Fristlose Kündigung nach § 312k Abs. 6 BGB (BGH-Urteil) wegen angeblicher Zuordnungsprobleme blockiert

vor 2 Tagen

Hallo Telekom hilft Team,

ich wende mich schwer enttäuscht an euch, da der E-Mail-Support meine fristlose Kündigung blockiert und die Antwortadresse für mehr als eine Antwort anscheinend gesperrt ist.

Ich habe am 21.07.2026 eine fristlose Kündigung gemäß § 312k Abs. 6 BGB eingereicht (Sanktionsrecht bei nicht gesetzeskonformer Kündigungsstrecke nach dem BGH-Urteil vom 16. Juli 2026, Az. I ZR 200/25). Diese Kündigung erfolgte über das Beschwerde Formular mit angehängtem Brief als PDF. Euer BEschwerde Formular ist leider auf 1000 Zeichen begrenzt.

Zuvor wurde bereits ein Kündigungsformular von mir am 17.07.2026 unter der KKM-Id xxxxxxxx bearbeitet und als Kündigung zum Lauzfzeitende eingetragen. Was falsch ist.

Der Support behauptet nun als Reaktion auf mein Schreiben vom 21.07 per E-Mail, der Vertrag sei unter der im Kundencenter angezeigten Vertragsnummer nicht zuordenbar. Das ist völlig widersprüchlich, da genau diese Daten für die (falsche) Bestätigung zum Laufzeitende im Juli 2027 genutzt wurden. Des weiteren enthielt mein Schreiben zusätzlich meine Kundenkontonummer sowie Rufnummer. Beides Daten nachdem ich erneut gefragt wurde. Für mich wirkt das fast schon wie eine Verzögerungstaktik.

Das System kennt die Daten also ganz genau. Meine vollständigen Daten habe ich soeben vollständig in meinem Community-Profil hinterlegt, damit ein Moderator den Vorgang direkt aufrufen kann.

Ich halte meine fristlose Kündigung zum Einreichungsdatum (21.07.2026) vollumfänglich aufrecht. Das Vertragsverhältnis gilt mit dem Zugang als beendet. Bitte veranlassen Sie die korrekte systemseitige Ausbuchung und bestätigen Sie mir den sofortigen Beendigungszeitpunkt. Die gesetzte Frist bis zum 30.07.2026 bleibt unverändert bestehen. Nach Verstreichen dieser Frist geht der Fall direkt an die Bundesnetzagentur.

Vielen Dank für die schnelle und unbürokratische Hilfe hier im Forum. Viele Grüße

Anm:

Kd.Nr editiert

(Marcel2605)

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Dieser Beitrag wurde von pamperlapescus restintelligenz am 23.07.2026 11:49 eskaliert.

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    • vor 2 Tagen

      christian.froehlke

      Diese Kündigung erfolgte über das Beschwerde Formular mit angehängtem Brief als PDF.

      Hallo Telekom hilft Team,

      ich wende mich schwer enttäuscht an euch, da der E-Mail-Support meine fristlose Kündigung blockiert und die Antwortadresse für mehr als eine Antwort anscheinend gesperrt ist.

      Ich habe am 21.07.2026 eine fristlose Kündigung gemäß § 312k Abs. 6 BGB eingereicht (Sanktionsrecht bei nicht gesetzeskonformer Kündigungsstrecke nach dem BGH-Urteil vom 16. Juli 2026, Az. I ZR 200/25). Diese Kündigung erfolgte über das Beschwerde Formular mit angehängtem Brief als PDF. Euer BEschwerde Formular ist leider auf 1000 Zeichen begrenzt.

      Zuvor wurde bereits ein Kündigungsformular von mir am 17.07.2026 unter der KKM-Id 6692570403 bearbeitet und als Kündigung zum Lauzfzeitende eingetragen. Was falsch ist.

      Der Support behauptet nun als Reaktion auf mein Schreiben vom 21.07 per E-Mail, der Vertrag sei unter der im Kundencenter angezeigten Vertragsnummer nicht zuordenbar. Das ist völlig widersprüchlich, da genau diese Daten für die (falsche) Bestätigung zum Laufzeitende im Juli 2027 genutzt wurden. Des weiteren enthielt mein Schreiben zusätzlich meine Kundenkontonummer sowie Rufnummer. Beides Daten nachdem ich erneut gefragt wurde. Für mich wirkt das fast schon wie eine Verzögerungstaktik.

