Gelöst

Frage zur Wandlunng

vor 6 Jahren

Guten Abend 

 

Habe mal eine Frage zur einer Wandlung

 

Ich habe im Oktober über VVL einen Iphone XS MAX bekommen.

Nach einem Defekt hat mich die Telekom Beraten direkt zur Apple zu fahren was ich auch gemacht habe.

Gerät wurde Ausgetauscht.

Auch das Tausch gerät hat einen Fehler.

Nun wurde mir von Apple gesagt ich soll noch mal einen Termin machen zum Austauschen oder mich an meinem Anbieter Richten bezüglich einer Wandlung.

 

Telekom Hotline meinte aber Heute das ich mindestens 3 Nachweise über einen Reparatur versuch haben muss.

Laut Apple und auch Verbraucherzentrale aber  2 Reparaturversuche

 

Was ist nun Richtig ??

Habe so gesehen jetzt das 3. Gerät mit einem Fehler

 

Was würdet Ihr mir Raten was sollte ich tun.

 

Vielen Dank

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 6 Jahren

    Hallo @D.U,

    das Rücktrittsrecht gibt es nach zwei erfolglosen Reparaturversuchen. Voraussetzung ist allerdings, dass es jedes mal derselbe Fehler war, der nicht repariert werden konnte. das heißt, wenn das Tauschgerät auch einen Fehler hat, reicht das nicht, es muss denselben Fehler haben und zwar nach beiden Nachbesserungsversuchen.

    Grüße
    Peter

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