenn das so wäre, ist es deine Behauptung „Wegen Datenschutz nein“ wohl auch. Einen Beleg bist du allerdings schuldig geblieben. Daher an dich die Gegenfage: Jurastudium mit „Titel“ abgeschlossen? - Nebenbei: was für einen „Titel“ bekommt man denn nach einem Jurastudium? - Und was die Beweispflicht bei Forderungen betrifft, so braucht man dazu kein Jurastudium. Wer von mir Geld will, muss die Berechtigung der Forderungen nachvollziehbar belegen. Wenn ich die bestreite, sind sie definitiv unberechtigt, er beißt auf Granit und wenn er das nicht begreift, verliert er.

    Am Rande: meine Familie kann bedauerlicher Weise mit mehreren Volljuristen dienen. Als Mathematiker und promovierter Physiker sind mir deren sprachliche Verrenkungen allerdings oft suspekt. 

    Antwort

    von

    vor einem Jahr


    @→Mataimaki←  schrieb:
    @NormenN  schrieb:
    Aber es muss doch die Möglichkeit geben, für die sie Telekom, die Vertragsdaten zu der Rechnungsnummer abzurufen und mir zukommen zu lassen.

    Wegen Datenschutz nein.

    . . . . . . .


    Das zeigt doch, wie hirnrissig da argumentiert wird.

     

    Man unterstellt jemanden, dass er der Schuldner sei, weigert sich aber, eben diesem dann relevante Tatsachen  mitzuteilen, weil man nicht weiß, ob diese Person tatsächlich der Schuldner ist.

     

     

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    Hallo @NormenN,

     

    deinen Unmut kann ich verstehen. Es tut mir leid, dass du jetzt diesen Ärger hast.

     

    Wenn eine Forderung an ein Inkasso abgegeben wurde, sind wir weiterhin zuständig nur das Inkasso bearbeitet den Vorgang und es läuft nicht hier über den Kundenservice. Wir haben dann keinen Zugriff auf die Daten.

     

    Eine Auskunft muss dir das Inkasso geben und auch eine Strafanzeige (geht auch online) solltest du als Nachweis vorlegen. Der Vorgang wird beim Inkasso entsprechend dann geprüft.

     

    Aus eigener Erfahrung bei einem Familienmitglied, zwar nicht mit einem Telekom-Thema, sind wir genauso vorgegangen (habe unterstützt, weil diese älter war und überfordert). Sie hätte angeblich einen Laptop gekauft. Am Ende war es ebenso ein Identitätsklau und es wurde auf ihren Namen Ware bestellt.

     

    Ich drück dir die Daumen, das der Spuck bald vorbei ist.

     

    Viele Grüße

     

    Maria R.

     

     

     

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor einem Jahr

    NormenN

    Meine Vermutung ist das jemand Identitätsdiebstahl betrieben hat, da meine Adresse nur ermittelt wurde

    Meine Vermutung ist das jemand Identitätsdiebstahl betrieben hat, da meine Adresse nur ermittelt wurde
    NormenN
    Meine Vermutung ist das jemand Identitätsdiebstahl betrieben hat, da meine Adresse nur ermittelt wurde

    Nur mal so, es gibt Namen auch durchaus mehrfach innerhalb von Deutschland, da reicht eine einfache Verwechselung während der Adress-Ermittlung des Inkassobüros aus.

    0

Uneingeloggter Nutzer

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