      Das System kennt die Daten also ganz genau. Meine vollständigen Daten habe ich soeben vollständig in meinem Community-Profil hinterlegt, damit ein Moderator den Vorgang direkt aufrufen kann.

      Ich halte meine fristlose Kündigung zum Einreichungsdatum (21.07.2026) vollumfänglich aufrecht. Das Vertragsverhältnis gilt mit dem Zugang als beendet. Bitte veranlassen Sie die korrekte systemseitige Ausbuchung und bestätigen Sie mir den sofortigen Beendigungszeitpunkt. Die gesetzte Frist bis zum 30.07.2026 bleibt unverändert bestehen. Nach Verstreichen dieser Frist geht der Fall direkt an die Bundesnetzagentur.

      Vielen Dank für die schnelle und unbürokratische Hilfe hier im Forum. Viele Grüße

      christian.froehlke

      Diese Kündigung erfolgte über das Beschwerde Formular mit angehängtem Brief als PDF.

      Wenn bereits eine Beschwerde läuft, ist hier im Forum nichts mehr zu machen.

      Persönlich bin ich der Meinung, dass du dich beim Rechtsanwalt deines Vertrauens beraten lassen solltest.

      2

      von

      vor 2 Tagen

      Danke für den Hinweis. Da Sie als „Community Guide“ jedoch kein Mitarbeiter der Telekom sind und keinen Einblick in meine im Profil hinterlegten Daten haben, warte ich hier ganz entspannt auf die Rückmeldung des offiziellen Telekom hilft Teams.
      Die Rechtslage ist durch das BGH-Urteil vom 16. Juli 2026 (Az. I ZR 200/25) und § 312k Abs. 6 BGB ohnehin unmissverständlich. Sollte das offizielle Team den Fall hier nicht prüfen können, läuft meine Frist bis zum 30.07.2026 einfach weiter und die Sache geht am Folgetag direkt an die Bundesnetzagentur.

      0

      von

      vor 2 Tagen

      christian.froehlke

      und die Sache geht am Folgetag direkt an die Bundesnetzagentur.

      Danke für den Hinweis. Da Sie als „Community Guide“ jedoch kein Mitarbeiter der Telekom sind und keinen Einblick in meine im Profil hinterlegten Daten haben, warte ich hier ganz entspannt auf die Rückmeldung des offiziellen Telekom hilft Teams.
      Die Rechtslage ist durch das BGH-Urteil vom 16. Juli 2026 (Az. I ZR 200/25) und § 312k Abs. 6 BGB ohnehin unmissverständlich. Sollte das offizielle Team den Fall hier nicht prüfen können, läuft meine Frist bis zum 30.07.2026 einfach weiter und die Sache geht am Folgetag direkt an die Bundesnetzagentur.

      christian.froehlke

      und die Sache geht am Folgetag direkt an die Bundesnetzagentur.

      Warum warten? 

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 2 Tagen

      Hallo @christian.froehlke 

      Ich sehe hier keinen Anlass für eine fristlose Kündigung und halte die Argumentation für vorgeschoben.

      7

      von

      vor 2 Tagen

      Das BGB sieht vor dass es eine Kündigungsschaltfläche (Button/Verlinkung, bei der Telekom im Footer Verträge jetzt kündigen) gibt die zu einem Formular führt über welches der Kunde kündigen kann. Diese Kündigungsbestätigungsseite muss direkt geöffnet werden und darf nur Inhalt enthalten der mit der Kündigung zu tun hat und da auch nur die wirklich benötigten Daten abfragen.

      Todesfall etc. könnte man auch über ein Drop-Down oder so lösen in diesem Formular. Alternativ eine Checkbox ob es sich um eine Sonderkündigung handelt mit dem Hinweis dass der Nachweis als Anhang gesendet werden muss.

      0

      von

      vor 2 Tagen

      Hallo @christian.froehlke

       

      vielen Dank für das gute Gespräch.

      Wie ich am Telefon schon sagte, ich kann und werde das hier nicht rechtlich bewerten können, aber ich kümmere mich darum, dass das Thema geklärt wird. Ich kann leider nicht sagen, wann ich genau eine Rückmeldung dazu bekomme, aber wir bleiben auf jeden Fall hier im Dialog, bis wir die Kuh vom Eis haben. 

