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Geräte verspätet zurück gesendet voll bezahlen
4 years ago
Hallo zusammen, also wir kamen in Zahlungsverzug , Ratenzahlung wurden abgelehnt. Kündigung seitens Telekom , Inkasso volles Programm . Klar das wir die Grindgebühr etc. zahlen müssen, sehen wir ein , auch Inkasso . Wir baten um Retourmarke per Post da kein Drucker greifbar. Kam nach ewigen Zeiten . Geräte zurück, aber verspätet . Telekom hat also die Hardware komplett zurück, stellt diese aber weiterhin in Rechnung. Man meint zu spät zurück dann könnten Sie die Geräte behalten und müssen den Rechnungsbetrag auch nicht mindern um deren Wert . Rücksendung der Geräte wird verweigert , weil man ja nicht muss laut deren Aussage , man würde auch das Thema nicht weiter bearbeiten ich sollte mich an das Inkasso wenden. Inkasso sagt mit den Geräten haben sie nix zu tun . Mit anderen Wirten lässt die Telekom sich Geräte bezahlen die sie im Besitz haben und verweigern die Herausgsbe! Wer weiß bitte Rat
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4 years ago
Da gibt es keinen Rat - es ist genau so wie es dir mitgeteilt wurde.
Gerät zu spät zurück - bei der Telekom damit ausgebucht und der volle Betrag wird fallig.
6
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4 years ago
Dürfen aber dann nur bis Rückgabe berechnet werden und nicht grundsätzlich bis Vertragsende.
Answer
from
4 years ago
und nicht grundsätzlich bis Vertragsende
Innerhalb der Mindestvertragslaufzeit darf auch bis Vertragsende verlangt werden. Bei Schadenersatz für "verlorene Geräte" zählt der Restwert, nicht die Mietgebühr.
Answer
from
4 years ago
Ja Betrag ok aber es sind dann meine Geräte , welches Recht hat die Telekom die Geräte dann zu behalten ?
Ja Betrag ok aber es sind dann meine Geräte , welches Recht hat die Telekom die Geräte dann zu behalten ?
Weil es ihre waren und bleiben.
Du hast nicht die Geräte bezahlt sondern Schadenersatz.
Die Zahlung bis Vertragsende ergibt sich aus der, durch dich schuldhaft verursachten, außerordentlichen Kündigung.
Unlogged in user
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from
4 years ago
Telekom hat also die Hardware komplett zurück, stellt diese aber weiterhin in Rechnung.
Telekom hat also die Hardware komplett zurück, stellt diese aber weiterhin in Rechnung.
Du zahlst weiterhin monatlich Hardwaremiete? Das darf nicht sein.
Ein einmaliger Schadenersatz für verspätet zurückgeschickte Hardware ist allerdings nicht zu beanstanden. Wenn Du den bezahlt hast, dann ist das kein Kaufpreis für ein Gebrauchtgerät und das Gerät ist weiterhin im Eigentum der Telekom.
Zu spät zurückschicken oder gar nicht zurückschicken hat dieselbe Auswirkung im Hinblick auf Schadenersatz. Nicht zurückschicken bedeutet, dass das Gerät bei Dir ist und Du das weiter nutzen kannst. Verkaufen dürftest Du das aber nicht weil Du kein Eigentümer bist - die Telekom könnte das Gerät jederzeit von Dir zurückfordern (das wird aber normalerweise nicht passieren).
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from
4 years ago
@Martina H.
Du kennst sicher die richtige Antwort.😀
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from
4 years ago
Da das Profil nicht befüllt wurde, kann der Fall genauer überprüft werden.
Wenn die Geräte, trotz mehrfacher Aufforderung, nicht rechtzeitig zurückgeschickt werden, dann erfolgt die Berechnung.
Die Geräte fordern wir dann nicht weiter zurück, sollten diese im Nachgang allerdings doch noch an uns zurückgesandt werden, schicken wir diese für gewöhnlich nicht noch einmal an den Kunden zurück.
Viele Grüße
Marcel M.
Answer
from
4 years ago
Da das Profil nicht befüllt wurde, kann der Fall nicht genauer überprüft werden.
Besser so
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from
Accepted Solution
accepted by
4 years ago
Da das Profil nicht befüllt wurde, kann der Fall genauer überprüft werden.
Wenn die Geräte, trotz mehrfacher Aufforderung, nicht rechtzeitig zurückgeschickt werden, dann erfolgt die Berechnung.
Die Geräte fordern wir dann nicht weiter zurück, sollten diese im Nachgang allerdings doch noch an uns zurückgesandt werden, schicken wir diese für gewöhnlich nicht noch einmal an den Kunden zurück.
Viele Grüße
Marcel M.
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