Gelöst
Fristlose Kündigung nach § 312k Abs. 6 BGB (BGH-Urteil) wegen angeblicher Zuordnungsprobleme blockiert
vor 3 Monaten
Hallo Telekom hilft Team,
ich wende mich schwer enttäuscht an euch, da der E-Mail-Support meine fristlose Kündigung blockiert und die Antwortadresse für mehr als eine Antwort anscheinend gesperrt ist.
Ich habe am 21.07.2026 eine fristlose Kündigung gemäß § 312k Abs. 6 BGB eingereicht (Sanktionsrecht bei nicht gesetzeskonformer Kündigungsstrecke nach dem BGH-Urteil vom 16. Juli 2026, Az. I ZR 200/25). Diese Kündigung erfolgte über das Beschwerde Formular mit angehängtem Brief als PDF. Euer BEschwerde Formular ist leider auf 1000 Zeichen begrenzt.
Zuvor wurde bereits ein Kündigungsformular von mir am 17.07.2026 unter der KKM-Id xxxxxxxx bearbeitet und als Kündigung zum Lauzfzeitende eingetragen. Was falsch ist.
Der Support behauptet nun als Reaktion auf mein Schreiben vom 21.07 per E-Mail, der Vertrag sei unter der im Kundencenter angezeigten Vertragsnummer nicht zuordenbar. Das ist völlig widersprüchlich, da genau diese Daten für die (falsche) Bestätigung zum Laufzeitende im Juli 2027 genutzt wurden. Des weiteren enthielt mein Schreiben zusätzlich meine Kundenkontonummer sowie Rufnummer. Beides Daten nachdem ich erneut gefragt wurde. Für mich wirkt das fast schon wie eine Verzögerungstaktik.
Das System kennt die Daten also ganz genau. Meine vollständigen Daten habe ich soeben vollständig in meinem Community-Profil hinterlegt, damit ein Moderator den Vorgang direkt aufrufen kann.
Ich halte meine fristlose Kündigung zum Einreichungsdatum (21.07.2026) vollumfänglich aufrecht. Das Vertragsverhältnis gilt mit dem Zugang als beendet. Bitte veranlassen Sie die korrekte systemseitige Ausbuchung und bestätigen Sie mir den sofortigen Beendigungszeitpunkt. Die gesetzte Frist bis zum 30.07.2026 bleibt unverändert bestehen. Nach Verstreichen dieser Frist geht der Fall direkt an die Bundesnetzagentur.
Vielen Dank für die schnelle und unbürokratische Hilfe hier im Forum. Viele Grüße
Anm:
Kd.Nr editiert
(Marcel2605)
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Monaten
Diese Kündigung erfolgte über das Beschwerde Formular mit angehängtem Brief als PDF.
Hallo Telekom hilft Team,
ich wende mich schwer enttäuscht an euch, da der E-Mail-Support meine fristlose Kündigung blockiert und die Antwortadresse für mehr als eine Antwort anscheinend gesperrt ist.
Ich habe am 21.07.2026 eine fristlose Kündigung gemäß § 312k Abs. 6 BGB eingereicht (Sanktionsrecht bei nicht gesetzeskonformer Kündigungsstrecke nach dem BGH-Urteil vom 16. Juli 2026, Az. I ZR 200/25). Diese Kündigung erfolgte über das Beschwerde Formular mit angehängtem Brief als PDF. Euer BEschwerde Formular ist leider auf 1000 Zeichen begrenzt.
Zuvor wurde bereits ein Kündigungsformular von mir am 17.07.2026 unter der KKM-Id 6692570403 bearbeitet und als Kündigung zum Lauzfzeitende eingetragen. Was falsch ist.
Der Support behauptet nun als Reaktion auf mein Schreiben vom 21.07 per E-Mail, der Vertrag sei unter der im Kundencenter angezeigten Vertragsnummer nicht zuordenbar. Das ist völlig widersprüchlich, da genau diese Daten für die (falsche) Bestätigung zum Laufzeitende im Juli 2027 genutzt wurden. Des weiteren enthielt mein Schreiben zusätzlich meine Kundenkontonummer sowie Rufnummer. Beides Daten nachdem ich erneut gefragt wurde. Für mich wirkt das fast schon wie eine Verzögerungstaktik.
Das System kennt die Daten also ganz genau. Meine vollständigen Daten habe ich soeben vollständig in meinem Community-Profil hinterlegt, damit ein Moderator den Vorgang direkt aufrufen kann.
Ich halte meine fristlose Kündigung zum Einreichungsdatum (21.07.2026) vollumfänglich aufrecht. Das Vertragsverhältnis gilt mit dem Zugang als beendet. Bitte veranlassen Sie die korrekte systemseitige Ausbuchung und bestätigen Sie mir den sofortigen Beendigungszeitpunkt. Die gesetzte Frist bis zum 30.07.2026 bleibt unverändert bestehen. Nach Verstreichen dieser Frist geht der Fall direkt an die Bundesnetzagentur.
Vielen Dank für die schnelle und unbürokratische Hilfe hier im Forum. Viele Grüße
Wenn bereits eine Beschwerde läuft, ist hier im Forum nichts mehr zu machen.
Persönlich bin ich der Meinung, dass du dich beim Rechtsanwalt deines Vertrauens beraten lassen solltest.
2
von
vor 3 Monaten
0
von
vor 3 Monaten
und die Sache geht am Folgetag direkt an die Bundesnetzagentur.
Warum warten?
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