       

      Grüße 

      Peter

      von

      vor 43 Minuten

      Hallo @christian.froehlke

       

      gestern habe ich es leider nicht mehr geschafft, mich zurückzumelden. Ich habe bis jetzt auch noch keine Rückmeldung bekommen. Aufgrund des Wochenendes rechne ich auch frühestens Montag damit.

       

      Grüße 

      Peter

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 2 Tagen

      Auch dir ein freundliches Hallo @christian.froehlke 

      Die Teamies werden sich sicherlich gerne mit deinem Thema auseinandersetzen.

      Deshalb habe ich es mal ans Team weiter geleitet.

      Man wird sich bei dir melden.

      Schön wäre, wenn du in deinem Profil noch unter -weitere Informationen- ein großzügiges Zeitfenster für deine Erreichbarkeit eintragen tätest.

      Grüßle 🦂

      0

      0

    • vor 2 Tagen

      christian.froehlke

      Nach Verstreichen dieser Frist geht der Fall direkt an die Bundesnetzagentur.

      Hallo Telekom hilft Team,

      ich wende mich schwer enttäuscht an euch, da der E-Mail-Support meine fristlose Kündigung blockiert und die Antwortadresse für mehr als eine Antwort anscheinend gesperrt ist.

      Ich habe am 21.07.2026 eine fristlose Kündigung gemäß § 312k Abs. 6 BGB eingereicht (Sanktionsrecht bei nicht gesetzeskonformer Kündigungsstrecke nach dem BGH-Urteil vom 16. Juli 2026, Az. I ZR 200/25). Diese Kündigung erfolgte über das Beschwerde Formular mit angehängtem Brief als PDF. Euer BEschwerde Formular ist leider auf 1000 Zeichen begrenzt.

      Zuvor wurde bereits ein Kündigungsformular von mir am 17.07.2026 unter der KKM-Id 6692570403 bearbeitet und als Kündigung zum Lauzfzeitende eingetragen. Was falsch ist.

      Der Support behauptet nun als Reaktion auf mein Schreiben vom 21.07 per E-Mail, der Vertrag sei unter der im Kundencenter angezeigten Vertragsnummer nicht zuordenbar. Das ist völlig widersprüchlich, da genau diese Daten für die (falsche) Bestätigung zum Laufzeitende im Juli 2027 genutzt wurden. Des weiteren enthielt mein Schreiben zusätzlich meine Kundenkontonummer sowie Rufnummer. Beides Daten nachdem ich erneut gefragt wurde. Für mich wirkt das fast schon wie eine Verzögerungstaktik.

      Das System kennt die Daten also ganz genau. Meine vollständigen Daten habe ich soeben vollständig in meinem Community-Profil hinterlegt, damit ein Moderator den Vorgang direkt aufrufen kann.

      Ich halte meine fristlose Kündigung zum Einreichungsdatum (21.07.2026) vollumfänglich aufrecht. Das Vertragsverhältnis gilt mit dem Zugang als beendet. Bitte veranlassen Sie die korrekte systemseitige Ausbuchung und bestätigen Sie mir den sofortigen Beendigungszeitpunkt. Die gesetzte Frist bis zum 30.07.2026 bleibt unverändert bestehen. Nach Verstreichen dieser Frist geht der Fall direkt an die Bundesnetzagentur.

      Vielen Dank für die schnelle und unbürokratische Hilfe hier im Forum. Viele Grüße

      christian.froehlke

      Nach Verstreichen dieser Frist geht der Fall direkt an die Bundesnetzagentur.

      Die die erstellt deinen KI generierten Text neu und verständlich?

      4

      von

      vor 2 Tagen

      @christian.froehlke 

      Warte einfach ab bis sich jemand vom Team bei dir meldet!

      von

      vor 2 Tagen

      christian.froehlke
      Was ist für dich (Ich duz dich auch mal, anscheinend sind wir zur zusammen zur Schule gegangen) nicht verständlich? Kannst du sachlich etwas beitragen und hast deswegen Rückfragen oder möchtest du nur auf den Einsatz von KI hinweisen? 

      Was ist für dich (Ich duz dich auch mal, anscheinend sind wir zur zusammen zur Schule gegangen) nicht verständlich?

