FYI: Neues Urteil vom EuGH zu Stream On

vor 4 Jahren

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  • vor 4 Jahren

    @merlin1986 

    Es geht hier aber um Ungarn und nicht um Deutschland.

    Noch keine Aussagen zu deutschen Tarifen Hintergrund ist ein Fall in Ungarn, ähnliche Tarife werden aber auch in Deutschland angeboten (Telekom StreamOn und Vodafone Pass). Verbraucherschützer hatten dies bereits kritisiert.

    Noch keine Aussagen zu deut­schen Tarifen

    Hinter­grund ist ein Fall in Ungarn, ähnliche Tarife werden aber auch in Deutsch­land ange­boten (Telekom StreamOn und Voda­fone Pass). Verbrau­cher­schützer hatten dies bereits kriti­siert.


    Noch keine Aussagen zu deut­schen Tarifen

    Hinter­grund ist ein Fall in Ungarn, ähnliche Tarife werden aber auch in Deutsch­land ange­boten (Telekom StreamOn und Voda­fone Pass). Verbrau­cher­schützer hatten dies bereits kriti­siert.



    Aber warten wir ab, wie die Telekom und Vodafone darauf reagieren.

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    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 4 Jahren

    Ist das eventuell der Grund, warum bisher immer noch keine neuen Tarife rausgekommen sind? Weil die das Urteil abwarten wollten? Ohne Stream on ist ein Vertrag über 24 Monate mit den paar GBs sinnlos. Sorry. Wenn ich überlege, was allein bei mir dank Streaming über den Äther geballert ist, jetzt müssen die sich echt was einfallen lassen. Wenn das kein Startschuss für Unlimited ist. Mir reicht 50 MBs Unlimited dicke. Dann buche ich auch wieder 24 Monate. 

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 4 Jahren

    Im verlinkten Bericht steht 

    Konkret geht es um Tarife mit einem begrenzten Internet-Daten­volumen. Ist dieses Volumen verbraucht, wird der weitere Daten­ver­kehr gedros­selt oder blockiert. Der Daten­ver­kehr bestimmter Dienste wie Video- oder Musik­strea­ming-Apps wird nicht auf das Volumen ange­rechnet und ist auch nicht von der Dros­selung betroffen.“


    Für StreamOn gilt laut Preisliste: 
    Sofern das im jeweiligen Tarif vereinbarte Inklusivvolumen durch anderweitige Datennutzung als durch Audio- und Videostreaming der Partnerdienste verbraucht und die Bandbreite auf max. 64 KBit/s im Download und 16 KBit/s im Upload beschränkt wurde, gilt die Bandbreitenbeschränkung auch für die Zubuchoption.

    3

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Im konkreten Urteil geht es aber nicht um Telekom oder Vodafone, sondern um die in Ungarn niedergelassene Gesellschaft Telenor. Sie bietet Tarife an, die auf den ersten Blick Stream On und Vodafone Pass ähnlich sind. Tatsächlich aber können Kunden dort die im Zero-Rating inkludierten Dienste auch nach der Ausschöpfung ihres regulären Datenvolumens weiterhin uneingeschränkt nutzen. Alle anderen Dienste werden blockiert und verlangsamt. Deshalb sind die deutschen Anbieter nicht vom Urteil betroffen Das ist genau der Grund, weswegen das jetzt vom EuGH gesprochene Urteil keine Relevanz für den deutschen Markt hat. Telekom und Vodafone drosseln nach Verbrauch des regulären Datenvolumens alle Dienste gleichermaßen – also auch die Zero-Rating-Anwendungen. Erst, wenn du wieder reguläres Datenvolumen hast, kannst du auch wieder ohne Limit Videos schauen und Musik hören. Ein Telekom-Sprecher bestätigte uns gegenüber, dass es keine Konsequenzen für Stream On gäbe. Quelle: https://www.inside-digital.de/news/eugh-verbietet-zero-rating-tarife-das-bedeutet-das-urteil-fuer-telekom-vodafone

    Im konkreten Urteil geht es aber nicht um Telekom oder Vodafone, sondern um die in Ungarn niedergelassene Gesellschaft Telenor. Sie bietet Tarife an, die auf den ersten Blick Stream On und Vodafone Pass ähnlich sind. Tatsächlich aber können Kunden dort die im Zero-Rating inkludierten Dienste auch nach der Ausschöpfung ihres regulären Datenvolumens weiterhin uneingeschränkt nutzen. Alle anderen Dienste werden blockiert und verlangsamt.

    Deshalb sind die deutschen Anbieter nicht vom Urteil betroffen

    Das ist genau der Grund, weswegen das jetzt vom EuGH gesprochene Urteil keine Relevanz für den deutschen Markt hat. Telekom und Vodafone drosseln nach Verbrauch des regulären Datenvolumens alle Dienste gleichermaßen – also auch die Zero-Rating-Anwendungen. Erst, wenn du wieder reguläres Datenvolumen hast, kannst du auch wieder ohne Limit Videos schauen und Musik hören. Ein Telekom-Sprecher bestätigte uns gegenüber, dass es keine Konsequenzen für Stream On gäbe.


    Quelle: https://www.inside-digital.de/news/eugh-verbietet-zero-rating-tarife-das-bedeutet-das-urteil-fuer-telekom-vodafone

     

    Im konkreten Urteil geht es aber nicht um Telekom oder Vodafone, sondern um die in Ungarn niedergelassene Gesellschaft Telenor. Sie bietet Tarife an, die auf den ersten Blick Stream On und Vodafone Pass ähnlich sind. Tatsächlich aber können Kunden dort die im Zero-Rating inkludierten Dienste auch nach der Ausschöpfung ihres regulären Datenvolumens weiterhin uneingeschränkt nutzen. Alle anderen Dienste werden blockiert und verlangsamt.

    Deshalb sind die deutschen Anbieter nicht vom Urteil betroffen

    Das ist genau der Grund, weswegen das jetzt vom EuGH gesprochene Urteil keine Relevanz für den deutschen Markt hat. Telekom und Vodafone drosseln nach Verbrauch des regulären Datenvolumens alle Dienste gleichermaßen – also auch die Zero-Rating-Anwendungen. Erst, wenn du wieder reguläres Datenvolumen hast, kannst du auch wieder ohne Limit Videos schauen und Musik hören. Ein Telekom-Sprecher bestätigte uns gegenüber, dass es keine Konsequenzen für Stream On gäbe.


    Quelle: https://www.inside-digital.de/news/eugh-verbietet-zero-rating-tarife-das-bedeutet-das-urteil-fuer-telekom-vodafone

     


    Daher würde ich die Überschrift ändern @merlin1986 .

     

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