Gelöst

Gewährleistung für Handy wurde mir pauschal verweigert.

vor 5 Jahren

Heute habe ich im Telekom Shop mein wenige Monate altes Smartphone mit einem gebrochenen Gehäuse vorgelegt. Es hat definitiv keine mechanische Beschädigung stattgefunden. Pauschal wurde mir mitgeteilt, dass ich die Kosten für den Schaden selber tragen müsse, da es sich um eine äußere Beschädigung handele. Ich habe mehrfach darauf hingewiesen, dass der Schaden offensichtlich materialbedingt sei und keine Beschädigung (bspw. Sturz) stattfand. Auch wies ich darauf hin, dass es sich um Gewährleistung handele. Die Beraterin sagte mir dann frech, das müsse ich erst einmal beweisen. Ich wies darauf hin, dass die Beweislast ohnehin bei der Telekom läge (Gerät ist nicht einmal drei Monate alt.). Doch die Beraterin verweigerte mir die Gewährleistung weiterhin pauschal, u.a. auch mit der Begründung, dass es auf das Gehäuse keine Gewährleistung gäbe. Nach langer Diskussion lenkte sie dann ein und sagte, sie würde dann das Gerät auf mein Kostenrisiko einsenden und ich müsse dann das Risiko tragen, dass ich eine Rechnung bekäme. Darauf habe ich mich nicht eingelassen. Ich habe durch Internetrecherche erfahren, dass die Telekom diese Masche offensichtlich pauschal durchzieht und damit gesetzeswidriges Geschäftsgebaren zeigt. Es sind diverse ähnliche Fälle von Verbraucherschützern geschildert. Eine juristische Auseinandersetzung spare ich mir, ich denke so denken sehr, sehr viele Kunden und die Telekom spart im ersten Moment. Leider zeigt sich auch hier wieder einmal, dass man durch solches Gebaren jedoch langfristig seine seriösen Kunden verliert. Ich habe meinen Vertag gerade gekündigt und kann nur empfehlen, sich so etwas ebenfalls nicht bieten zu lassen.

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    • vor 5 Jahren

      Wenn es ein Apple Geräte gewesen wäre, hättest sofort in einen store gehen können. Die hätten das geregelt. 

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      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      gebrochenes Gehäuse ohne äußere Gewalt - nicht sehr wahrscheinlich.

      Das Gehäuse zersetzt sich ja nicht einfach

      Muss man aber halt prüfen

       

      Hast du mal ein Bild - auf der anderen Seiten hat praktisch jedes Gerät mit drei Monaten Garantie.

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 5 Jahren

      Hallo @schweimer.mirko 

      schweimer.mirko

      Heute habe ich im Telekom Shop mein 1. wenige Monate altes Smartphone mit einem gebrochenen Gehäuse vorgelegt. Es hat definitiv keine mechanische Beschädigung stattgefunden. Pauschal wurde mir mitgeteilt, dass ich die Kosten für den Schaden selber tragen müsse, da es sich um eine äußere Beschädigung handele. Ich habe mehrfach darauf hingewiesen, dass der Schaden offensichtlich materialbedingt sei und keine Beschädigung (bspw. Sturz) stattfand. Auch wies ich darauf hin, dass es sich um Gewährleistung handele. Die Beraterin sagte mir dann frech, das müsse ich erst einmal beweisen. 2. Ich wies darauf hin, dass die Beweislast ohnehin bei der Telekom läge (Gerät ist nicht einmal drei Monate alt.). Doch die Beraterin verweigerte mir die Gewährleistung weiterhin pauschal, u.a. auch mit der Begründung, dass es auf das Gehäuse keine Gewährleistung gäbe. 3. Nach langer Diskussion lenkte sie dann ein und sagte, sie würde dann das Gerät auf mein Kostenrisiko einsenden und ich müsse dann das Risiko tragen, dass ich eine Rechnung bekäme. Darauf habe ich mich nicht eingelassen.4. Ich habe durch Internetrecherche erfahren, dass die Telekom diese Masche offensichtlich pauschal durchzieht und damit gesetzeswidriges Geschäftsgebaren zeigt. Es sind diverse ähnliche Fälle von Verbraucherschützern geschildert. 5. Eine juristische Auseinandersetzung spare ich mir, ich denke so denken sehr, sehr viele Kunden und die Telekom spart im ersten Moment. Leider zeigt sich auch hier wieder einmal, dass man durch solches Gebaren jedoch langfristig seine seriösen Kunden verliert. Ich habe meinen Vertag gerade gekündigt und kann nur empfehlen, sich so etwas ebenfalls nicht bieten zu lassen.