      Kannst du sachlich etwas beitragen und hast deswegen Rückfragen oder möchtest du nur auf den Einsatz von KI hinweisen? 

      christian.froehlke

      Was ist für dich (Ich duz dich auch mal, anscheinend sind wir zur zusammen zur Schule gegangen) nicht verständlich?

      Kannst du sachlich etwas beitragen und hast deswegen Rückfragen oder möchtest du nur auf den Einsatz von KI hinweisen? 

      Ist mr Wurscht mit Schule oder Kindergarten... dein Text ist Grütze. Sorry.

      0

      von

      vor 2 Tagen

      christian.froehlke

      Was ist für dich (Ich duz dich auch mal, anscheinend sind wir zur zusammen zur Schule gegangen) nicht verständlich?

      Was ist für dich (Ich duz dich auch mal, anscheinend sind wir zur zusammen zur Schule gegangen) nicht verständlich?

      Kannst du sachlich etwas beitragen und hast deswegen Rückfragen oder möchtest du nur auf den Einsatz von KI hinweisen? 

      christian.froehlke

      Was ist für dich (Ich duz dich auch mal, anscheinend sind wir zur zusammen zur Schule gegangen) nicht verständlich?

      Das ist im Internet, bzw. in den Foren üblich.

      Macht es einen Unterschied, ob jemand schreibt: "Du bist ein XY" oder "Sie sind ein XY"?

      Wer das duzen nicht mag, sollte eine andere Kommunikationsplattform suchen.

      Ich bemühe jetzt auch mal KI:

      "Im Internet ist das „Du“ die Standardanrede. Laut Heise Netiquette-Regeln hat sich diese informelle Form durchgesetzt, da es für eine lockere Atmosphäre, ein Zugehörigkeitsgefühl und einen direkten Austausch sorgt."

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 2 Tagen

      christian.froehlke

      Zuvor wurde bereits ein Kündigungsformular von mir am 17.07.2026 unter der KKM-Id 6692570403 bearbeitet und als Kündigung zum Lauzfzeitende eingetragen.

      Hallo Telekom hilft Team,

      ich wende mich schwer enttäuscht an euch, da der E-Mail-Support meine fristlose Kündigung blockiert und die Antwortadresse für mehr als eine Antwort anscheinend gesperrt ist.

      Ich habe am 21.07.2026 eine fristlose Kündigung gemäß § 312k Abs. 6 BGB eingereicht (Sanktionsrecht bei nicht gesetzeskonformer Kündigungsstrecke nach dem BGH-Urteil vom 16. Juli 2026, Az. I ZR 200/25). Diese Kündigung erfolgte über das Beschwerde Formular mit angehängtem Brief als PDF. Euer BEschwerde Formular ist leider auf 1000 Zeichen begrenzt.

      Zuvor wurde bereits ein Kündigungsformular von mir am 17.07.2026 unter der KKM-Id 6692570403 bearbeitet und als Kündigung zum Lauzfzeitende eingetragen. Was falsch ist.

      Der Support behauptet nun als Reaktion auf mein Schreiben vom 21.07 per E-Mail, der Vertrag sei unter der im Kundencenter angezeigten Vertragsnummer nicht zuordenbar. Das ist völlig widersprüchlich, da genau diese Daten für die (falsche) Bestätigung zum Laufzeitende im Juli 2027 genutzt wurden. Des weiteren enthielt mein Schreiben zusätzlich meine Kundenkontonummer sowie Rufnummer. Beides Daten nachdem ich erneut gefragt wurde. Für mich wirkt das fast schon wie eine Verzögerungstaktik.

      Das System kennt die Daten also ganz genau. Meine vollständigen Daten habe ich soeben vollständig in meinem Community-Profil hinterlegt, damit ein Moderator den Vorgang direkt aufrufen kann.

      Ich halte meine fristlose Kündigung zum Einreichungsdatum (21.07.2026) vollumfänglich aufrecht. Das Vertragsverhältnis gilt mit dem Zugang als beendet. Bitte veranlassen Sie die korrekte systemseitige Ausbuchung und bestätigen Sie mir den sofortigen Beendigungszeitpunkt. Die gesetzte Frist bis zum 30.07.2026 bleibt unverändert bestehen. Nach Verstreichen dieser Frist geht der Fall direkt an die Bundesnetzagentur.

