[FYI] - StreamON final vom EuGH als nicht-netzneutral eingestuft

4 years ago

https://www.teltarif.de/telekom-streamon-vodafone-pass-eugh-urteil-verstoss-netzneutralitaet/news/85611.html

 

"Eine solche Geschäfts­praxis verstößt gegen die allge­meine, in der Verord­nung über den Zugang zum offenen Internet aufge­stellte Pflicht, den Verkehr ohne Diskri­minie­rung oder Störung gleich zu behan­deln"

"Nach der Wort­mel­dung des EuGH gehen nun sepa­rate Verfahren an zwei deut­schen Gerichten weiter - es ist nun aber klar, dass die Unter­nehmen dort auf verlo­renem Posten stehen."

3209

17

  • 4 years ago

    Wie die Kommentatoren sich darunter darüber freuen. Denken die wirklich das dadurch Unlimited für 20 Euro kommt? 

    2

    Answer

    from

    4 years ago

    @Sharôn Opheliac 

    Ist halt teltarif 🤷

    Answer

    from

    4 years ago

    Sharôn Opheliac

    Denken die wirklich das dadurch Unlimited für 20 Euro kommt

    Denken die wirklich das dadurch Unlimited für 20 Euro kommt
    Sharôn Opheliac
    Denken die wirklich das dadurch Unlimited für 20 Euro kommt

    Sofern der Tarif für 20 Euro dann auf 16mbit ("MagentaUnlimited S") gedrosselt ist, sollte das machbar sein Fröhlich

    Unlogged in user

    Answer

    from

  • 4 years ago

    Wenn ich den Artikel richtig gelesen habe, geht es um die Anfänge und nicht um das aktuelle Angebot.

     

     

    13

    Answer

    from

    4 years ago

    @Gelöschter Nutzer  hat wohl recht ...

     

    siehe https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=245537&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=3273264

     

    Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Achte Kammer) für Recht erkannt:

    Art. 3 der Verordnung (EU) 2015/2120 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet und zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und diensten sowie der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union ist dahin auszulegen, dass eine auf der Aktivierung einer Tarifoption zum sogenannten „Nulltarif“ beruhende Bandbreitenlimitierung, die bei Videostreaming unabhängig davon zur Anwendung kommt, ob es sich um Videostreaming von Partnerunternehmen oder anderen Anbietern von Inhalten handelt, mit den Pflichten aus Art. 3 Abs. 3 unvereinbar ist

     

    Edit: betreffende Stelle rot markiert

    Answer

    from

    4 years ago

    Die betrof­fenen Firmen betonten beide, dass man die Tarife ja schon längst geän­dert habe. Für das jetzige StreamOn ändere sich also nichts, sagte ein Telekom-Spre­cher. 

     

    Quelle: https://www.teltarif.de/telekom-streamon-vodafone-pass-eugh-urteil-verstoss-netzneutralitaet/news/85611.html

    Letzter Absatz. Und weiter:

    Tatsäch­lich beziehen sich die Bean­stan­dungen der Richter auf die Vergan­gen­heit.

     

    Und genau das habe ich auch gesagt. StreamOn der ersten Generation.

    Answer

    from

    4 years ago

    @Gelöschter Nutzer  danke für die Klarheit 😊

    Unlogged in user

    Answer

    from

Unlogged in user

Ask

from

This could help you too

in  

239

0

6

in  

614

0

3

in  

459

0

3

Solved

in  

830

4

3