      Heute habe ich im Telekom Shop mein 1. wenige Monate altes Smartphone mit einem gebrochenen Gehäuse vorgelegt. Es hat definitiv keine mechanische Beschädigung stattgefunden. Pauschal wurde mir mitgeteilt, dass ich die Kosten für den Schaden selber tragen müsse, da es sich um eine äußere Beschädigung handele. Ich habe mehrfach darauf hingewiesen, dass der Schaden offensichtlich materialbedingt sei und keine Beschädigung (bspw. Sturz) stattfand. Auch wies ich darauf hin, dass es sich um Gewährleistung handele. Die Beraterin sagte mir dann frech, das müsse ich erst einmal beweisen. 2. Ich wies darauf hin, dass die Beweislast ohnehin bei der Telekom läge (Gerät ist nicht einmal drei Monate alt.). Doch die Beraterin verweigerte mir die Gewährleistung weiterhin pauschal, u.a. auch mit der Begründung, dass es auf das Gehäuse keine Gewährleistung gäbe. 3. Nach langer Diskussion lenkte sie dann ein und sagte, sie würde dann das Gerät auf mein Kostenrisiko einsenden und ich müsse dann das Risiko tragen, dass ich eine Rechnung bekäme. Darauf habe ich mich nicht eingelassen.4. Ich habe durch Internetrecherche erfahren, dass die Telekom diese Masche offensichtlich pauschal durchzieht und damit gesetzeswidriges Geschäftsgebaren zeigt. Es sind diverse ähnliche Fälle von Verbraucherschützern geschildert. 5. Eine juristische Auseinandersetzung spare ich mir, ich denke so denken sehr, sehr viele Kunden und die Telekom spart im ersten Moment. Leider zeigt sich auch hier wieder einmal, dass man durch solches Gebaren jedoch langfristig seine seriösen Kunden verliert. Ich habe meinen Vertag gerade gekündigt und kann nur empfehlen, sich so etwas ebenfalls nicht bieten zu lassen.

      schweimer.mirko

      Heute habe ich im Telekom Shop mein 1. wenige Monate altes Smartphone mit einem gebrochenen Gehäuse vorgelegt. Es hat definitiv keine mechanische Beschädigung stattgefunden. Pauschal wurde mir mitgeteilt, dass ich die Kosten für den Schaden selber tragen müsse, da es sich um eine äußere Beschädigung handele. Ich habe mehrfach darauf hingewiesen, dass der Schaden offensichtlich materialbedingt sei und keine Beschädigung (bspw. Sturz) stattfand. Auch wies ich darauf hin, dass es sich um Gewährleistung handele. Die Beraterin sagte mir dann frech, das müsse ich erst einmal beweisen. 2. Ich wies darauf hin, dass die Beweislast ohnehin bei der Telekom läge (Gerät ist nicht einmal drei Monate alt.). Doch die Beraterin verweigerte mir die Gewährleistung weiterhin pauschal, u.a. auch mit der Begründung, dass es auf das Gehäuse keine Gewährleistung gäbe. 3. Nach langer Diskussion lenkte sie dann ein und sagte, sie würde dann das Gerät auf mein Kostenrisiko einsenden und ich müsse dann das Risiko tragen, dass ich eine Rechnung bekäme. Darauf habe ich mich nicht eingelassen.4. Ich habe durch Internetrecherche erfahren, dass die Telekom diese Masche offensichtlich pauschal durchzieht und damit gesetzeswidriges Geschäftsgebaren zeigt. Es sind diverse ähnliche Fälle von Verbraucherschützern geschildert. 5. Eine juristische Auseinandersetzung spare ich mir, ich denke so denken sehr, sehr viele Kunden und die Telekom spart im ersten Moment. Leider zeigt sich auch hier wieder einmal, dass man durch solches Gebaren jedoch langfristig seine seriösen Kunden verliert. Ich habe meinen Vertag gerade gekündigt und kann nur empfehlen, sich so etwas ebenfalls nicht bieten zu lassen.