      Vielen Dank für die schnelle und unbürokratische Hilfe hier im Forum. Viele Grüße

      christian.froehlke

      Zuvor wurde bereits ein Kündigungsformular von mir am 17.07.2026 unter der KKM-Id 6692570403 bearbeitet und als Kündigung zum Lauzfzeitende eingetragen.

      ist die normale Vorgehensweise.

      Erzählst du uns das eigentliche Problem auch ? Fehlt irgendwo etwas, wenn ja wo ?

      8

      von

      vor 2 Tagen

      pamperlapescus restintelligenz

      Dann sollten wir im Hintergrund einen Stuhlkreis bilden und dort über ihn sprechen, mit ihm will er ja nicht!

      Smart-und-Clever

      aber wenn ich doch immer so viele Fragen hab, bin halt wissensbedürftig.

      @pamperlapescus restintelligenz  aber wenn ich doch immer so viele Fragen hab, bin halt wissensbedürftig.

      Smart-und-Clever

      aber wenn ich doch immer so viele Fragen hab, bin halt wissensbedürftig.

      Dann sollten wir im Hintergrund einen Stuhlkreis bilden und dort über ihn sprechen, mit ihm will er ja nicht!

      🦂

      ...und jetzt bin ich raus hier!

      pamperlapescus restintelligenz

      Dann sollten wir im Hintergrund einen Stuhlkreis bilden und dort über ihn sprechen, mit ihm will er ja nicht!

      Oder vortanzen wo der Kündigungsbutton ganz klar zu sehen- bzw. zu finden ist. 

      Aber man sieht ja vermehrt hier in der ThC, dass selbständiges Denken nicht mehr funktioniert, sonst würden wir in der letzten Zeit nicht ständig diesen Dreck der elektronischen Blödheit ( Ki ) zu lesen bekommen, wie soll dann einer den Kündigungsbutton finden, der deutlich und groß zu finden ist. 

      Aber das kann die Rechtsabteilung der Telekom noch mal genauer zeigen, gerade weil diesbezüglich die BNetzA ohnehin nichts machen wird, sie ist für Blindheit nicht zuständig. 

      von

      vor 2 Tagen

      holzher24

      Aber man sieht ja vermehrt hier in der ThC, dass selbständiges Denken nicht mehr funktioniert, sonst würden wir in der letzten Zeit nicht ständig diesen Dreck der elektronischen Blödheit ( Ki ) zu lesen bekommen, wie soll dann einer den Kündigungsbutton finden, der deutlich und groß zu finden ist. 

      pamperlapescus restintelligenz

      Dann sollten wir im Hintergrund einen Stuhlkreis bilden und dort über ihn sprechen, mit ihm will er ja nicht!

      Dann sollten wir im Hintergrund einen Stuhlkreis bilden und dort über ihn sprechen, mit ihm will er ja nicht! 🦂 ...und jetzt bin ich raus hier!
      pamperlapescus restintelligenz

      Dann sollten wir im Hintergrund einen Stuhlkreis bilden und dort über ihn sprechen, mit ihm will er ja nicht!

      Oder vortanzen wo der Kündigungsbutton ganz klar zu sehen- bzw. zu finden ist. 

      Aber man sieht ja vermehrt hier in der ThC, dass selbständiges Denken nicht mehr funktioniert, sonst würden wir in der letzten Zeit nicht ständig diesen Dreck der elektronischen Blödheit ( Ki ) zu lesen bekommen, wie soll dann einer den Kündigungsbutton finden, der deutlich und groß zu finden ist. 

      Aber das kann die Rechtsabteilung der Telekom noch mal genauer zeigen, gerade weil diesbezüglich die BNetzA ohnehin nichts machen wird, sie ist für Blindheit nicht zuständig. 

      holzher24

      Aber man sieht ja vermehrt hier in der ThC, dass selbständiges Denken nicht mehr funktioniert, sonst würden wir in der letzten Zeit nicht ständig diesen Dreck der elektronischen Blödheit ( Ki ) zu lesen bekommen, wie soll dann einer den Kündigungsbutton finden, der deutlich und groß zu finden ist. 

      Ich nehme an, dass der TE keine Probleme hatte den Kündigungsbutton zu finden. Er hat dabei und vermutlich mit eigener Anstrengung bzw. mühelos den Punkt gefunden, der ihn in die Lage versetzt die Geschäftsbeziehung vorzeitig zu beenden. Dass sein Text mittels KI ausformuliert wurde, ändert daran nichts. Wenn du den Links folgst, die ich in diesem Thread publiziert habe und die dortigen Elemente mit dem Urteilstext des BGH vergleichst, solltest du zum gleichen Ergebnis kommen. 

      0

      von

      vor 2 Tagen

      mboettcher

      die Geschäftsbeziehung vorzeitig zu beenden

      holzher24

      Aber man sieht ja vermehrt hier in der ThC, dass selbständiges Denken nicht mehr funktioniert, sonst würden wir in der letzten Zeit nicht ständig diesen Dreck der elektronischen Blödheit ( Ki ) zu lesen bekommen, wie soll dann einer den Kündigungsbutton finden, der deutlich und groß zu finden ist. 

      Oder vortanzen wo der Kündigungsbutton ganz klar zu sehen- bzw. zu finden ist.  Aber man sieht ja vermehrt hier in der ThC, dass selbständiges Denken nicht mehr funktioniert, sonst würden wir in der letzten Zeit nicht ständig diesen Dreck der elektronischen Blödheit ( Ki ) zu lesen bekommen, wie soll dann einer den Kündigungsbutton finden, der deutlich und groß zu finden ist.  Aber das kann die Rechtsabteilung der Telekom noch mal genauer zeigen, gerade weil diesbezüglich die BNetzA ohnehin nichts machen wird, sie ist für Blindheit nicht zuständig. 
      holzher24

      Aber man sieht ja vermehrt hier in der ThC, dass selbständiges Denken nicht mehr funktioniert, sonst würden wir in der letzten Zeit nicht ständig diesen Dreck der elektronischen Blödheit ( Ki ) zu lesen bekommen, wie soll dann einer den Kündigungsbutton finden, der deutlich und groß zu finden ist. 

      Ich nehme an, dass der TE keine Probleme hatte den Kündigungsbutton zu finden. Er hat dabei und vermutlich mit eigener Anstrengung bzw. mühelos den Punkt gefunden, der ihn in die Lage versetzt die Geschäftsbeziehung vorzeitig zu beenden. Dass sein Text mittels KI ausformuliert wurde, ändert daran nichts. Wenn du den Links folgst, die ich in diesem Thread publiziert habe und die dortigen Elemente mit dem Urteilstext des BGH vergleichst, solltest du zum gleichen Ergebnis kommen. 

      mboettcher

      die Geschäftsbeziehung vorzeitig zu beenden

      Find 

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 2 Tagen

      Wird hier also nur versucht vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen oder übersehe ich etwas ? 

      1

      von

      vor 2 Tagen

      Kurz und knapp: Ja, das ist der Sinn einer fristlosen Kündigung.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 2 Tagen

      christian.froehlke

      BGH-Urteil vom 16. Juli 2026

      Hallo Telekom hilft Team,

      ich wende mich schwer enttäuscht an euch, da der E-Mail-Support meine fristlose Kündigung blockiert und die Antwortadresse für mehr als eine Antwort anscheinend gesperrt ist.

      Ich habe am 21.07.2026 eine fristlose Kündigung gemäß § 312k Abs. 6 BGB eingereicht (Sanktionsrecht bei nicht gesetzeskonformer Kündigungsstrecke nach dem BGH-Urteil vom 16. Juli 2026, Az. I ZR 200/25). Diese Kündigung erfolgte über das Beschwerde Formular mit angehängtem Brief als PDF. Euer BEschwerde Formular ist leider auf 1000 Zeichen begrenzt.

      Zuvor wurde bereits ein Kündigungsformular von mir am 17.07.2026 unter der KKM-Id xxxxxxxx bearbeitet und als Kündigung zum Lauzfzeitende eingetragen. Was falsch ist.

      Der Support behauptet nun als Reaktion auf mein Schreiben vom 21.07 per E-Mail, der Vertrag sei unter der im Kundencenter angezeigten Vertragsnummer nicht zuordenbar. Das ist völlig widersprüchlich, da genau diese Daten für die (falsche) Bestätigung zum Laufzeitende im Juli 2027 genutzt wurden. Des weiteren enthielt mein Schreiben zusätzlich meine Kundenkontonummer sowie Rufnummer. Beides Daten nachdem ich erneut gefragt wurde. Für mich wirkt das fast schon wie eine Verzögerungstaktik.

      Das System kennt die Daten also ganz genau. Meine vollständigen Daten habe ich soeben vollständig in meinem Community-Profil hinterlegt, damit ein Moderator den Vorgang direkt aufrufen kann.