      Zu

      1. Das musst du beweisen, das es keine mechanische Einwirkung gab
      2. Falsch, du musst deine Behauptung beweisen, denn wie soll was ohne Sturz oder Hosentasche kaputt gehen?
      3. Warum nicht angenommen? Das hätte ja deine Behauptung untermauern können, oder hat man Angst das die eigene Aussage falsch ist?
      4. Damit unterstellst du eine Gesetzeswidrigkeit, ganz dünnes Eis.
      5. Würde ich dir auch raten, da du es verlieren würdest.

       

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      Antwort

      von

      vor 5 Jahren


      @Stefan  schrieb:

      Unsinn.


      Vorsicht

       


      @Stefan  schrieb:

      Denn der Fehler muss nur im Ansatz vorhanden gewesen sein! 


      Na was schreibst du denn da selbst? 

       

      Die Ablehnung der Gewährleistung bei einem defekten Gehäuse ist völlig normal.

      Da wird sofort Eigenverschulden unterstellt.

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      der_Lutz

      Da wird sofort Eigenverschulden unterstellt.


       

      Da wird sofort Eigenverschulden unterstellt.

      der_Lutz


       

      Da wird sofort Eigenverschulden unterstellt.


      Das sollte so aber auch nicht ablaufen. Es sollte immer erst Unschuldsvermutung gelten.

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      eine Unterstellung ist auch kein Beweis.

      Wenn ein Gerät gefallen ist, gibt es immer Sekundärschäden. 

      Kratzer, Dellen oder Abplatzungen etc. 

       

      Ist das Gehäuse nur gerissen, dann sind es oft Spannungsbrüche. 

      Wenn der Kunde nach 6 Monaten beweisen muss, dass der Schaden von Anfang an vorhanden war, dann muss die Telekom das in den ersten 6 Monaten auch. Man kann sich das Leben nicht immer schön reden.

       

      warum soll ich wegen "Unsinn" vorsichtig sein?

      Gehäuse war beim Gefahrenübergang in Ordnung?Ja = Beweis erbracht

      ist Unsinn

      Definition: etwas, was den Nachweis enthält, dass etwas zu Recht behauptet, angenommen wird "ein schlüssiger, stichhaltiger, schlagender Beweis" 2. sichtbarer Ausdruck von etwas; Zeichen, das etwas offenbar macht "die Äußerung ist ein Beweis ihrer Schwäche"

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 5 Jahren

      Hallo @schweimer.mirko 

      ergänzend: damit Dir das @Telekom hilft Team  eine Rückinfo dazu geben kann hier bitte die Nutzerdaten geschützt im Profil hinterlegen  => Profildaten , diese Daten sind nur für das Telekom hilft Team ersichtlich und nicht öffentlich. Speichern nicht vergessen, danach kurz schreiben wenn erfolgreich erledigt - Danke !

      Gruß
      Waage1969

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 5 Jahren

      @schweimer.mirko Es ist eigentlich recht simpel. Du erstellst online einen Service-Auftrag für dein Handy ( https://retoure.telekom-dienste.de/reparatur/device ). Du folgst den Anweisungen, Gerät schickst du dann ein. Dann wird das Gerät geprüft. Ist es ein Gewährleistungsfall, bekommst du ein neuwertiges Austauschgerät. Ist es kein Gewährlesitungsfall, bekommst du einen Kostenvoranschlag (KVA) für die Reparatur. Diesen kannst du annehmen oder ablehnen. Dann bekommst du dein gerät einfach nur zurückgeschickt. Bei mechanischen Schäden kann ich dir aber jetzt schon sagen, dass du mit sehr großer Wahrscheinlichkeit einen KVA bekommst. Soll keine Drohung sein, sondern nur ein Hinweis.

      Viele Grüße
      Michael

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      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      @Michael Pa. 

      Kleiner Hinweis.

      Im Rahmen der Gewährleistung hat @schweimer.mirko  natürlich Anspruch auf ein Neugerät und kein neuwertiges.

      So denn diese anerkannt wird.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

      Uneingeloggter Nutzer

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