      Ich halte meine fristlose Kündigung zum Einreichungsdatum (21.07.2026) vollumfänglich aufrecht. Das Vertragsverhältnis gilt mit dem Zugang als beendet. Bitte veranlassen Sie die korrekte systemseitige Ausbuchung und bestätigen Sie mir den sofortigen Beendigungszeitpunkt. Die gesetzte Frist bis zum 30.07.2026 bleibt unverändert bestehen. Nach Verstreichen dieser Frist geht der Fall direkt an die Bundesnetzagentur.

      Vielen Dank für die schnelle und unbürokratische Hilfe hier im Forum. Viele Grüße

      Anm:

      Kd.Nr editiert

      (Marcel2605)

      christian.froehlke

      BGH-Urteil vom 16. Juli 2026

      Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass du der Telekom ausreichend Zeit lassen musst, um die aus dem Urteil resultierenden Änderungen umzusetzen. Daher wird dein ganzer Aktionismus rechtlich zu gar nichts führen m. E.

      Viele Grüße

      Thomas

      5

      von

      vor 2 Tagen

      Ich antworte doch nochmal: Ich verstehe deine(Hab gelernt dass duzen im Internet okay ist) Ansicht. Diese ist aber nicht richtig in meinen Augen.

      Das BGH beruft sich auf ein Gesetz, welches seit Juli 2022 in Kraft ist. Seitdem hätte die Telekom Ihre Kündigungsstrecke entsprechend anpassen müssen/können. Genug Zeit, oder?

      In dem aktuellen Fall hat der Verband der Verbraucherzentralen gegen ein Fitnessstudio geklagt weil diese ähnliche Fehler hatten. Das BGH hat jetzt rechtskräftig erläutert wie eine Kündigungsstrecke auszusehen hat. Alles was nicht zu diesem Prozess gehört, sorgt für ein fristloses Kündigungsrecht durch den Verbraucher.

      Wie man das moralisch einordnen möchte, kann jeder selbst entscheiden. Fakt(für mich, der Verbraucherzentrale und einigen Rechtsanwälten) ist, dass Verbraucher halt kündigen können. Das hat nichts mit Aktionismus zu tun, muss aber erfolgen bevor Änderungen vorgenommen werden. Aber grundsätzlich hatte die Telekom 4 Jahre Zeit dafür.

      Und btw: So einen Weg wählt man nur wenn man mit dem Anbieter oder dem Vertrag unzufrieden ist. Genauer möchte ich auf meine Beweggründe nicht eingehen.

      0

      von

      vor 2 Tagen

      *Paz Vizsla*

      Du arbeitest aber nicht beim DWD, oder?

      HARTMUTIX

      Meine Firma wurde erfolgreich verklagt weil in der Wetterwarnung per Mail ganz unten etwas Werbung zur Gebäude.Versicherung stand...Sturm usw.

      Auf See und vor Gericht.... Meine Firma wurde erfolgreich verklagt weil in der Wetterwarnung per Mail ganz unten etwas Werbung zur Gebäude.Versicherung stand...Sturm usw. 🙈 @teezeh 
      HARTMUTIX

      Meine Firma wurde erfolgreich verklagt weil in der Wetterwarnung per Mail ganz unten etwas Werbung zur Gebäude.Versicherung stand...Sturm usw.

      Du arbeitest aber nicht beim DWD, oder?

      *Paz Vizsla*

      Du arbeitest aber nicht beim DWD, oder?

      Nö..ich bin Rentner und war bei einer Versicherung mit wetterwarnungen für landwirte

      von

      vor 2 Tagen

      HARTMUTIX

      Nö..ich bin Rentner und war bei einer Versicherung mit wetterwarnungen für landwirte

      *Paz Vizsla*

      Du arbeitest aber nicht beim DWD, oder?

      Du arbeitest aber nicht beim DWD, oder?
      *Paz Vizsla*

      Du arbeitest aber nicht beim DWD, oder?

      Nö..ich bin Rentner und war bei einer Versicherung mit wetterwarnungen für landwirte

      HARTMUTIX

      Nö..ich bin Rentner und war bei einer Versicherung mit wetterwarnungen für landwirte

      Was echt wichtig ist bei der Einfahrung er Ernte. 

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    Uneingeloggter Nutzer

    von

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